17Jähriger ohne schule und ausbildung..geht das?

Hallo!
also ich habe nun vor einer woche die FachOberSchule angefangen(praktischer und theoretischer teil)

und werde nun vorraussichtlich! im herbst eine lehre anfangen.
und die zeit bis dahin wollte ich nun ungerne verschwenden mit der schule und dem praktikum die nun überhaupt nichtmehr mit meinem zukünftigen job zu tun hat…
daher meine frage, für den unwarscheinlichen fall ich bekomme die lehre nicht, und breche in der nächsten woche die FOS ab, gibt es da irgend etwas juristisch zu beachten??
habe mal mitbekommen das man,wenn man noch keine 18 ist ´irgendwas´machen muss…
und das ich´so auf die schnelle´noch ne azubi stelle finde, falls wiedererwarten mein betrieb nun doch nein sagt ist nunmal fraglich…also muss ich bei soetwas irgend etwas beachten??

bitte bitte keinen vortrag über das schulabbrecher dasein,ich weiss um was es geht.

vielen vielen dank für jeden konstruktiven ratschlag im vorraus

viele gruesse
s.

Allgemeine Schulpflicht
Hallo Sven,

folgende Regelung gilt in Deutschland:

Die Vollzeitschulpflicht schreibt vor, dass jeder Jugendliche mindestens 9 bzw. 10 Jahre zur Schule gehen muss. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt die Vollzeitschulpflicht neun Jahre, in Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen beträgt sie zehn Jahre.
Verlässt ein Jugendlicher die Schule, bevor er die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, muss er, auch wenn er einen Job hat, nebenher weiter eine (Berufs-)Schule besuchen. Und zwar so lange, bis er die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

Mit anderen Worten, wenn du 10 Jahre lang zur Schule gegangen bist (und das ist in der Regel mit 17 Jahren der Fall), musst du von Gesetz wegen gar nichts machen.

Aber: ob es ratsam ist, jetzt die Schule abzubrechen, mit der Begründung, dass du ja voraussichtlich im Herbst eine Lehre anfängst, bezweifle ich. Ganz sicher scheinst du ja nicht zu sein, ob es tatsächlich mit der Ausbildungsstelle klappt (hast du denn schon einen Ausbildungsvertrag in der Tasche?). Deshalb würde ich dir jedenfalls empfehlen, erst dann die Schule zu verlassen, wenn du definitiv einen Vertrag in der Tasche hast. Auch bei Ausbildungsbetrieben haben Schulabbrecher nicht unbedingt die besseren Karten…

Gruß
Uschi

PS: du hattest im Juni doch eine einmalige Chance im Eltern/Kinder-Brett angekündigt…was ist denn daraus geworden?

Nachtrag
Hallo Sven,

noch etwas habe ich gefunden, damit du keinen Fehler machst:

Alle Jugendlichen, die die neunjährige allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und keine weiterführende Vollzeitschule besuchen oder kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres verpflichtet.

Da die Schulgesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, würde ich dir dringend empfehlen, dich bei deinem zuständigen Kultusministerium oder Schulministerium zu erkundigen, welche Regelung nun genau für dein Bundesland gilt.

Gruß
Uschi

sehr wichtiger nachtrag sogar, danke!
Hallo Uschi!
erstmal danke für die antwort,aber ich rede hier momentan von etwas sagen wir mal so…eine ausbildung mit besonderen umständen->vieleicht wirste es in drei monaten wissen was ich meinte…:stuck_out_tongue:
naja.ich bin mir ziemlich sicher das es klappt aber einen vertrag o.ä. habe ich noch nicht, werde ich in den kommenden wochen bekommen, aber ich bin momentan mit der FOS soo ungluecklich, das ich da wirklich jetzt schon aussteigen will…
nicht so das ich zu überfordert bin habe ne empfehlung auf die FOS zu gehn, der stoff ist auch-wie ichs gemerkt habe einfach-sprich nix neues…aber die lehrer sind mir in keinster weisse sympatisch(sehr sehr untertrieben ausgedrueckt)
der stoff ist im fachbereich ein-tchulidung-witz!
und das hat mir, mit dieser ausbildung einfach den rest gegeben das ich nächste woche den kram schmeissen wollte…

Alle Jugendlichen, die die neunjährige allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben und keine weiterführende
Vollzeitschule besuchen oder kein Ausbildungsverhältnis
eingehen, sind zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres
verpflichtet.

>>>>>>>misst, genau das habe ich gemeint, nur…die frage ist warum das unsere lehrerin angespielt hat, wir wareneine realschule sprich; 10Jahre schule hinteruns(einige 11-12Jahre wegen nicht versetzung)ich aber ´nur´10Jahre…

Da die Schulgesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden
sind, würde ich dir dringend empfehlen, dich bei deinem
zuständigen Kultusministerium oder Schulministerium zu
erkundigen, welche Regelung nun genau für dein Bundesland
gilt.

>>>>>>>s