Hallo Carolin,
Sein Schuldnerberater machte daraufhin mit mir
Ratenzahlung aus. Einige Raten sind gezahlt worden, über die
Restzahlung (inclusive Gebühren für Mahnbescheid und Zinsen
die er per Mail auch so akzeptiert hat)
? normalerweise sind die Gebühren für den MB und die Zinsen doch auf dem Vollstreckungsbescheid mit drauf. Dann kannst du sie auch vollstrecken. Stehen sie da nicht - was mich wundern würde - dann nutzt dir zur Vollstreckung die „Anerkennung“ durch den Schuldner überhaupt nichts! Durch Vollstreckungsmaßnahmen können lediglich titulierte Forderungen beigetrieben werden. Falls die Kosten und Zinsen nicht mit im VB drinstehen, müßtest du hierfür einen weiteren Titel erstreiten.
habe ich nochmal eine
Nachfrist gesetzt die in ein paar Tagen verstrichen sein wird.
Hättest du nicht unbedingt machen müssen, aber so ist es auch gut.
Kann ich jetzt mit dem Vollstreckungsbescheid einfach zu einem
Gerichtsvollzieher (und wie finde ich so jemanden) gehen und
ihn die Restsumme eintreiben lassen
ja, du könntest einen Vollstreckungsauftrag an einen GV erteilen.
- muß er in seiner oder
kann er auch in meiner Stadt sein (der Bekannte wohnt 200 km
entfernt),
der Vollstreckungsauftrag muß zwingend bei dem Amtsgericht eingereicht werden in dessen Gerichtsbezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.
kann ich das telefonisch machen und wie schnell und
auf welche Weise wird dieser Gerichtsvollzieher dann aktiv?
nein, einen telefonischen Auftrag kannst du nicht erteilen. Du mußt einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher stellen. Das läuft wie folgt ab:
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Auftrag an das Gericht - Gerichtsvollzieheraufträgeverteilerstele - (lach nicht, die heißt wirklich so) - Original(!)titel beifügen. Formularmäßige Aufträge müßten im Netz zu finden sein.
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Die Verteilerstelle prüft, ob eine eidesstattliche Versicherung (eV) des Schuldners vorliegt und händigt dir diese aus, oder gibt den Auftrag an den für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiter. -> du schreibst oben, daß er einen Schuldnerberater hatte -> ich schlußfolgere einfach mal, daß du nicht die einzige bist, der er was schuldet -> deshalb wird er auch nix pfändbares mehr haben!
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Der Gerichtsvollzieher dackelt bei dem Schuldner vorbei und versucht zu pfänden -> über diesen Pfändungsversuch fertigt er ein Protokoll, welches dir inkl. Rechnung zugeschickt wird.
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Gepfändete Beträge werden an dich ausgezahlt.
Der Bekannte ist berufstätig.
na das ist doch was!
Gehalt wird nicht vom Gerichtsvollzieher gepfändet, sondern durch einen Beschluß des Vollstreckungsgerichts (Zuständigkeit wie oben). Um diesen Beschluß zu erhalten, mußt du beim zuständigen Gericht einen sog. Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) stellen. Auch hier gibt es Formulare - auch hier muß der Originaltitel beigefügt werden. Auf dem Antrag muß die Anschrift des Drittschuldners (Arbeitgeber) inkl. gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer) dauf.
Dieser Beschluß wird dem Arbeitgeber zugestellt, der dann eine Drittschuldnererklärung ausfüllen muß. Hier steht dann, wieviele Forderungen bereits gepfändet sind (durch PfÜB anderer), welche Rangstelle in der Reihenfolge du einnimmst, ob und wieviel ab wann vom Gehalt an dich überwiesen wird. Sollte etwas zu holen sein, werden die entsprechenden Beträge an dich ausgezahlt.
Sollten noch Fragen bestehen, dann gern melden.
Gruß
Daniel Scholdei