ärztl. Bescheinigung

Hallo Leute,
gilt für mich als Praktikantin (in der Umschulung) eine ärztliche Bescheinigung als Entschuldigung für eine Fehlstunde im Praktikumsbetrieb, oder muss ich diese Stunde abarbeiten?
Danke,
Xana.

Hallo Xana,

Praktikanten sind Arbeitnehmer und haben deshalb die gleichen Rechte. Also eine Bescheinigung über einen Arztbesuch reicht in der Regel zur Entschuldigung. Ob allerdings eine Diskussion über eine Stunde lohnt, glaube ich nicht.

Mit Grüßen
Michael

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Hallo Xana,

Praktikanten sind Arbeitnehmer und haben deshalb die gleichen
Rechte. Also eine Bescheinigung über einen Arztbesuch reicht
in der Regel zur Entschuldigung. Ob allerdings eine Diskussion
über eine Stunde lohnt, glaube ich nicht.

Mit Grüßen
Michael

Hallo Michael,
die Diskussion hätte ich eher nicht angefangen. Meine Frage war eher aus Verzweiflung udn Misstrauer gestellt. Es sind schon einige Sachen vorgefallen, wie z.B. dass mir den Chef gesagt hat ich habe keinen Anspruch auf Urlaub ( habe 9-Monate langes Praktikum ), weil ’ es bisher keiner der Praktikanten bei uns gemacht hat ',
oder z.B. als ich umziehen musste, habe ich einen Tag frei gebraucht, ‚ok, nimm dir einen Tag, das hängen wir dann hinten dran‘(Chef), oder wenn ich einen Nervenzusammenbruch gehabt habe, hat mich der Chef nach Hause geschickt für den Rest der Woche, obwohl ich in 2 Tagen in die Firma wollte, und hat diese 3 Tage ( der 4. war dazwischen ein Feiertag) als Minusstunden angerechnet. Naja und so Sachen.

Gruss,
Xana.

Hallo Michael,

Hallo Xana

die Diskussion hätte ich eher nicht angefangen. Meine Frage
war eher aus Verzweiflung udn Misstrauer gestellt. Es sind
schon einige Sachen vorgefallen, wie z.B. dass mir den Chef
gesagt hat ich habe keinen Anspruch auf Urlaub ( habe 9-Monate
langes Praktikum ), weil ’ es bisher keiner der Praktikanten
bei uns gemacht hat ',

Das ist keine Begründung Urlaub nicht zu gewähren:

oder z.B. als ich umziehen musste, habe ich einen Tag frei
gebraucht, ‚ok, nimm dir einen Tag, das hängen wir dann hinten
dran‘(Chef), oder wenn ich einen Nervenzusammenbruch gehabt
habe, hat mich der Chef nach Hause geschickt für den Rest der
Woche, obwohl ich in 2 Tagen in die Firma wollte, und hat
diese 3 Tage ( der 4. war dazwischen ein Feiertag) als
Minusstunden angerechnet. Naja und so Sachen.

Kann er auch nicht machen.
Um die ganze Sache rechtlich aufzudröseln:
Praktikanten sind nach dem § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildenden gleichgestellt. Daraus ergeben sich alle Rechte eines auszubildenden Arbeitnehmers (§§ 3-18 BBiG), abgesehen von der Probezeit.
Natürlich auch Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Natürlich auch Lohnfortzahlung nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz an Feiertagen und im Krankheitsfall.
Einsehen kannst Du alle Gesetzestexte unter
http://www.bma.bund.de

Gruss,
Xana.

Grüße,
Michael

Als Umschülerin bist Du keine Praktikantin i.S. des BBiG, vgl. BAG v. 15.03.1991 DB 92, 896. Es ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt, welchen Status Umschüler beim Betriebspraktikum haben. Das BAG geht „zumindest“ von einem Dienstverhältnis aus, d.h. von selbständiger „freier“ Mitarbeit, doch gibt dies gerade keinen Urlaubsanspruch. Vielmehr wird stets auf die Vereinbarungen zwischen Praktikumsbetrieb und Praktikant verwiesen. Dort sollten Fragen wie Urlaub, Vergütung etc. geregelt werden. Es kann daher keineswegs das Verhalten Deines Betriebes als rechtswidrig bezeichnet werden!!! Die Frage ist ungeklärt.