Gibt es im Internet etwas wie 'Wie bitte'?

Hi,

habe vor etwas über einem Jahr von einem Essener Händler über ebay.de ein Multifunktionsgerät „Brother MFC 760“ gekauft. Mit dem Gerät bestellte ich noch weitere Patronen, die ich zig mal anmahnen mußte und erst als ich damit drohte, mich an den Hersteller zu wenden, erhielt ich ca. 2 1/2 - 3 Monate nach Kauf des Gerätes die restliche Ware. Erst jetzt setzte ich das Gerät in Betrieb bzw. versuchte es. Es funktionierte nicht. Trotzdem mußte ich den EDVler bezahlen. Zwei Telefonate mit der Hotline ergaben, es sei nicht richtig jusitert. Es wurde zunächst auf Kosten des Händlers eingeschickt, der leitete es an Brother weiter. Ca. zwei bis drei Wochen später erhielt ich das Gerät zurück. Doch wenige Wochen später funktionierte wieder etwas nicht bzw. vielleicht auch immer noch nicht. Ich hatte ja keine große Gelegenheit im Vorfeld etwas zu testen. Das Gerät ließ einen Faxvorgang nicht abbrechen, es reinigte ständig die Farbe „Gelb“ und einiges mehr. Das Gerät wurde erneut eingesandt, diesesmal auf meine Kosten bzw. es waren auch die Kosten zum Postamt zu bezahlen. Selbst bin ich nicht motorisiert. Überdies kam noch einiges an Kosten hinzu, weil für Windows Millennium ein Tool fehlte, das Gerät immer nur bedingt funktionierte. Der EDVler bastelte einen Tag lang rum, langes Telefonat mit der Hotline, bis diese endlich mal den Fehler merkten. Ich sollte das Tool nach Fertigstellung gemailt bekommen. Es kam nichts. Ich rief wieder an und es hieß, es sei Weihnachtszeit. Nach Weihnachten würde ich das Tool sicherlich erhalten. Ich war im hart erkämpften Urlaub und danach war immer noch kein Tool da. Bei einem erneuten Anruf wurde ich wieder vertröstet. Ich hatte die rettende Idee, daß wenn ich auch nichts gemailt bekommen würde, so ist das Tool sicherlich auf der WebSite mittlerweile zum Download angeboten. Dem war auch so. Das Gerät funktionierte nach erneuter, zweiter Reparatur, immer noch nicht richtig. Laut Hotline wäre manches einfach so. Ehm, welches Gerät muß solange einen Faxversuch starten bis die Stromversorgung unterbrochen wird?! Nun gut, bislang war ich mit meinen Brother-Geräten sehr zufrieden. Ich mailte den Händler an, verlangte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Keine Reaktion. Im Juli lief die offizielle Garantiezeit ab. Ich weiß nicht, ob ich noch rechtzeitig beim Händler reklamieren konnte, denn das Fax funktionierte nur bedingt, hatte jedenfalls noch right in time beim Hersteller reklamiert. Überdies wird doch auch die Garantie bei Reparaturen automatisch für reparierte Teile automatisch verlängert. Ein Herr von Brother, von der Beschwerdestelle, sprach von einer 1 - 2 monatigen Kulanzzeit nach der Garantiezeit.

Ich rief immer wieder bei dem Brother-Händler in Essen an, doch der Herr war „angeblich“ nie da. Leider rief er auch nie zurück. Was tun? Brother bot mir an, das Gerät auszutauschen, doch mittlerweile ist das Nachfolgegerät günstiger als das Gerät, welches ich erwarb. Überdies habe ich von einem der Mitarbeiter der Essener Firma erfahren, daß dieses Modell nicht nur von mir bemängelt worden ist.

Nun, welche Rechte habe ich hier? Dies versuchte ich mittels Posting hier unlängst schon herauszufinden?! Wandlung, war die Losung. Doch was heißt das? Geld zurück oder Gutschrift? Es gibt keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Herr aus der Beschwerdestelle von Brother wollte letzten Freitag zurückrufen, was er nicht tat. Als ich heute erneut anrief, meinte er, das Gerät sei 1 1/2 Jahre alt. Das hatte er bereits bei einem anderen Telefonat festgestellt. Was kann ich dafür, wenn Brother das an den Händler Anfang 2000 verkauft hat und ich es erst im Juli 2000 vom Händler kaufe?! Ferner meinte der Brother-Mitarbeiter im vorangegangenen Gespräch, die Garantie zähle auch erst ab Kaufdatum. Auf einmal meinte heute der Brother-Mitarbeiter, er könne nichts machen und ich müsse mich mit meinem Händler in Verbindung setzen.

