Vortäuschen einer Straftat ?

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Aug 2001


Hallo

Ab wann kann eine Handlung als Straftat bewertet werden ?
Ist es illegal in der Fußgängerzone Tütchen mit Nugatschokolade zu verteilen nur weil die Bullen denken, es könnten Drogen sein ?

Gruß
Max

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Vortäuschen einer Straftat ?

    Grüezi Max

    Du bezeichnest Dich in der ViKa als Politiker.

    Auch wenn Du Dich offensichtlich einer unorthodoxen Partei zugehörig zeigst, wäre es sicher nicht zuviel verlangt, von Polizisten statt von Bullen zu sprechen.

    Trotz Deiner jungen Jahre solltest Du als Politiker ein Vorbild sein.

    Adiö
    Frey, Walter

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vortäuschen einer Straftat ?

      Du bezeichnest Dich in der ViKa als Politiker.
      ...und was ist eigentlich ein Komualpolitiker?

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vortäuschen einer Straftat ?

    Wieso sollte das verboten sein????

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vortäuschen einer Straftat ?

      Wieso sollte das verboten sein????
      Das weiß ich auch nicht, aber jemand warte mich davor so etwas zu tun. Gruß Max

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    naja...

    ..das verteilen von schoki an sich ist sicher nicht strafbar, jedoch bedarf es vielleicht bestimmter voraussetzungen, um überhaupt "speisen" weiterzugeben?
    wenn das ganze aber im rahmen einer "legalize-it"-aktion passiert und der eindruck erweckt wird, es könnte sich um dope und nicht um schoki handeln, würde man ja wohl u.U. doch eine straftat vortäuschen... ich würde sagen, es kommt wohl tatsächlich auf die begleitumstände an.

    grüsse
    malte

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