Wem gehört die Straße?

Hallo Rechtskundige,

folgender „Fall“: A parkt sein Kfz immer an der selben Stelle vor dem Haus von B. Da das Auto älteren Jahrgangs ist, verliert es Öl. Nicht viel, aber genug, dass im Laufe der Jahre einige deutlich sichtbare Flecken entstanden sind.

B verlangt nun von A Schadensersatz für die Verunreinigung.

Zurecht? Gehört B die Straße/Gehsteig vor seinem Haus?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

folgender „Fall“: A parkt sein Kfz immer an der selben Stelle
vor dem Haus von B. Da das Auto älteren Jahrgangs ist,
verliert es Öl. Nicht viel, aber genug, dass im Laufe der
Jahre einige deutlich sichtbare Flecken entstanden sind.

Krasse Sache. Eventuell könnte hier A bei nachgewiesenem Verschulden auch noch wegen Umweltverschmutzung haftbar gemacht werde… Das könnte teuer werden.

B verlangt nun von A Schadensersatz für die Verunreinigung.

Zurecht? Gehört B die Straße/Gehsteig vor seinem Haus?

Normalerweise gehört eine Straße der Gemeinde, sprich der Allgemeinheit. Ist aber auch möglich, das es sich um eine Privatstraße handelt. Müßte man von der Gemeinde erfahren können.

Aber: Für den Straßenanteil vor dem Haus von B muß B in der Regel die Kosten für die Straßenreinigung tragen. Wenn jetzt B von der Straßenreinigung für diese Flecken erhöhte Kosten aufgebrummt bekommen hat, dann könnte er sie theoretisch an A weiterleiten. Vorausetzung dafür ist jedoch erstens, das es eindeutig nachweisbar ist, das A diese Verunreinigungen schuldhaft verursacht hat. Bei öffentlichem Straßenland halte ich das für fast unmöglich nachweisbar, es sei denn, man hätte A dabei in flagranti erwischt, wie sein Wagen Öl verliert. Da ja ein Auto kaum ununterbrochen geparkt ist, wäre es ja auch denkbar, das zwischenzeitlich mal ein anderes Fahrzeug dort gestanden hat und dieses die Flecken verursacht hat.

Zweite Vorausetzung wäre, das B daraus ein Schaden entstanden wäre. Dieser müßte der Höhe nach von B nachgewiesen werden. Auch das halte ich für schwer nachweisbar. Ein Schaden wären beispielsweise die von mir erwähnten erhöhten Reinigungskosten. Aber die müßten definitv mit der Beseitigung der Flecken zusammenhängen.

Wenn also nicht nachweisbar ist, das A definitiv die Flecken verursacht hat, zusätzlich nicht nachweisbar ist, was für ein Schaden in welcher Höhe entstanden sein soll und vielleicht auch noch (wovon ich ausgehen würde) die Straße Eigentum der Gemeinde ist, dann stellt sich für mich nur eine Frage.

Mit welcher Begründung will B von A irgendetwas ersetzt haben? Er hat m.E. hier in dem Fall keinerlei Schadenersatzansprüche.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Stefan,

das Thema der Zugehörigkeit kann man nicht hier am Brett sondern nur mit einem Einblick ins Grundbuch klären. Im Prinzip kann die Straße einer Privatperson gehören.

Das Deinem Freund das Öl ausgeht ist natürlich nicht nur eine Sache der Verschmutzung der Straße sondern auch eine Gefährdung des Grundwassers. Und das kann dann richtig teuer werden.

Die Aufforderung die Kosten der Reinigung zu übernehmen ist richtig, es kann aber dies nur der Besitzer der Straße tun.

Christian

Machts Euch doch einfach:
Hallo Stefan,

melde es dem Umweltamt, bzw. der Polizei, der rest erledigt sich von selbst…

gruß

dennis

Hallo Dennis,

mal abgesehen davon, dass ich weder A noch B bin: Was soll gemeldet werden? „Hilfe, vor meinem Haus steht immer ein Auto?“ :wink: oder „Das Auto von A hat in den 5 Jahren, in denen es vor meinem Haus steht, schon soviel Öl verloren, dass es mehrere Flecken gegeben hat…“

Wir reden hier nicht davon, dass kübelweise Öl fließt, sondern um Tropfen. Interessiert sich dafür wirklich ein Umweltamt bzw. die Polizei?

Dann hätte die ja ganz schön was zu tun. Ein Nachbar von mir will jetzt mal seinen Carport von Ölflecken befreien, weiss nur noch nicht wie. Also da sieht es schlimmer aus als vor dem Haus von B! Muss er jetzt auch das Umweltamt fürchten?

Gruß
Stefan

A parkt sein Kfz immer an der selben Stelle
vor dem Haus von B. Da das Auto älteren Jahrgangs ist,
verliert es Öl. Nicht viel, aber genug, dass im Laufe der
Jahre einige deutlich sichtbare Flecken entstanden sind.
B verlangt nun von A Schadensersatz für die Verunreinigung.
Zurecht? Gehört B die Straße/Gehsteig vor seinem Haus?

Jedenfalls sofern es sich um eine öffentliche Straße handelt, wovon ich ausgehe, hat B gegen A keine Ansprüche.

Abgesehen davon, daß Straßengrundstücke in der Regel (aber durchaus nicht immer) Eigentum des Trägers der Straßenbaulast sind - das sind bei Gemeindestraßen in der Regel die Gemeinden -, dürfte B jedenfalls kein Schaden entstanden sein. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ist nämlich - jedenfalls in NRW - die Instandhaltung und in der Regel auch die Reinigung der öffentlichen Straßen Sache des Baulastträgers.

Im übrigen dürfte in Anbetracht der Tatsache, daß lediglich von „einigen Tropfen Öl“ die Rede ist (siehe Posting unten), bereits zweifelhaft sein, ob von einer Vermögenseinbuße im Sinne eines Schadens überhaupt die Rede sein kann. Für einen „Schaden“ dieses Ausmaßes dürften sich jedenfalls weder die Polizei noch die Umweltämter interessieren.

Die Gemeinde wird im übrigen von B auch keine „besonderen“ Gebühren für die Beseitigung gerade dieses Ölflecks erheben (können). Straßenreinigungsgebühren werden nämlich pauschal dafür erhoben, daß der Straßenanlieger an der kommunalen Leistung „Straßenreinigung“ allgemein teil hat. Sie werden nicht für das „konkrete Gehwegfegen“ im Einzelfall erhoben.

MfG

Anrugfen und sagen,…
…der Wagen verliert seine Betriebsstoffe.

Der TÜV prüft ja schon seit Jahren auch das. Und es ist ein zu behebendes nicht notwendiges Übel. (Ventildeckeldichtung, Simmerring, Ölwannendichtung etc.)

Und wenn ein Liter Öl 1 000 000 Liter Wasser versaut, was richten dann 100 Tropfen à 1ml an ?? Reicht doch auch oder ??

Sei froh daß Du einen Japaner fährst, der kein Öl verliert. Die deutschen Hersteller haben das z.T bis heute nicht im Griff…

gruß

dennis

Danke an alle! (owT)
…wenn ich’s doch sage: ohne weiteren Text! :wink: