Ab wann muß ich Unfallschaden am Auto angeben?

Mahlzeit zusammen!

Wenn ich ein Auto verkaufe, muß ich ja dem Käufer fairerweise sagen, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Soweit ich weiß, müssen Bagatellschäden jedoch nicht erwähnt werden.

Jetzt meine Frage: Ab wann muß ein ordnungsgemäß reparierter Unfallschaden angegeben werden? Ab welcher Höhe meine ich natürlich.

Und zusätzlich die Frage, ab welcher Höhe man nach einem ordnungsgemäß repariertem Unfallschaden von einer Wertminderung des Fahrzeugs ausgehen muß.

Ich denke, beide Fragen stehen in einem engen Zusammenhang.

Für möglichst zahlreiche Hinweise dazu wäre ich sehr dankbar. Und ihr würdet Euch echt selbst übertreffen, wenn ihr mir dazu auch noch ein paar Urteile liefern könntet.

Bin mal gespannt.

So long.

Der Dicke MD.

offensichtliche Mängel, die keinen Einfluß auf die Verkehrssicherheit haben, brauchen nicht unbedingt angegeben werden. Also verschrammte Stoßstangen, Radblenden oder Kotflügel. Anders ist es, wenn durch einen Aufprall ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Das hat nichts mit der Schadenshöhe zu tun.

Zum Verkehrsrecht gibt eine Menge Links. Drei schreibe ich mal auf:

http://www.ra-kassing.de
http://www.kanzlei-ferner.de
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc26.htm

Dort gibt es eigene Rubriken zum Thema. Besonders zu empfehlen ist die Homepage der Kanzlei Doehner! Sie gehört m.E. zu den umfangreichsten Rechtsinfos überhaupt, die ein Anwalt in das Netz gestellt hat.

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Vielen Dank für die Info´s.

Hat mir unheimlich geholfen.

So long.

Der Dicke MD.