Erbe zurückzahlen?

Hallo!

Ich stelle diese Frage im Auftrag eines Freundes, der vor folgendem Problem bzw. Frage steht: Er erwartet in den nächsten Jahren von seiner Mutter eine Erbschaft, die schon ein paar DM betragen dürfte, also jedenfalls so um die 100.000.-DM. Er hat in den letzten Jahren meist von Arbeitslosenhilfe gelebt, und hat natürlich auch andere Vergünstigungen- vor allem GEZ- Befreiung, Wohngeld, Rezeptbefreiung bei der Krankenkasse und ermäßigte Telefongebühren- in Anspruch genommen.
Nun befürchtet er, dass er diese ganzen Ermäßigungen wieder zurückzuzahlen hat, wenn er die Erbschaft bekommt. Ist das richtig? Ich habe ihm gesagt, dass davon wahrscheinlich keiner was mitbekommt, aber sicher bin ich da auch nicht. Wer weiß Bescheid?

Hallo!

Ich stelle diese Frage im Auftrag eines Freundes, der vor
folgendem Problem bzw. Frage steht: Er erwartet in den
nächsten Jahren von seiner Mutter eine Erbschaft, die schon
ein paar DM betragen dürfte, also jedenfalls so um die
100.000.-DM. Er hat in den letzten Jahren meist von
Arbeitslosenhilfe gelebt, und hat natürlich auch andere
Vergünstigungen- vor allem GEZ- Befreiung, Wohngeld,
Rezeptbefreiung bei der Krankenkasse und ermäßigte
Telefongebühren- in Anspruch genommen.

Hallo Hermann.
Ich denke, er wird auf die Vergünstigungen verzichten müssen, zumindest teilweise, weil die Erbschaft seine finanzielle Situation verändert. .

Nun befürchtet er, dass er diese ganzen Ermäßigungen wieder
zurückzuzahlen hat, wenn er die Erbschaft bekommt. Ist das
richtig? Ich habe ihm gesagt, dass davon wahrscheinlich keiner
was mitbekommt, aber sicher bin ich da auch nicht.

Die Erbschaft muss er den Versorgungsstellen melden,sonst ist das Betrug ( sind doch alles Steuergelder) und wenn das rauskommt, muss er dann wahrscheinlich wirklich alles zurückzahlen. Jedenfalls mit „merkt doch keiner“ kann man meines Erachtens hier nicht argumentieren.
Wer weiß

Bescheid?

Ich bin kein Rechtsexperte, das hier ist mein perönlicher Kenntnisstand.

Ergänzung zu meiner Vorrednerin
Hallo Hermann,

Die Frage war, ob er etwas Rückzahlen muß. NEIN, da zum Zeitpunkt der Antragsstellung die persönliche wirtschafliche Lage so war, daß er die Zuwendungen etc. erhalten hat.

Aber ab dem Zeitpunkt des Erbfalles wird er keine Vergünstigungen mehr haben.

Christian

Hi, leg doch n Sparbuch auf n andren Namen an mit totaler Verfügungsberchtigung nur für dich ( evtl. privatrechtl. Vertrag -). Ist legal bei jeder bank zu machen. Tschüß

wie corinna schon geschrieben hat, versiegen ab dem (traurigen) moment der reichhaltigen erbschaft die begünstigungen wie arbeitslosenhilfe, wohngeld, gez-befreiung usw.

grundsätzlich muss dein freund nichts zurückzahlen, was während der zeit seiner bedürftigkeit (also vor dem zeitpunkt der erbschaft/schenkung) an ihn geleistet wurde.

allerdings frage ich mich, wieso seine mutter als seine nächste angehörige nicht vom sozialamt wegen des wohngeldbezugs in regress genommen wurde. sofern dies auf falschen angaben ihrerseits beruht, kann der/die erbe/n in regress genommen werden.

viele grüße
gunnar

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Hi, leg doch n Sparbuch auf n andren Namen an mit totaler
Verfügungsberchtigung nur für dich ( evtl. privatrechtl.
Vertrag -). Ist legal bei jeder bank zu machen. Tschüß

Auch Hi

ich dachte, hier ist das Brett „Recht“ und nicht „Recht und wie ich es umgehe“.
Wenn einer Vermögen hat (oder ererbt) dann soll er auch daraus erst einmal seinen Unterhalt bestreiten, bevor er sich von Vater Staat (bzw. Gemeinde) aushalten lässt.
Alles andere ist Unrecht und auch nicht fair ,(gegenüber denen, die auf Hilfe angewiesen sind) obwohl Fairnes ja nicht mehr viel zählt.

