Mietrecht: 'Besenrein'?

Hallo Wissende,
wir sind zum 01.08. aus einer Mietwohnung ausgezogen. Unsere Nachmieter haben versucht, uns größere Probleme (Kaution) zu machen, weil sie kleinere Verschmutzungen an den Badkacheln in ca. 2 Meter Höhe gefunden haben. Die haben tatsächlich die fraglichen Stellen mit Edding umringelt. Dem Vermieter war die Sache eher peinlich und er ging auf die Forderungen der neuen Mieter nicht ein.
Die Wohnung war laut Mietvertrag nach Ende der Mietdauer „besenrein“ zu übergeben. Was heißt denn nun „besenrein“? Boden ist klar: Mit´m Besen gefegt. Aber was bedeutet das konkret in Sachen Bad oder z.B. Fenster (die haben wir nämlich säuberlich geputzt). Hätten die uns echt Ärger machen können?
Grüße von Tine diedaseinfachmalinteressiertweilsieselberbaldvermieterinist

Hallo Tine!
(Achtung: Laieneinschätzung)

Ich würde folgendes annehmen: Da Du mit Deinen Nachmietern in keinerlei Vertragsverhältnis stehst/standest, können die Dir keinen Ärger machen. Wenn Dein Vermieter die Wohnung abgenommen hat und alles als soweit o.k. befunden hat, können Deine Nachmieter sich höchstens mit dem Vermieter fetzen. Damit bist Du auf jeden Fall aus dem Schneider. Wenn jetzt aber Dein Vermieter sagt, dass die Wohnung nicht besenrein war und das nachweisen kann, müsstest Du wohl die Kosten einer nachträglichen Reinigung bezahlen.
Du kannst Deinen pedantischen Nachmietern ja etwas Isopropanol schicken, damit kriegt man ganz hervorragend Edding von glatten Flächen wieder runter :wink:)

Grüsse
Malte

Hallo,
als Laie würde ich mich meinem Vorredner anschließen.
Wenn der Vermieter die Wohnung abgenommen hat, ist für dich alles erledigt. Die neuen Mieter können vom Vermieter verlangen, was in DEREN Mietvertrag steht (soweit ich weiß steht da normalerweise nichts).

Cu Rene

Hallo Tine!

Hab ich das richtig verstanden? Die NACHMIETER machen Ärger? Hm, mit denen hast Du überhaupt nichts zu tun. Du hast Deine Kaution gezahlt und diese vom Vermieter wieder zurückbekommen wenn dieser beim Auszug die Wohnung als ok betrachtet. Also wenn jemand am Zustand was auszusetzen hat kann das nur der Vermieter sein. Sofern mit dem alles klar ging, seid ihr aus dem Schneider.

Die neuen Mieter zahlen ihre Kaution für eventuelle Renovierungsarbeiten die sie nicht durchführen. Das hat also nichts mit dem Zustand der Wohnung zu Beginn zu tun (der ist ja im Mietvertrag vereinbart). Bei der Wohnungsbesichtigung konnten die Nachmieter sich ja ein Bild vom Zustand der Wohnung machen und falls es wirklich ein Dreckloch gewesen wäre, hätten sie die Wohnung ja nicht mieten müssen.

Besenrein bedeutet einigermaßen sauber. Du brauchst nicht hinter jedem Krümel herzusein. Fensterputzen und mal kurz die Fliesen abwischen ist schon ok. Bei mir werden die Fliesen auch nur bis 2 Meter + x geputzt (wie hoch ich eben komme).

Also: Die Nachmieter können euch wurscht sein. Ob eine Wohnung besenrein ist hat der Vermieter zu entscheiden. Scheinbar hat sich der Vermieter da ein paar Mieter eingehandelt, die wegen jeder Kleinigkeit einen Riesenaufstand machen. der kann sich schonmal freuen, wenn die Stadtwerke wegen Wartungsarbeiten mal 5min das Wasser abstellen müssen.

Gruß

Tomcat

P.S. Edding auf Fliesen. geht das wieder ab? :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ärger kann Ihnen nicht der Nachmieter, sondern grundsätzlich nur der Vermieter machen, und zwar jedenfalls dann, wenn Sie entweder grobe Verschmutzungen zurückgelassen haben, oder sich die „Verschmutzungen“ in Wahrheit als Beschädigungen erweisen. Ob einer dieser Fälle zutrifft, können Sie am besten selbst beurteilen.

MfG

Hi Tine,

dass es dem Vermieter peinlich war, kann ich verstehen.
Eine Wohnung besenrein zu übergeben, bedeutet, dass sie leer ist, auch vom Schmutz und Staub. Aber Wände und Fenster abzuwaschen gehört nicht zwingend dazu.
Insofern hatten deine Nachmieter ohnehin Unrecht.

Gruß,
Francesco

Wenn ihr noch ein gutes Verhältnis zu Euren ehemaligen Vermietern habt, ratet denen dringend wegen der neuen Mieter eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Es bestehen z. T. extrem günstige Möglichkeiten wenn die Vermieter Mitglieder in einem Haus- und Grundeigentümerverein sind. In Ba-Wü z. B. kostet eine Rechtschutzversicherung für H+G-Mitglieder ca. 75 DM pro Jahr und Wohnung. Sollten Eure Vermieter sich aber wirklich da notorische Nörgler eingehandelt haben, brauchen sie eine solche Versicherung unbedingt! Solche Mieter können sie ruinieren!
Gruß Gisela