Vertrag mit Tierheim

Liebe Experten,

wir haben kürzlich im Tierheim eine Katze geholt.
Dabei mussten wir einen Vertrag unterschreiben. Dort steht u.a.:
„Der Tierschutzverein … überlässt dem Vertragspartner ausschließlich den unmittelbaren Besitz an dem … Tier, eine Eigentumsübertragung wird ausdrücklich ausgeschlossen.“
Weiterhin steht drin, dass man Vertretern des Tierschutzvereins ohne vorherige Ankündigung zu gestatten hat, sich vom Zustand des Tieres zu überzeugen und ihnen insofern Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren hat.
(Das darf ja sonst nicht einmal ein Vermieter!)
Die Katze darf nicht verkauft, verschenkt oder sonstwie weitergegeben werden. Bei unberechtigter Weitergabe droht eine Vertragsstrafe von 500,-DM.

Wir haben das natürlich nicht vor, wir freuen uns ja, dass wir sie haben. Und der Hintergrund dieser Bestimmungen ist ja wohl, Missbrauch (z.B. durch Tierfänger) zu verhüten.
Aber mich interessiert jetzt: Ist ein solcher Vertrag wirklich wirksam? Und ist es wirklich so, dass uns die Katze gar nicht richtig gehört?

Gespannt auf eure Antworten
Klio.

Hallo Klio,

bin zwar kein Jurist, aber die Vertragsbestimmungen scheinen mir eindeutig zu sein. Juristisch ist ein Tier eine Sache. Du bist Besitzerin der Sache, Eigentümer bleibt das Tierheim. Es herrscht Vertragsfreiheit und wenn Du solchen Vertrag unterschreibst, darf das Tier nach den übrigen Bestimmungen bei Dir bleiben, aber Du kannst nicht nach Belieben mit der Katze verfahren. Nach Belieben heißt bei einigen Zeitgenossen verschenken, irgendwie loswerden, sobald das Tier lästig fällt. Der Vertrag beinhaltet ganz automatisch, daß Du die Katze nur an das Tierheim abgeben darfst, wenn Dir die Haltung z.B. wegen einer Allergie unmöglich wird.

Einen absoluten Schutz gibt es nicht, aber mehr kann das Tierheim zum Schutz der abgegebenen Tiere sicher nicht tun.
Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung wird nicht in Frage gestellt. Du mußt nur zulassen, daß sich der Eigentümer vom Zustand seines Eigentums überzeugen kann. Ich würde auch darin nur eine Schutzbestimmung für das Tier sehen.

Wie anders soll ein Tierheim die Tiere vor gewerblicher Nutzung, Verkauf oder sonstigem Mißbrauch schützen?

Gruß
Wolfgang