Gruß
HaWeThie

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Hallo HaWeThie,

vielleicht solltest Du Dir in Zukunft erst mal die Frage genauer durchlesen, die jemand stellt, bevor Du so einen Schmarrn und dererlei Unverschämtheiten und Unterstellungen zum Besten gibst. Ich kann das einfach so schreiben, ohne mir seltsam dabei vorzukommen, denn andere haben meine Frage richtig verstanden, wie Du ja nachlesen kannst.
Es geht hier überhaupt nicht darum, ob mein Freund in Zukunft von seinem Erbe leben muss. Das ist ja klar, dass er das tun muss, denn wieso sollte jemand, der 100.000.-DM oder mehr hat, auch noch obendrein Alhi oder Vergünstigungen beziehen; wenngleich man über diese Frage sicher auch trefflich diskutieren könnte, was aber nicht hierher gehört. Insoweit stimme ich erst mal mit Dir überein.
Berechtigt und durchaus vernünftig und vom rechtlichen her sicher auch interessant und nicht so ganz einfach zu klären ist aber durchaus die Frage, ob er auch das an- wie Du es nennst- VATER STAAT zurückzuzahlen hat, was er in der Vergangenheit - wo er ja gar kein Geld hatte , bekommen hat. Im übrigen weise ich
Dich darauf mal hin, dass Wohngeld beispielsweise eine Vergünstigung ist, die hierzulande jeder bekommt, und zwar dann, wenn er ein niedriges Einkommen hat. Frag mal nach bei Mc. Donalds, was die da kriegen. Aber auch das nur nebenbei.

Hier nochmal meine Frage, die Du aber bitte nicht beantworten sollst, weil ich auch aufgrund Deiner Anmerkung den Eindruck gewinnen muss, dass Du überhaupt keine Ahnung hast.
Das, woran Du Dich unter Umständen gestoßen hast, ist meine letzte Anmerkung, die nämlich, dass das wahrscheinlich „keiner mitbekommt“. Damit drücke ich aber lediglich auch aus, dass ich’s eben nicht weiß und ist keineswegs als generelle
Aufforderung zum Beschiss zu sehen.

Hermann

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Hallo Hermann,

ich glaube, Du hast hier was in de falschen Hals bekommen. hawetie wollte Dir gar nichts unterstellen, sondern ist auf Aarons Vorschlag eingegangen, der dort gemachte Vorschlag ist in der Tat so zu bewerten, wie hawetie es getan hat.

Zur frage: wenn Dein Freund die Leistungen erhalten hat und er sie nicht explizit als Darlehen erhalten hat (was ungewöhnlich wäre), muss er sie auch nicht zurückzahlen.

Gruß,
Micha

Hallo Hermann,

ganz im Gegensatz zu dem, was Du schreibst hatte ich deine Frage wohl richtig verstanden - sie ist ja auch vorher eindeutig beantwortet worden.
Nicht verstanden in dem Zusammenhang habe ich die Antwort von Aaron, die ja, wo wie ich sie beurteile, darauf hinausläuft, wie ich darum herumkomme, der Gemeinde mein Vermögen mitzuteilen.

Das ich keine Ahnung habe, wovon ich rede (schreibe) lasse ich mir eigentlich nicht unterstellen.
Wie du in der ViKa sehen kannst, bin ich Beamter - ich hätte vielleicht noch schreiben sollen „gehobener Dienst“ oder als akademischen Grad „Diplom Verwaltungswirt (FH)“. Das FH-Studium umfasst auch das Fach Sozialhilfe.
Abgesehen davon - wenn ich selbst im Moment nichts weiß, hate ich entweder meinen Mund oder frage Kollegen, die in der entsprechenden Tätigkeit arbeiten.

