Mietkaution Rückzahlung wann spätestens ?

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Aug 2001

Wie lange darf eine Wohnungsgesellschaft meine Mietkaution behalten.Gibt es eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung wenn keine Rechnungen mehr offen sind.(Nebenkosten;Schäden).Was kann ich tun um rechtlich Druck zu machen ? Vielen Dank

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Anmerkung

      Hallo Vanessa,
      Hallo Torsten,

      der Verweis auf das Urteil hinkt ein bissl. Folgendes merke ich dazu noch an:

      Fällig ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung erst angemessene Zeit nach der Räumung, wenn für den Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen überschaubar ist. Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Üblicherweise ist eine Überlegungs- und Prüfungsfrist von drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses anzusetzen. Im Einzelfall kann jedoch auch eine Frist von sechs Monaten noch angemessen sein. (Hierzu gibt es eine Menge Urteile, welche ich aber hier nicht aufführe)

      Vor Ablauf dieser Frist ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters grundsätzlich nicht fällig. Der Mieter ist somit nicht berechtigt, die Rückgabe der Schlüssel von der sofortigen Auszahlung der Kaution abhängig zu machen.

      Nach einem Urteil des OLG Hamburg (Az.: 4 U 36/87, DWW 1988, 41) ist der Kautionsrückzahlungsanspruch jedenfalls solange nicht fällig, wie die Nebenkostenabrechnung ohne Verschulden des Vermieters nicht erstellt werden kann.

      Christian

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re: Anmerkung

        Hi Christian,


        genau so ist es.

        ... und hierzu hat der Vermieter bis zu 12 Monate Zeit.

        Gruß,
        Francesco

        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          ma nachhaken ;o))))

          Moien!

          Das gilt doch nur, sofern noch offene Punkte sind, oder??? Die Nebenkosten wurden ja bezahlt....

          Bernd

          • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Oh.....

            Moien!

            Das gilt doch nur, sofern noch offene Punkte sind, oder??? Die
            Nebenkosten wurden ja bezahlt....
            .....schon merkwürdig, dass wir nun doch auch einmal die gleichen Gedanken haben ;-))

            Genau das dachte ich auch und deshalb der Link von mir zu dem Urteil.

            Greetings,
            Vanessa

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