von autokauf zurücktreten? eilt!!!!

Von: , Frage gestellt am So, 5. Aug 2001

habe eine bestellung über einen jahreswagen abgeschlossen mittels eines vorgedruckten vertrages.( verbindliche Bestellung ) kann ich den kündigen oder bin ich auf jeden fall daran gebunden? unten steht noch, der käufer ist 10 tage an die bestellung gebunden. der kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der verkäufer die annahme der bestellung innerhalb dieser frist schriftlich bestätigt oder die lieferung ausgeführt worden ist.
muss ich jetzt darauf hoffen, nicht angeschrieben zu werden oder kann ich auch dann noch die bestellung in einer bestimmten art und weise kündigen?

vielen dank für eure hilfe!!!

stefan

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: von autokauf zurücktreten? eilt!!!!

    Hallo Stefan, habe eine bestellung über einen jahreswagen abgeschlossen
    mittels eines vorgedruckten vertrages.( verbindliche
    Bestellung ) kann ich den kündigen oder bin ich auf jeden fall
    daran gebunden? unten steht noch, der käufer ist 10 tage an
    die bestellung gebunden. der kaufvertrag ist abgeschlossen,
    wenn der verkäufer die annahme der bestellung innerhalb dieser
    frist schriftlich bestätigt oder die lieferung ausgeführt
    worden ist.
    muss ich jetzt darauf hoffen, nicht angeschrieben zu werden
    oder kann ich auch dann noch die bestellung in einer
    bestimmten art und weise kündigen?
    in Deutschland gilt der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen ("Pacta sunt servanda").
    Du kannst also nur darauf hoffen, innerhalb der Frist nichts von dem Händler zu hören, dann sofort kündigen.
    Ansonsten kannst du nur auf Kullanz des Händlers bauen oder jemanden finden, der in den Vertrag einsteigt.

    Gruß
    HaWeThie

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: von autokauf zurücktreten? eilt!!!!

    Hi Stefan..

    Also rein theoretisch kannst du von jedem Vertrag zurücktreten, allerdings mußt du dann meistens Schadensersatz zahlen, wenn dein Vertragspartner dieses geltend macht (§ 325 Abs. 1 BGB) und deine zehn-Tages-Frist bereits abgelaufen ist.

    Hast du aber bereits von deiner Leistung Gebrauch gemacht, mußt du natürlich dafür auch aufkommen (§ 346 Satz 2 BGB)

    Laß hören, wie es gelaufen ist, ansonsten natürlich viel Glück..


    Gruß tayne

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Zurücktreten ist nicht = Nicht erfüllen

      Hi, Also rein theoretisch kannst du von jedem Vertrag
      zurücktreten, allerdings mußt du dann meistens Schadensersatz
      zahlen, wenn dein Vertragspartner dieses geltend macht (§ 325
      Abs. 1 BGB) und deine zehn-Tages-Frist bereits abgelaufen ist.
      Das ist natürlich falsch. Man könnte es so ausdrücken:
      Man kann fast jeden geschlossenen Vertrag brechen, in dem man ihn einfach nicht erfüllt (hier Abnahme verweigern, Kaufpreis nicht zahlen) und hoffen, dass die Schadenersatzforderungen nicht so heftig ausfallen. Die Gegenseite kann die Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzen, wird in der Regel aber nur den entstandenen Schaden geltend machen.

      Gruß

      Matthias

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: Zurücktreten ist nicht = Nicht erfüllen

        ...

        Oder so...ist ja eigentlich dasselbe nur in grün, aber bei juristischer Finesse natürlich grob fahrlässig falsch ausgedrückt..:-)
        Danke für den Hinweis,war ein blöder Anfängerfehler von mir.

        Gruß tayne

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