Ich brauche dringend ein Gerät dieser Art bzw. muß ein paar Funktionen dringend nutzen. Was tun? Ich habe bei einer Preisagentur angefragt und werde mir nun ein neues Gerät bestellen. Zwischenzeitlich hat der Händler noch Zeit sich bei mir zu melden und eine friedliche Lösung herbeizuführen. Falls nicht, sende ich ihm im Laufe der Woche das Gerät zurück. Ich werde dann zwangsläufig einen Anwalt in Anspruch nehmen müssen. Auch bin ich der Ansicht, das Geschäftsgebaren dieses Händlers im Internet publizieren, tut meinem Ärgernis über die Firma gut.

Dennoch möchte ich gerne diesen Ärger und Streß vermeiden. Habt Ihr noch eine Idee? Hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Schade, wenn es nicht anders gehen sollte.

Ciao,
Romana

Hi, Romana!

Das ist ja insgesamt eine ganz schön bescheidene Situation.

Ich weiß nicht, ob ich noch rechtzeitig beim Händler reklamieren
konnte, denn das Fax funktionierte nur bedingt, hatte
jedenfalls noch right in time beim Hersteller reklamiert.
Überdies wird doch auch die Garantie bei Reparaturen
automatisch für reparierte Teile automatisch verlängert. Ein
Herr von Brother, von der Beschwerdestelle, sprach von einer 1

  • 2 monatigen Kulanzzeit nach der Garantiezeit.

Dein Ansprechpartner in allen Garantiefragen ist zunächst der Händler. Hier empfiehlt sich eigentlich immer, Reklamationen nicht per e-Mail oder per Fax zu machen. Stattdessen sollte immer die gute, alte Schriftform gewahrt werden. Hintergrund ist, das sich der Zugang einer e-Mail oder eines Faxes nur schwer beweisen läßt. Wenn der Händler behauptet, er hat nichts erhalten, dann siehst Du alt aus. In Deutschland sind Fax und e-Mail auch noch nicht als „Dokument“ im Sinne von bindend anerkannt, da die Manipulationsmöglichkeiten zu groß sind. Wenn Du also in der Vergangenheit niemals schriftlich reklamiert hast, sondern nur mündlich (oder telefonisch) und/oder per Fax/e-Mail, dann wird es für Dich schwierig sein, dies nachzuweisen.

Übrigens verlängert sich die Garantiezeit für reparierte Teile nicht automatisch. In den meisten Garantiebedingungen der Hersteller sind gegenteilige Klauseln extra vermerkt. Die Gesamtgarantiezeit ist gerade im Bereich der Heim- und Büroelektronik in der Regel auf das Ursprungskaufdatum abgestellt.

Ich rief immer wieder bei dem Brother-Händler in Essen an,
doch der Herr war „angeblich“ nie da. Leider rief er auch nie
zurück. Was tun? Brother bot mir an, das Gerät auszutauschen,
doch mittlerweile ist das Nachfolgegerät günstiger als das
Gerät, welches ich erwarb. Überdies habe ich von einem der
Mitarbeiter der Essener Firma erfahren, daß dieses Modell
nicht nur von mir bemängelt worden ist.

Wenn Dir Brother angeboten hat, das Gerät auszutauschen, dann würde ich die Gelegenheit nutzen! Eine bessere Chance wirst Du kaum bekommen. Eventuell kannst Du mit Brother direkt ja auch über den Austausch gegen das Nachfolgemodell verhandeln. Einen rechtlich sicheren Anspruch darauf hast Du jedoch nicht. Es spielt auch keine Rolle, wieviele Kunden neben Dir das Gerät bereits angemängelt haben. Hier geht es ausschließlich um Deinen Fall.

Nun, welche Rechte habe ich hier? Dies versuchte ich mittels
Posting hier unlängst schon herauszufinden?! Wandlung, war die
Losung. Doch was heißt das? Geld zurück oder Gutschrift? Es
gibt keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wandlung bedeutet Geld zurück oder Gutschrift. Das liegt meist im Ermessen des Händlers und hängt von seinen AGB ab. Wenn der Händler tatsächlich keine eigenen AGB hat (was ich mir nicht vorstellen kann), dann richtet sich das ganze nach dem BGB.

