Hallo Forum,
von einem dubiosen Anbieter habe ich eine Gewinnbenachrichtigung bekommen. Den Preis kann ich mir bei Teilnahme zu einer Verkaufsveranstaltung „abholen“. Der Wortlaut spricht übrigens ganz deutlich von meinem Gewinn. Wie komme ich an den Preis (§§ ?) ohne an der Veranstaltung teilzunehmen?
Gruß.
Jupp
Moien!
Du mußt den Veranstalter verklagen und am Ende - nachdem du Gericht und Anwalt bezahlt hast - wirst du feststellen, daß bei der Firma sofern es keine Scheinfirma ist eh nichts zu holen ist.
Voraussetzung dabei ist das du den Prozeß gewinnst was unwahrscheinlich ist, da genug Ausshlußbedingungen für den Gewinn geben wird…
FAZIT: Hast du keinen Mülleimer für so nen Mist???
Bernd
*dersichfragtwarumimmernochjemandgluabterbekämeaufkaffeefahrtengroßegeschenke*
Hi Jupp,
den Gewinn wirst du nie bekommen. Selbst wenn du an der Verkaufsveranstaltung teilnimmst nicht.
Die Gewinnzusage wird dann so interpretiert, dass der Gewinn auf viele Gewinner verteilt wird. Am Ende wird dir ein Preis in Höhe oder im Werte von DM 10,- ausbezahlt.
Verklagen lohnt sich nicht. Bernd hat es schon gesagt. Der Veranstalter ist oftmals gar nicht zu ermitteln. Am Ende ist nur der Busfahrer zu packen. Der hat angeblich keine Ahnung. Dann findet man eine Veranstaltungsfirma, die entweder ihren Sitz im Ausland hat oder mittlerweile aufgelöst worden ist.
Das einzige empfehlenswerte ist, den Veranstalter bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Damit wird diese gesetzliche Grauzone an die Öffentlichkeit gebracht und diskutiert.
Gruß,
Francesco