Hallo Stefan,
folgender „Fall“: A parkt sein Kfz immer an der selben Stelle
vor dem Haus von B. Da das Auto älteren Jahrgangs ist,
verliert es Öl. Nicht viel, aber genug, dass im Laufe der
Jahre einige deutlich sichtbare Flecken entstanden sind.
Krasse Sache. Eventuell könnte hier A bei nachgewiesenem Verschulden auch noch wegen Umweltverschmutzung haftbar gemacht werde… Das könnte teuer werden.
B verlangt nun von A Schadensersatz für die Verunreinigung.
Zurecht? Gehört B die Straße/Gehsteig vor seinem Haus?
Normalerweise gehört eine Straße der Gemeinde, sprich der Allgemeinheit. Ist aber auch möglich, das es sich um eine Privatstraße handelt. Müßte man von der Gemeinde erfahren können.
Aber: Für den Straßenanteil vor dem Haus von B muß B in der Regel die Kosten für die Straßenreinigung tragen. Wenn jetzt B von der Straßenreinigung für diese Flecken erhöhte Kosten aufgebrummt bekommen hat, dann könnte er sie theoretisch an A weiterleiten. Vorausetzung dafür ist jedoch erstens, das es eindeutig nachweisbar ist, das A diese Verunreinigungen schuldhaft verursacht hat. Bei öffentlichem Straßenland halte ich das für fast unmöglich nachweisbar, es sei denn, man hätte A dabei in flagranti erwischt, wie sein Wagen Öl verliert. Da ja ein Auto kaum ununterbrochen geparkt ist, wäre es ja auch denkbar, das zwischenzeitlich mal ein anderes Fahrzeug dort gestanden hat und dieses die Flecken verursacht hat.
Zweite Vorausetzung wäre, das B daraus ein Schaden entstanden wäre. Dieser müßte der Höhe nach von B nachgewiesen werden. Auch das halte ich für schwer nachweisbar. Ein Schaden wären beispielsweise die von mir erwähnten erhöhten Reinigungskosten. Aber die müßten definitv mit der Beseitigung der Flecken zusammenhängen.
Wenn also nicht nachweisbar ist, das A definitiv die Flecken verursacht hat, zusätzlich nicht nachweisbar ist, was für ein Schaden in welcher Höhe entstanden sein soll und vielleicht auch noch (wovon ich ausgehen würde) die Straße Eigentum der Gemeinde ist, dann stellt sich für mich nur eine Frage.
Mit welcher Begründung will B von A irgendetwas ersetzt haben? Er hat m.E. hier in dem Fall keinerlei Schadenersatzansprüche.
So long.
Der Dicke MD.