Unterhalt

hallo,

es geht um die unterhaltszahlungen für meine tochter an meine ex-gattin. bei der feststellung der zahlunghöhe richteten wir uns nach der „düsseldorfer tabelle“.
nun meinte meine gattin, daß ihr ab 1.7.01 das ganze kindergeld zustehen würde, und ich vom festgelegten betrag nichts mehr abziehen könnte. was ich bezweifle!
kann mir vielleicht jemand sagen, ob es der wahrheit entspricht, daß, das kindergeld ab nun alleine der alleinerziehenden mutter zusteht?
(wir haben beide das sorgerecht, und es ist ein eheliches kind)

vielen dank für die hilfestellung
roettges

… bei der feststellung der zahlunghöhe richteten wir

uns nach der „düsseldorfer tabelle“.
nun meinte meine gattin, daß ihr ab 1.7.01 das ganze
kindergeld zustehen würde…
roettges

Tach,
schau mal unter Punkt 10…
http://www.jm.nrw.de/stat_jm/aktuelles/ddorftab/tab_…
Werner

Hi Roettges,

deine Ex-Frau liegt da falsch.
Es gibt einen neuen Modus für die Anrechnung des Kindergeldes.
Grundsätzlich gilt, dass die Hälfte des Kindergeldes bei der Festlegung des Unterhaltsanspruches angerechnet wird.
In den 5 unteren Einkommensgruppen wird allerdings das Kindergeld nicht angerechnet, wenn nach einer Berechnungsformel eine Einkommensgröße nicht erreicht wird.
Um die Ansprüche genau ausrechnen zu können, muß man die Einkommensverhältnisse und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten kennen.
Wenn du dir die Düsseldorfer Tabelle downloadest, kannst du dir die Zahlungsverpflichtung selbst ausrechnen.
Solltest du Probleme damit haben, kannst du mich auch direkt anmailen.

Gruß,
Francesco