Eine Kreuzung im ländlichen Bereich. Ein Auto fährt von Süden kommend über diese Kreuzung, mißachtet dabei jedoch die Vorfahrt des aus Osten kommenden Fahrzeugs. Dieses Fahrzeug ist mit für den Kreuzungsbereich deutlich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs.
Das aus Süden kommende Fahrzeug hatte auf Grund eines Maisfeldes nicht de Möglichkeit das aus Osten kommenden Fahrzeug zu sehen.
Das aus Osten kommende Fahrzeug kann auch nicht die Straße aus Norden einsehen, da dort ein Haus an der Kreuzungsecke steht.
Beide Autos treffen aufeinander. Unfall.
Meine Frage: Es ist klar, dass die Hauptschuld bei dem aus Süden kommenden Fahrzeug liegt, da dieses ja die Vorfahrt mißachtet hat. Aber: Das andere Fahrzeug hat seine Geschwindigkeit nicht verlangsamt, um an der Kreuzung zu halten und nach dem Verkehr aus Norden zu sehen. Hätte es dies getan wäre die Sache anders ausgegangen.
Hat der Fahrer des Wagens aus östlicher Richtung hier Mitschuld?
Doch, auf der rechten Seiten des „Ost-Wagens“ gab es auch eine Straße, halt die aus Norden. Und auf Grund des Hauses hätte er anhalten MÜSSEN(!) um dieses Fahrzeug (sofern es denn dagewesen wäre) überhaupt wahrnehmen zu können. Auf Grund der Aufprallgeschwindigkeit hatter er dies jedoch nicht mal ansatzweise vor.
Hift Dir das weiter?
Mfg
Cypher
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Hätte er angehalten…
…wäre der Unfall nicht passiert.
Meinem Kollegen passierte gleiches Innerorts.
Mit dem Linienbus durch das (neu eingerichtete) 30er Wohngebiet. An der 4-Wege-Kreuzung Häuser bis an die Ecke. 8min Verspätung, 38km/h gefahren, von rechts ein Packetdienst des DPD mit Schmackes in die Kreuzung: Unfall.
Am Bus fast nix, am DPD-Bus (MB 307) 30 000 DM Schaden, Rahmen verzogen, Fahrertür klemmte.
Anwalt hat von Rechtsstreit abgeraten, mit folgender Begründung: Wenn mein Kollege langsam gemacht hätte und die Kreuzung eingesehen, wäre der Unfall nicht passiert. Auch die zu Hohe Geschwindigkeit des DPD-Busses war nicht von Interesse.
Bei einer Einzelvorfahrt hat der Einzelvorfahrtsberechtigte für die nächste diesem Schild folgende Kreuzung eine Vorfahrtsberechtigung. Seine Straße wird somit auch innerhalb einer Zone, wo alle Fahrzeuge gleichvorfahrtsberechtigt sind, zu einer vorfahrtsberechtigten Straße *Hauptstraße*.
Doch, auf der rechten Seiten des „Ost-Wagens“ gab es auch eine
Straße, halt die aus Norden. Und auf Grund des Hauses hätte er
anhalten MÜSSEN(!) um dieses Fahrzeug (sofern es denn
dagewesen wäre) überhaupt wahrnehmen zu können. Auf Grund der
Aufprallgeschwindigkeit hatter er dies jedoch nicht mal
ansatzweise vor.
Aber der Unfallverursacher hätte auch in jedem Fall anhalten müssen.
War die Straße aus Norden möglicherweise eine Einbahnstraße?
Ich denke, eine Teilschuld vielleicht, aber derjenige, der die Vorfahrt nicht beachtet hat, der hat den Schaden verursacht. Eine Nichtbeachtung der Vorfahrt hat daher einen potenzierten Schuldanteil.
es gibt keine rechtliche Einwendungen, die akzeptiert würden. Das aus Süden kommende Fahrzeug hätte die Vorfahrt beachten müssen und hat durch diesen Fehler die Verursachung des Unfalls zu 100% zu verantworten. Ohne wenn und aber!
Dass das gegnerische Fahrzeug zu schnell gefahren sei, wird in 80% aller Fälle angegeben und in allen Fällen von den Gerichten ohne Kommentar nicht berücksichtigt.
Du behältst Dein Vorfahrtsrecht im Verkehr bis zur doppelten der erlaubten Geschwindigkeit!
Da aber hier zwar die erlaubte Geschwindigkeit höher war, aber die Verkehrslage den zweiten Fahrer verpfichtet langsam in die Kreuzung zu fahren scheint er mit mehr als der zulässigen doppelten Geschwindigkeit gefahren zu sein.
Unter diesem Aspekt halte ich für möglich, daß er gar kein Vorfahrtsrecht mehr hatte…