Gewährleistungsdauer nach künftigem Recht

Hallo Freunde.
Ab 1. Januar 2002 soll die Gewährleistungsdauer von z.Zt.
6 Monaten auf 2 Jahre erhöht werden.
Das gilt nach meinem Wissensstand auch für den Verkauf von
Software.
Da ich ein Computerprogramm für Handwerker aller Branchen vertreibe, habe ich folgende Frage:
Gilt die Gewährleistungsdauer von 2 Jahren ab dem 1.1.2002
auch dann, wenn der Käufer ein selbständiger Handwerker ist mit z.B. 10 Angestellten.
Oder gilt die Frist nur für Endabnehmer, die die Software nicht gewerblich einsetzen?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
MfG
Karl Heinz

Hallo!

In Österreich wird ab 1. Januar 2002 die Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre erhöht (Gewährleistungsrechtsänderungsgesetz 2001), aber die Regelung ist in Nichtverbraucherverträgen dispositiv, kann also abbedungen werden. Ich habe die EG-Richtlinie jetzt nicht gelesen, aber ich glaube, dass die Frist dort vorgegeben wurde.

Gruß
Tom

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Hallo !

Die regelmäßige Verjährung, nach der sich künftig auch Gewährleistungsansprüche richten werden, beträgt nach dem Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes grundsätzlich drei (und nicht zwei) Jahre. Verhält sich der Verpflichtete arglistig, soll sich die Frist auf 10 Jahre verlängern. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Kaufverträge über Software mit einem selbständigen Handwerker, sofern dieser das Geschäft im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Betätigung macht. Allerdings können ihm gegenüber - anders als gegenüber einem Verbraucher - die Gewährleistungsrechte ohne (unmittelbare) Rücksicht auf die Klauselverbote aus §§ 312, 313 des Entwurfs (entspricht §§ 10, 11 des derzeitigen AGBG) innerhalb der allgemeinen rechtlichen Grenzen ausgeschlossen bzw. verändert werden.

MfG