Schwarzfahrer geholfen ?

Hallo zusammen,

ich war kürzlich in einer Regionalbahn von Köln nach Bonn unterwegs und mir saß jemand gegenüber, der sichtlich zu schwitzen anfing, als eine Fahrkartenkontrolle durchgeführt wurde. Ich bemerkte es und bot ihm einen etwas älteren Studentenausweis von mir an, der früher mal als Fahrausweis gültig war.

Dem Kontrolleur fiel es aber auf und der Schwarzfahrer wurde des Zuges verwiesen, sein Personalausweis und mein alter Studi-Ausweis wurden einbehalten.

Meine Frage: Hat er sich des Betruges strafbar gemacht ? Mit welchen Konsequenzen, die über 60 DM erhöhtes Beförderungsentgelt hinausgehen, muß er rechnen?

Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich ihm den Ausweis angeboten habe? Kann man mich deswegen belangen? Es waren noch zwei Bekannte von mir im Zug, die alles gesehen haben. Der Kontrolleur hat nicht bemerkt, daß der alte Ausweis von mir ist und meine Personalien wurden nicht aufgenommen, weil ich einen gültigen Ausweis hatte.

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.

MadMorphi

Meine Frage: Hat er sich des Betruges strafbar gemacht ? Mit
welchen Konsequenzen, die über 60 DM erhöhtes
Beförderungsentgelt hinausgehen, muß er rechnen?

Ich glaube, dass Betrug hier nicht nachweisbar ist.

Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich ihm den Ausweis
angeboten habe? Kann man mich deswegen belangen? Es waren noch
zwei Bekannte von mir im Zug, die alles gesehen haben. Der
Kontrolleur hat nicht bemerkt, daß der alte Ausweis von mir
ist und meine Personalien wurden nicht aufgenommen, weil ich
einen gültigen Ausweis hatte.

Ich weiss nicht genau, inwiefern du eine Mitschuld trägst, rechtlich gesehen. Aber im Zweifelsfall kann man seinen alten Studentenausweis auch verloren haben.

Ciao
Kaj

Da haste Dich strafbar gemacht!!!

Hallo zusammen,

ich war kürzlich in einer Regionalbahn von Köln nach Bonn
unterwegs und mir saß jemand gegenüber, der sichtlich zu
schwitzen anfing, als eine Fahrkartenkontrolle durchgeführt
wurde. Ich bemerkte es und bot ihm einen etwas älteren
Studentenausweis von mir an, der früher mal als Fahrausweis
gültig war.

Dem Kontrolleur fiel es aber auf und der Schwarzfahrer wurde
des Zuges verwiesen, sein Personalausweis und mein alter
Studi-Ausweis wurden einbehalten.

Meine Frage: Hat er sich des Betruges strafbar gemacht ?

Sieht aus als hättest Du alles noch schlimmer gemacht und hängst noch voll mit drin…

Ohne langwierige strafrechtliche Prüfung, ich nenne den „Schwarzfahrer“ mal A und Dich B:

A fährt erst mal bis zur Kontrolle „schwarz“. bis hier begeht er eine Straftat nach § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Dann kommt der Kontrolleur.
B (also Du) stiftest ihn an, den Kontrolleur zu täuschen, um so die kostenlose Weiterfahrt zu erreichen.
Das stellt einen versuchten - denn es fliegt ja auf - Betrug nach § 263 StGB, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, dar.

Wohlgemerkt er ist als Täter strafbar und DU als Anstifter (§ 26 StGB: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.)

Weiterhin haben Du und er sich gemäß $ 281 StGB, Mißbrauch von Ausweispapieren, strafbar gemacht:

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist,
zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung
im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht
für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden
gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

Mit

welchen Konsequenzen, die über 60 DM erhöhtes
Beförderungsentgelt hinausgehen, muß er rechnen?
Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich ihm den Ausweis
angeboten habe? Kann man mich deswegen belangen?

Die möglichen Konsequenzen hab ich ja mit reinkopiert :smile:

Es waren noch
zwei Bekannte von mir im Zug, die alles gesehen haben.

Ja und dann sollten sies lieber schnell vergessen…

Der
Kontrolleur hat nicht bemerkt, daß der alte Ausweis von mir
ist und meine Personalien wurden nicht aufgenommen, weil ich
einen gültigen Ausweis hatte.

