Bankvollmacht für Pflegepersonal

Hallo Rechtsexperten,
eine Verwandte von meiner Frau ist pflegebedürftig aus altersgründen und wird über einen privaten Pflegedienst von einem
Pfleger versorgt. Dieser versucht nun, auf heimtückische Art und Weise an ihr Geld zu gelangen. Er redet ihr immer wieder ein, wenn er eine Bankvollmacht von Ihr hätte, könnte er sie viel besser und intensiver pflegen als bisher. Natürlich ist das Unsinn. Diese Verwandte ist jedoch sehr alt und glaubt dies dem Pfleger. Jetzt wäre es ja möglich, das der Pfleger mit der Bankvollmacht Geld abhebt. Dies wäre m.E. aber doch nur dann möglich, wenn er ihr Einverständnis hätte, schliesslich ist es trotzdem ja noch ihr Geld. Natürlich könnte er theoretisch das Konto plündern und untertauchen. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus ? Ich bin geneigt, den Pflegedienst über diesen Vorfall zu unterrichten um solchen Methoden Einhalt zu gebieten.
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Du hast offenbar das Gefühl, daß ein Mensch einen Betreuer für die Vermögenssorge braucht, weil andernfalls sein Vermögen in Gefahr wäre.
Du kannst dem Vormundschaftsgericht formlos vorschlagen, aus den beschriebenen Gründen für diesen Menschen einen Betreuer für besagten Aufgabenkreis zu bestellen.

Gruß
Wolfgang Berger

Hallo,
ich bin bei einer Pflegekasse beschäftigt und kann nur sagen -
Auf keinen Fall eine Vollmacht geben.
Ich habe einige Fäll erlebt, bei denen die zu pflegende Person
regelrecht zum Sozialfall gemacht wurde. Die Pflegeperson
hatte nicht nur sämtliche Konten und Sparbücher geplündert, sondern auch noch Ratenkredite abgeschlossen und teure Urlaubsreisen durchgeführt.
Da die zu pflegenden Personen aber alle keinen Vormund hatten,
also selbst voll rechtsfähig waren und ihrer Pflegeperson
voll vertrauten kam es dann zu dem Desaster.

Mfg.

Günter Czauderna

Auch Hallo!
Günter hat recht! Keine Vollmacht! Aber Vormund gibt´s seit 1992 nicht mehr. Heißt jetzt Betreuer. Das musste ich einfach klugscheißerisch einbringen, ich bin nämlich selbst Betreuerin.
Wenn Du den Eindruck hast, daß die Dame nicht mehr so richtig weiß, was sie tut (wenn sie dem Pfleger echt eine Vollmacht erteilt denke ich, ist es so weit) rege eine Betreuung beim zuständigen Vormundschaftsgericht an. Wenn Du dazu mehr wissen willst, mail mich an.
Auf jeden Fall würde ich den Arbeitgeber des Herrn Pfleger informieren und wenn die Dir dumm kommen sogar die Heimaufsicht. Es kann ja wohl überhaupt nicht sein, daß da einer alte Leute abzieht, die auf seine Hilfe angewiesen sind.
Grüße! Tine

Hallo Ihr beiden,
erstmal vielen Dank. Ich denke mal, daß ich das private Pflegedienstunternehmen mal zur Rede stellen werde. Meine Verwandte ist halt ziemlich gutgläubig und ist in der Tat dazu bereit, dem Angestellten Pfleger diese Vollmacht zu geben.
Gruß Sebastian

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Nur ist es so, daß diese Verwandte
nicht dem Vormundschaftsgericht unterliegt, sondern noch selbst entscheiden kann, was sie tun möchte (ich hege da allerdings meine Zweifel). Auf das zureden unserer Familie reagiert sie recht störrisch, weil sie wohl annimmt, wir würden ihr die „bessere“ Pflege nicht gönnen.
Gruß Sebastian