ich habe eine kleine frage die warscheinlich schnell beantwortet ist.
Meine Freundin Arbeitet bei einer Zeitarbeitfirma als Produktionshelferin und bekommt 11,50 DM/h (+/- ein paar pfennige).
Seit ca 2 Wochen ist sie in einer Grossen Firma untergebracht die in 3 Schichtsystem arbeitet. Von ihr wird nun verlangt das sie die Wochenenden durcharbeitet (bekommt keine Ausgleichstage).
Das erinnert mich irgendwie an die zeit wo die Arbeitnehmer noch in Ketten zur Arbeit gefürt wurden.
Besonders erstaunlich ist das diese beiden firmen nicht umbedingt klein sind (im gegenteil sogar)
Wie ist die Rechtslage? Wie lange darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Wochenende/Wochenendausgleich schuften lassen?
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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wichtig wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag.
Was ist hier hinsichtlich der Arbeitszeit und der Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden gesagt?
Ist Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt?
Welcher Tarifvertrag ist gültig?
Sonntagsarbeit ist auch in Schichtbetrieben nur ausnahmsweise zulässig, wobei dann auch 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein müssen - und wenn dann nur unter Gewährung von Ersatzfreizeit binnen zwei Wochen - so jedenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelt, §§ 9 ff. ArbZG. Davon kann allerdings auch zuungunsten des Arbeitnehmers durch Tarif abgewichen werden. Gibt es nicht einen Tarifvertrag für die Zeitarbeit?
Welchen Arbeitsplatz besetzt Sie. Wenn es ein Durchfhrbetrieb, oder einen unten aufgeführte Ausnahme ist kann Sie für Wochenendarbeit eingesetzt werden. Allerdings darf die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht überschritten werden. Möglicherweise gibt es einen Tarifvertrag, der ist meist günstiger. Der Arbeitsvertrag ist ebenso wichtig. Ist diese Arbeit nicht vereinbart, ist die Zustimmung der Arbeitnehmerin unbedingt notwendig.
Gibt es in dem Verleiher oder Entleiher einen Betriebsrat? Dort können Betriebsvereinbarungen eingesehen werden.
Ansonsten ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen in der Regel verboten. Ausgenommen der Betrieb hat eine Sondergenehmigung. Dann müssen aber 15 Sonntage im Jahr frei sein.
Arbeitszeitgesetz:
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltun-gen,
bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,
beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,
beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nach-richten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeug-nissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,
bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,
in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,
in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Misslingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinu-ierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,
zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.
(2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden, wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion nach Absatz 1 Nr. 14 zulässigen Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern.
(3) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Her-stellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden.
(4) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer zur Durchführung des Eil- und Großbe-tragszahlungsverkehrs und des Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivathandels abweichend von § 9 Abs. 1 an den auf einen Werktag fallenden Feiertagen beschäftigt werden, die nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Feiertage sind.
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungs-tag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wo-chen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen
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Schön dank an alle die geantwortet haben. besonders war der paragraphenauszug interesant. Meine freundin ist in der Produktionsarbeiten beschäftig und dürfte also die arbeit an feiertagen rechtens sein(soweit habe ich auch gedacht das es ok ist).
Was aber besonders interesant ist is dieser abschnitt.:
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen
sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungs-tag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen
zu gewähren ist.
(das wird bis jetzt wohl noch nicht eingehalten.)
Hier ein Ausschnitt aus dem Arbeitsvertrag:
§3 Arbeitszeit
Als reguläre, durchschnittliche Arbeitszeit werden 130,0 Stunden im Monat vereinbart. Die jewilige Monatsarbeitszeit richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage im Kalendermonat.
Dem Mitarbeiter wirdeine Übersichtdieser Monatsarbeitszeit mit den Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Die Monatsarbeitszeit wird regulär in 30,0 Wochenarbeitsstunden an den 5 Wochentagen:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag erbracht.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch eine andere Lage und Verteilung der Arbeitsstunden zu akzeptieren, wenn diese vier Tage vorher angekündigt wird. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei 3 Stunden nicht unterschreiten und 10 Stunden nicht überschreiten.
Die vertraglich vereinbarte Monatszeit wird am Ende des Kalendermonats entsprechend der jeweiligen Arbeitstage vollständig abgerechnet.
Auszug Übersicht Arbeitsstunden pro Monat
Jan 132
Feb 120
Mär 132
Apr 114
Mai 126
Jun 114
Jul 132
Aug 132
Sep 120
Okt 132
Nov 132
Dez 102
Ob es ein Tarifvertrag gibt weiss ich nicht, ein Betriebsrat dagegen ist vorhanden. Was allerdings noch interesant währe währen die maximalen arbeitsstunden. wieviel betragen Sie?
Schön dank an alle die geantwortet haben. besonders war der
paragraphenauszug interesant. Meine freundin ist in der
Produktionsarbeiten beschäftig und dürfte also die arbeit an
feiertagen rechtens sein(soweit habe ich auch gedacht das es
ok ist).
Nur wenneine Genemigung der Aufsichtsbehörden vorliegt.
Was aber besonders interesant ist is dieser abschnitt.:
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen
sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungs-tag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen
zu gewähren ist.
(das wird bis jetzt wohl noch nicht eingehalten.)
Einfordern!!!
Hier ein Ausschnitt aus dem Arbeitsvertrag:
§3 Arbeitszeit
Als reguläre, durchschnittliche Arbeitszeit werden 130,0
Stunden im Monat vereinbart. Die jewilige Monatsarbeitszeit
richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage im Kalendermonat.
Dem Mitarbeiter wirdeine Übersichtdieser Monatsarbeitszeit mit
den Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Die Monatsarbeitszeit wird regulär in 30,0
Wochenarbeitsstunden an den 5 Wochentagen:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag erbracht.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch eine andere Lage und
Verteilung der Arbeitsstunden zu akzeptieren, wenn diese vier
Tage vorher angekündigt wird. Die tägliche Arbeitszeit darf
dabei 3 Stunden nicht unterschreiten und 10 Stunden nicht
überschreiten.
Die vertraglich vereinbarte Monatszeit wird am Ende des
Kalendermonats entsprechend der jeweiligen Arbeitstage
vollständig abgerechnet.
Dies ist ein Persilschein für den Arbeitgeber! Aber noch einmal, es gibt auch tarifgebundene Verleiher (Adecco, Start z.B.), unbedingt erkundigen.
Auszug Übersicht Arbeitsstunden pro Monat
Jan 132
Feb 120
Mär 132
Apr 114
Mai 126
Jun 114
Jul 132
Aug 132
Sep 120
Okt 132
Nov 132
Dez 102
Ob es ein Tarifvertrag gibt weiss ich nicht, ein Betriebsrat
dagegen ist vorhanden. Was allerdings noch interesant währe
währen die maximalen arbeitsstunden. wieviel betragen Sie?
Der Betriebsrat des Entleihers ist auch für Leiharbeitnehmer zuständig. Hingehen und entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber nachlesen.
Arbeitszeitgesetz:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Also 8 Stunden werktäglich Montags bis Samstags = 48 Stunden wöchentliche Arbeitszeit.
Ausnahmsweise 10 Stunden = 60 Stunden wenn diese Ausgelichen werden.
Suchst Du den kompletten Gesetzestext kammst Du den unter http://www.bma-bund.de nachlesen