Nun dann kannst Du nur hoffen, daß der Kontrolleur den Typen nicht anzeigt, sondern der nur 60.- zahlen muß.
Zeigt er ihn doch an, kannst Du nur hoffen, das der sagt, er hätte den Ausweis gefunden, allerdings hast Du ihn ja erst auf die schlimmere Straftat gebracht und da der bestimmt nicht mal weiß, das er Dich voll reinreißt…

M.

Wenn es deswegen also wirklich zum Prozeß kommt, könnten wir beide dick was abbekommen.

Spielt es eine Rolle, daß ich sehr betrunken gewesen bin zu dem Zeitpunkt ?

Zu behaupten, ich wäre an diesem Abend gar nicht in dem Zug gefahren, wäre ja ziemlich arschig und gelogen.Un dgefährlich obendrein, weil eine Falschaussage.

Wenn es deswegen also wirklich zum Prozeß kommt, könnten wir
beide dick was abbekommen.

Naja, ganz ehrlich - wenn Du nicht vorbestraft bist würde es wohl nur ne Geldstrafe geben.

Spielt es eine Rolle, daß ich sehr betrunken gewesen bin zu
dem Zeitpunkt ?

Klar, das wäre je nach Trunkenheitsgrad für eine Strafmilderung schon entscheidend, aber läßt sich ja jetzt nicht mehr nachweisen und würde evtl. nur als Schutzbehauptung abgetan.

Zu behaupten, ich wäre an diesem Abend gar nicht in dem Zug
gefahren, wäre ja ziemlich arschig und gelogen.Un dgefährlich
obendrein, weil eine Falschaussage.

Du kannst als Beschuldigter, evtl. später Angeklagter soviel Lügen wie Du willst - auch wenn Du behauptest Aliens hätten den Ausweis geklaut, glaubt bloß keiner :smile:. Nur als Zeuge MUßT Du vor Gericht die Wahrheit sagen.

M.

Hallo,

Du kannst als Beschuldigter, evtl. später Angeklagter soviel
Lügen wie Du willst - auch wenn Du behauptest Aliens hätten
den Ausweis geklaut, glaubt bloß keiner :smile:. Nur als Zeuge
MUßT Du vor Gericht die Wahrheit sagen.

öhmm… nö!

Du hast als Beschuldigter nur ein Zeugnisverweigerungsrecht! d.h. du kannst Aussagen die dich belasten verweigern. Solltest du Aussagen, mußt du auch die Wahrheit sagen!

Gruß
Daniel Scholdei

Das ist Quatsch.

Du hast als Beschuldigter nur ein Zeugnisverweigerungsrecht!
d.h. du kannst Aussagen die dich belasten verweigern. Solltest
du Aussagen, mußt du auch die Wahrheit sagen!

Ich glaube da verwechselst Du den was. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht den qualifizierten Zeugen
zu.

§ 52 (Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrungspflicht)

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

  1. der Verlobte des Beschuldigten;
  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr
    besteht;
  3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder
    verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder
    bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

§ 53 (Berufsgeheimnis)

Geistliche. Verteidiger, Rechtsanwälte, etc. siehe § 53 StPO

Das Zeugnisverweigerungsrecht bedeutet lediglich, das sie nichts zu lasten des Beschuldigten/Angeklagten aussagen müssen.

Sagen sie aus und lügen, machen sie sich strafbar.

Der Beschuldigte/Angeklagte kann aber schweigen oder lügen wie er will. Er macht sich niemals strafbar.
Auch kann er versuchen zu fliehen, ohne sich strafbar zu machen.
Nur Helfer machen sich strafbar.
Dies ist Ausfluß aus dem rechtstaatlichen Grundsatz, daß sich NIEMAND selbst belasten muß.
Allerdings wirken sich Lügen vor Gericht nicht gerade strafmildernd aus, da sie nicht von Einsicht und Reue zeugen.

Wenn Dus nicht glaubst kannste ja mal das StGB durchgehen.
In den einschlägigen §§

§ 153 Falsche uneidliche Aussage
§ 154 Meineid

wirst Du nix finden - das widerspräche auch der Rechtsordnung.

M.

Danke für die Aufklärung! o.T.
hier steht nix