stelle diese fragen für einen freund, der in einer studenten-wg wohnt, aus der vor kurzem eine mieterin ausgezogen ist.
hier nun seine fragen:
in dem von der mieterin bewohnten zimmer hat es schimmelflecken an den wänden, die daher kommen, dass die mieterin nie gelüftet hat etc., also ihr verschulden.
sie hat trotzdem die miete gekürzt (um ca. 30%), obwohl der vermieter sofort die beseitigung des schimmels in die wege geleitet hat, als er davon erfuhr. ist diese sofortige mietminderung rechtens? (ohne dem vermieter zeit zur beseitigung zu lassen…)
die mieterin hat trotz versprechen, das zimmmer zu streichen das zimmer unrenoviert hinterlassen. wieviel von der kaution kann dann einbehalten werden? es waren noch nötig: zweimaliges streichen (da zimmer gelb), farbe, abklebeband, folie, nochmalige schimmelbehandlung…
darf der vermieter noch ausstehende nebenkosten (von 2000) von der kaution abziehen, da diese nicht bezahlt wurden?
wie ist mit den anteiligen nebenkosten vom jahr 2001 (ca. 4 monate) zu verfahren? kann man auch dies von der kaution abziehen? ist eine berechnung durch zugrundelegen der nebenkosten des vorjahres möglich? wenn nicht könnten die exakten nebenkosten erst im januar 2002 berechnet werden, und da wird die mieterin noch viel weniger zahlen wollen.
ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend.
danke im voraus für eure mühe
gruss
nicky
in dem von der mieterin bewohnten zimmer hat es
schimmelflecken an den wänden, die daher kommen, dass die
mieterin nie gelüftet hat etc., also ihr verschulden.
sie hat trotzdem die miete gekürzt (um ca. 30%), obwohl der
vermieter sofort die beseitigung des schimmels in die wege
geleitet hat, als er davon erfuhr. ist diese sofortige
mietminderung rechtens? (ohne dem vermieter zeit zur
beseitigung zu lassen…)
Nein - der Vermieter hat ja sofort gehandelt und kann die ausstehende Miete sogar noch einfordern.
die mieterin hat trotz versprechen, das zimmmer zu
streichen das zimmer unrenoviert hinterlassen. wieviel von der
kaution kann dann einbehalten werden? es waren noch nötig:
zweimaliges streichen (da zimmer gelb), farbe, abklebeband,
folie, nochmalige schimmelbehandlung…
Die Kosten die hier genannt wurden, dürfen von der Kaution abgezogen werden. Die Farbe der Wand spielt keine Rolle sondern nur der Zustand (Tapete klebt, Farbe deckt gleichmäßig usw.)
darf der vermieter noch ausstehende nebenkosten (von 2000)
von der kaution abziehen, da diese nicht bezahlt wurden?
Einfache Antwort - ja ! Dazu dient die Kaution, wenn der Mieter auszieht, daß der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
wie ist mit den anteiligen nebenkosten vom jahr 2001 (ca. 4
monate) zu verfahren? kann man auch dies von der kaution
abziehen? ist eine berechnung durch zugrundelegen der
nebenkosten des vorjahres möglich? wenn nicht könnten die
exakten nebenkosten erst im januar 2002 berechnet werden, und
da wird die mieterin noch viel weniger zahlen wollen.
Für die 4 Wochen können die Nebenkosten von der Kaution einbehalten werden.