Also: wenn hier einer Schmarrn schreibt, dann… (na ja, lassen wir das)

So jetzt einmal zu Wiederholung bereits von bereits Gelesenem:
Sozialhilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gezahlt, braucht also nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme: wenn bereits beim Antrag feststeht, dass sich die finanzielle Situation grundlegend ändern wird, kann Sozialhilfe als Darlehen gezahlt werden, das ist jedoch bereits im Bescheid anzugeben.

Gruß und nichts für Ungut

HaWeThie

Hallo nochmal,

da auch Jaku Dich verteidigt und auch ich wohl ein bisschen übersehen habe, dass Du dich nicht explizit auf meinen Artikel beziehst, will ich mich dafür auch entschuldigen.

Nichts desto trotz: In meinem ursprünglichen Artikel steht kein Wort über SOZIALHILFE, sondern es geht explizit um ARBEITSLOSENHILFE, und auch wenn ich kein Rechtsexpertissimo bin, so kenne ich persönlich auch den Unterschied zwischen diesen Leistungsarten: Es gibt nämlich eigentlich keinen; beides wird vom Staat bezahlt. Nur das ARBEITSLOSENGELD ist eine sogenannte Versichertenleistung. Richtig?

Muss ich also davon ausgehen, dass hier Alhi und HZL das gleiche sind? Und vor allem: Diese Regelung, nach der HZL zurückzuzahlen ist, wenn feststand zum Zeitpunkt der Antragstellung… blubber… Das ist doch überhaupt nicht aussagekräftig und informativ, oder meinst Du nicht auch? Natürlich stand zum Zeitpunkt der Antragstellung fest, dass seine Mutter irgendwann das Zeitliche abschließt, also stirbt. Das ist’s, was an rechtlichen Bestimmungen so wiederlich: Man steigt als Normalverbraucher vorn und hinten nicht durch und ist im Ernstfall gezwungen, zu lügen wie gedruckt. Wie muss ich das also verstehen? Wenn Du Lust hast, schreib mir doch eine Email, dann muss ich hier nicht immer ins Forum; auch für Dich dürfte das so einfacher sein.

Besten Dank- und auch ich muss schreiben: Nix für ungut!
Hermann

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uups, damit hast du…
…ihm aber jetzt einen (oeffentlichen!) baerendienst erwiesen.
da koennte sich was anbahnen evtl.
gruss - digi

allerdings frage ich mich, wieso seine mutter als seine
nächste angehörige nicht vom sozialamt wegen des
wohngeldbezugs in regress genommen wurde. sofern dies auf
falschen angaben ihrerseits beruht, kann der/die erbe/n in
regress genommen werden.

wie corinna schon geschrieben hat, versiegen ab dem
(traurigen) moment der reichhaltigen erbschaft die
begünstigungen wie arbeitslosenhilfe, wohngeld, gez-befreiung
usw.

Das stimmt so nicht, denn Wohngeld ist nur einkommensabhängig, aber nicht vermögensabhängig.

allerdings frage ich mich, wieso seine mutter als seine
nächste angehörige nicht vom sozialamt wegen des
wohngeldbezugs in regress genommen wurde.

Bei Wohngeldbezug werden die Unterhaltspflichtigen nicht überprüft.

Sofern dies auf
falschen angaben ihrerseits beruht, kann der/die erbe/n in
regress genommen werden.

Das stimmt auch nicht (selbst, wenn der Unterhaltspflichtige überprüft werden würde).

Ciao
Magenta

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hallo magenta,
du hast recht.

wie sagte unser lehrer immer zu uns: „ein blick ins gesetz erhöht die rechtskenntnis“ (s. wohngeldgesetz http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/wogg_2/inhalt.html). daran werde ich mich in zukunft öfter halten.

c.u. gunnar

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