Der Herr aus der Beschwerdestelle von Brother wollte letzten
Freitag zurückrufen, was er nicht tat. Als ich heute erneut
anrief, meinte er, das Gerät sei 1 1/2 Jahre alt. Das hatte er
bereits bei einem anderen Telefonat festgestellt. Was kann ich
dafür, wenn Brother das an den Händler Anfang 2000 verkauft
hat und ich es erst im Juli 2000 vom Händler kaufe?! Ferner
meinte der Brother-Mitarbeiter im vorangegangenen Gespräch,
die Garantie zähle auch erst ab Kaufdatum. Auf einmal meinte
heute der Brother-Mitarbeiter, er könne nichts machen und ich
müsse mich mit meinem Händler in Verbindung setzen.

Theoretisch hat der Herr von Brother recht. Er kann eigentlich nichts machen, da Dein Ansprechpartner der Händler ist. Aber ich denke, Brother hat Dir den Umtausch angeboten? Ich kann Dir nur empfehlen, diese Gelegenheit zu nutzen. Damit sind sie Dir schon sehr entgegengekommen. Die Garantie läuft übrigens tatsächlich ab dem Kaufdatum, an dem Du das Gerät gekauft hast. Wann der Händler das Gerät gekauft hat, spielt dafür keine Rolle.

Ich brauche dringend ein Gerät dieser Art bzw. muß ein paar
Funktionen dringend nutzen. Was tun? Ich habe bei einer
Preisagentur angefragt und werde mir nun ein neues Gerät
bestellen.

Nutze die Chance auf den Umtausch durch Brother! Besser wirst Du nicht wegkommen.

Zwischenzeitlich hat der Händler noch Zeit sich bei
mir zu melden und eine friedliche Lösung herbeizuführen. Falls
nicht, sende ich ihm im Laufe der Woche das Gerät zurück. Ich
werde dann zwangsläufig einen Anwalt in Anspruch nehmen
müssen. Auch bin ich der Ansicht, das Geschäftsgebaren dieses
Händlers im Internet publizieren, tut meinem Ärgernis über die
Firma gut.

Ich befürchte mal, das auch ein Anwalt kaum größeren Erfolg haben dürfte. Offensichtlich hast Du es in der Vergangenheit versäumt, die Mängel schriftlich und damit bindend geltend zu machen. Du hättest gleich nach Auftreten der Mängel den Händler schriftlich zur Nachbesserung auffordern müssen. Bei Nichterfolgen einer Nachbesserung hättest Du eine Frist setzen, nach Verstreichen dieser hättest Du dann zurücktreten können. Aber ohne diese Schriftlichen Forderungen Deinerseits sieht es für mich so aus, als wären Deine Chancen in diesem Fall gering.

Dennoch möchte ich gerne diesen Ärger und Streß vermeiden.
Habt Ihr noch eine Idee? Hat von Euch jemand ähnliche
Erfahrungen gemacht? Schade, wenn es nicht anders gehen
sollte.

Ich kann es Dir wie schon erwähnt nur dringend empfehlen, mit Brother nochmal wegen dem Umtausch zu reden. Eventuell solltest Du denen auch noch einmal schriftlich Deine Odyssee erzählen um um eine entsprechende Kulanzregelung bitten. Rechtlich sind sie aufgrund der fehlenden Reklamation Deinerseits zu nichts verpflichtet. Sicherlich ist die Art und Weise des Händlers nicht die feine Art. Aber dafür kann Brother ja nichts. Wenn Du Deinen Ärger publik machen möchtest, dann kann ich Dir die Seite http://www.vocatus.de empfehlen. Die kümmern sich um so etwas. Ich habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Aber ich befürchte, in Deinem Fall werden die Dir auch nicht helfen können.

So long.

Der Dicke MD.

Kleine Korrektur
Hi Romana, hallo MD,

Wandlung bedeutet Geld zurück oder Gutschrift. Das liegt meist
im Ermessen des Händlers und hängt von seinen AGB ab.

Wandlung bedeutet rückgängig machen des „Kaufvertrages“. Wenn die Voraussetzungen für Wandlung vorliegen, dann hat man das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, d.h. im Klartext Ware zurück -> Kohle zurück; Gutschein muß man nicht akzeptieren!

Wenn der Händler tatsächlich keine eigenen AGB hat (was ich mir nicht vorstellen kann), dann richtet sich das ganze nach dem BGB.

Nicht ganz, wenn der Händler keine eigenen AGB’s hat, gilt das sogenannte „AGB-Gesetz“!

Neben Vocatus gäbe es noch http://www.servicewüste.de

Ansonsten kann ich mich MD nur anschließen! Versuch den Tausch über Brother, mehr geht wahrscheinlich nicht.

Gruß vom Zivilfahnder