Auslagenvorschuß mit oder ohne MWST

Hallo, ein Rechtsanwalt, der für meine Firma tätig ist, sendet uns die Unterlagen und bietet um einen Auslagenvorschuß (DM 2500). Müssen wir die MWST draufschlagen oder nicht ? § 68 BRAGO hat mich nicht wirklich schlauer gemacht.

Gruß und Dank im Vorraus

na menschenskinder, mwst wird doch -falls verlangt- stets gesondert ausgewiesen.
keine ausweisung - keine mwst, fuer beide seiten.