Heute ist uns folgendes passiert:
Wir bekommen einen Anruf unserer Tochter. Vor deren Haus parkte gerade mein Auto. Mein Schwiegersohn habe vom Balkon aus gesehen, wie zwei Jungen mutwillig alle geparkten Autos ind er Straße kaputt getreten haben. Darunter auch meines. Unser Schwiegersohn hat die beiden Jungen gestellt und über Handy die Polizei geholt. Als wir zur Anzeigenerstattung bei der Polizei angekommen sind, sind die beiden Jungen gerade von einem Heimleiter abgeholt wurden, der uns erklärte, die Kinder befänden sich in einer Jugendhilfeeinrichtung und seien beide erst 13 Jahre alt. Die Familien seien „asozial“ (er hat das wirklich so gesagt). Von denen sei nichts zu holen. Auch die Polizei erklärte uns, die Familien seien bekannt, es sei nichts zu holen.
Haben wir irgend eine Möglichkeit, unseren Schaden ersetzt zu erhalten.
Könnte meine Teilkaskoversicherung eintreten? Steige ich dann inden Prämien?
Was ist weiter zu beachten?
Gruß Gisela
Hi, Gisela!
Haben wir irgend eine Möglichkeit, unseren Schaden ersetzt zu
erhalten.
Für den Schaden hat der Verursacher einzustehen. Das bedeutet, Deine Ansprüche kannst Du lediglich gegen die beiden bösen Buben geltend machen. Ich würde mich mich auf die Aussage, daß dort nichts zu holen wäre, verlassen. Mach Deine Ansprüche bei den Eltern geltend. Wenn Du Glück hast, sind die haftpflichtversichert, dann übernimmt die Versicherung den Schaden. Wenn Du gar nichts auf diesem Wege erreichst, dann hast Du noch die Möglichkeit, die Schuld gerichtlich feststellen zu lassen. In dem Falle hättest Du wenigstens etwas in der Hand. Im optimalen Fall einen gerichtlichen Schuldtitel. Dieser hat dreißig Jahre Bestand. Bis dahin sollte es möglich sein, von den Eltern (eventuell auch in kleinen Raten) eine Entschädigung einzutreiben. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier kaum.
Könnte meine Teilkaskoversicherung eintreten? Steige ich dann
inden Prämien?
Die Teilkasko deckt Schäden, die Dir durch Dritte böswillig in Form von Vandalismus zugefügt werden, nicht ab. Hier würde lediglich eine Vollkasko greifen, in der Vollkasko würdest Du auch zurückgestuft werden. Das heißt, dort würden Deine Beiträge auch steigen. Aber über die Teilkasko gibt es hier leider keine Entschädigung.
Es tut mir leid, wenn ich Dir nichts erfreulicheres schreiben kann. Vielleicht hat es Dir ja trotzdem ein wenig geholfen.
So long.
Der Dicke MD.
Vielleicht…
Hallo ihr 2,
vielleicht wäre es möglich, dem Sozialamt oder dem Jugendamt, denn dessen Fürsorgepflicht unterliegen die Kinder eigentlich, das Begehren mal vorzutragen, da hierfür eigentlich ein Schutz von Amts wegen vorhanden sein müsste.
–> ähnlich wie in der Krankenversicherung… da der Staat hier seine Fürsorgepflicht verletzt hat… hat auch er dafür zu haften…
sollte der Staat gar die volle Fürsorgepflicht innehalten, ist er als „Eltern“ anzusehen… die Ansprüche müssten somit gegen ihn geltend gemacht werden können.
Für diesen Fall hat aber eine Gemeinde im guten Fall einen Versicherer…
Gruß
Marco
Ja danke, ich versuchs mal. So was ähnliches hab ich weit hinten in meinem Kopf auch mal angedacht. Heute haben wir erfahren, dass der Schaden DM 5000 beträgt. Die möchten wir eigentlich nicht einfach so in den Wind schreiben.
Gisela
Hi Gisela,
wenn es sich tatsächlich um Heimkinder handelt, hast du wahrscheinlich sogar Glück.
Die Kinderheime und andere sozialen Einrichtungen sind verpflichtet, alle Bewohner und zu betreuenden Personen haftpflicht zu versichern.
Du mußt den Schaden bewerten lassen und die Versicherung des Heimes abfragen. Das kannst du von einem Rechtsanwalt machen lassen, der seine Kosten mit der Versicherung abrechnet.
Gruß,
Francesco
Hi, Marco!
vielleicht wäre es möglich, dem Sozialamt oder dem Jugendamt,
denn dessen Fürsorgepflicht unterliegen die Kinder eigentlich,
das Begehren mal vorzutragen, da hierfür eigentlich ein Schutz
von Amts wegen vorhanden sein müsste.
Wenn das Soz.Amt oder das Jugendamt offiziell die Vormundschaft bzw. das Sorgerecht für die betreffenden „Lausbuben“ übernommen bzw. übertragen bekommen hat, dann dürftest Du Recht haben.
–> ähnlich wie in der Krankenversicherung… da der Staat
hier seine Fürsorgepflicht verletzt hat… hat auch er dafür
zu haften…
Wie gesagt, Wenn…
sollte der Staat gar die volle Fürsorgepflicht innehalten, ist
er als „Eltern“ anzusehen… die Ansprüche müssten somit gegen
ihn geltend gemacht werden können.
Genauso meinte ich das. Ich habe aber mal vermutet, das das hier nicht der Fall sein dürfte, da der Heimleiter wohl gesagt hatte, das von den Familien nix zu holen wäre. Andererseits, wenn sich die Buben im Heim befinden, ist es vielleicht doch möglich.
Für diesen Fall hat aber eine Gemeinde im guten Fall einen
Versicherer…
Welcher das wohl sein sollte? *Grübel* Ahja, mir fällt das was ein… 
So long.
Der Dicke MD.
Stadt-VR
Hallo M,
ja… klar… wenn 
und ich wüsste da einige… hängt ja vom Gebiet ab und letztendlich müssen die Gemeinden ja sogar mittlerweile 
Gruß
Marco