Separate Unterschrift für Bankeinzug?

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Aug 2001

Ich mache mit Kunden Software Update- und Serviceverträge. Diese sollen jetzt neu gestaltet werden. Dabei soll versucht werden, möglichst von allen Kunden eine Bankeinzugsermächtigung zu bekommen.
Muß ich bei der Vertragsgestaltung darauf achten, daß die im Vertrag eingebaute Bankeinzugsermächtigung separat eine eigene Unterschriftszeile erhält oder genügt eine Unterschrift für den Vertrag incl. der Bankeinzugsermächtigung.
Gruß
Michael

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Separate Unterschrift für Bankeinzug?

    Hi Michael,

    die Unterschrift unter den Gesamtvertrag reicht auch für die Einzugsermächtigung aus. Vielfach müssen für bestimmte Erklärungen und Einverständnisse gesondert Unterschriften geleistet werden. Dies hat den Grund, dass diese besondere Erklärung auch bewußt und gewollt von dem Unterschriftsleistenden abgegeben wird.
    Bei einer Einzugsermächtigung ergibt sich dies, da die persönlichen Bankdaten anzugeben sind und daraus das erforderliche Bewußtsein und der daraus resultierende Wille abzuleiten sind.

    Gruß,
    Francesco

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Separate Unterschrift für Bankeinzug?

    Die separate Einzugsermächtigung bzw. Lastschrift hat natürlich den Vorteil, daß Du nicht immer den ganzen Vertrag bei der Bank vor dem Einzug vorlegen mußt - sofern die überhaupt die Unterschrift prüfen. Soll ja Banken geben, die erst beim Widerspruch der Kunden tätig werden.

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