Da haste Dich strafbar gemacht!!!
Hallo zusammen,
ich war kürzlich in einer Regionalbahn von Köln nach Bonn
unterwegs und mir saß jemand gegenüber, der sichtlich zu
schwitzen anfing, als eine Fahrkartenkontrolle durchgeführt
wurde. Ich bemerkte es und bot ihm einen etwas älteren
Studentenausweis von mir an, der früher mal als Fahrausweis
gültig war.
Dem Kontrolleur fiel es aber auf und der Schwarzfahrer wurde
des Zuges verwiesen, sein Personalausweis und mein alter
Studi-Ausweis wurden einbehalten.
Meine Frage: Hat er sich des Betruges strafbar gemacht ?
Sieht aus als hättest Du alles noch schlimmer gemacht und hängst noch voll mit drin…
Ohne langwierige strafrechtliche Prüfung, ich nenne den „Schwarzfahrer“ mal A und Dich B:
A fährt erst mal bis zur Kontrolle „schwarz“. bis hier begeht er eine Straftat nach § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Dann kommt der Kontrolleur.
B (also Du) stiftest ihn an, den Kontrolleur zu täuschen, um so die kostenlose Weiterfahrt zu erreichen.
Das stellt einen versuchten - denn es fliegt ja auf - Betrug nach § 263 StGB, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, dar.
Wohlgemerkt er ist als Täter strafbar und DU als Anstifter (§ 26 StGB: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.)
Weiterhin haben Du und er sich gemäß $ 281 StGB, Mißbrauch von Ausweispapieren, strafbar gemacht:
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist,
zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung
im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht
für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden
gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Mit
welchen Konsequenzen, die über 60 DM erhöhtes
Beförderungsentgelt hinausgehen, muß er rechnen?
Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich ihm den Ausweis
angeboten habe? Kann man mich deswegen belangen?
Die möglichen Konsequenzen hab ich ja mit reinkopiert 
Es waren noch
zwei Bekannte von mir im Zug, die alles gesehen haben.
Ja und dann sollten sies lieber schnell vergessen…
Der
Kontrolleur hat nicht bemerkt, daß der alte Ausweis von mir
ist und meine Personalien wurden nicht aufgenommen, weil ich
einen gültigen Ausweis hatte.
Nun dann kannst Du nur hoffen, daß der Kontrolleur den Typen nicht anzeigt, sondern der nur 60.- zahlen muß.
Zeigt er ihn doch an, kannst Du nur hoffen, das der sagt, er hätte den Ausweis gefunden, allerdings hast Du ihn ja erst auf die schlimmere Straftat gebracht und da der bestimmt nicht mal weiß, das er Dich voll reinreißt…
M.