Ich habe vor ein paar Tagen gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag meine Heißwassertherme warten lassen (ist zuständig für Heizung und Warmwasser). Der TEchniker stellte Reparaturbedürftigkeit fest, da die Therme den nächsten Winter wohl kaum überleben dürfte.
Nun versuche ich seit Tagen, meinen Vermieter zu erreichen, aber dieser stellt sich taub, bzw. läßt sich verleugnen. (Das macht er leider häufiger ;( ) .
Wie auch immer, ich habe im Hinterkopf, dass ich zwar für die Wartungskosten aufkommen muss, der Vermieter aber für die Reparaturen. Ist das korrekt?? Was kann ich machen, wenn der Herr sich weiterhin taub stellt? Kann ich die Reparatur veranlassen und den Betrag von der Miete einbehalten?
Hallo Malte,
es kommt immer darauf an, was in Deinem Mietvertrag geregelt ist. Meist wird es so sein, dass Kleinreparaturen (bis ca. 100, 150 DM) vom Mieter getragen werden müssen. Darunter wird eine Thermenreparatur aber kaum fallen.
Dem Vermieter solltest Du schriftlich mitteilen (wenn es nicht soo eilig ist), dass eine Reparatur erforderlich ist. Vielleicht auch noch eine Frist setzen, innerhalb derer er reagieren soll. Erst dann solltest Du das Ganze in die eigene Hand nehmen.
Ob Du die Kosten mit der Miete aufrechnen darfst, weiß ich gerade nicht. Irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass das nicht geht. Aber das muss Dich nicht hindern, es trotzdem zu tun, das sollte eigentlich nicht problematisch sein.
Musst Du denn jetzt immer kalt duschen oder funktioniert die Therme noch? Dann könntest Du überlegen, die Miete zu mindern.
Viele Grüße, Birthe
Nachtrag
Hi Malte
Wenn Du deinen Vermieter anschreibst, (wenn er sich eh nicht meldet…) dann mit Einschreiben mit Rückschein…
Nur so kannst Du zur Not beweisen, das Du ihn tatsächlich informiert hast (Wichtig, falls ein Anwalt eingeschaltet wird)
warum immer so teuer ;o))))
Wenn du ein Faxgerät hast, dann schick ihm ein Fax! Ist billiger und zählt vor Gericht auch als Beleg, daß der Vermieter es erhalten hat…
Gut, dass die Nichtjuristen es besser wissen als Juristen. Ich sage ja nicht, dass es Unsinn ist zu faxen, mit Rückschein ist es halt noch sicherer - ganz einfach.
Hallo bernd
Also mein Anwalt hat mir mal in einer Verkehrsunfallsache (Unfall im ruhenden Verkehr) gesagt, gut das dieses Einschreiben mit Rückschein gibt, die vorherigen Faxe (von mir an den Unfallgegner - nie beantwortet-) können wir vergessen…
Und bei einer sauteuren reparatur ist das nicht zuviel angelegt.
Bei mir gins auch net gerade um Peenatz mit 20.000 und da reichte ne einfache Gesprächsliste der Telekom.
Mein Anwalt sagte da auch, daß dies halt neuerdings zulässig ist und völlig ausreicht…da ist der Erhalt sogar sicherer als bei unserer Deutschen Post ;o)))