Insolvenz, trotzdem Geld?

Liebe Experten/innen,

ich habe da ein sehr verzwicktes Problem mit meiner ehemaligen Schule. Es geht um folgendes: von 1998 bis 1999 habe ich drei Semester an einer freien Kunsthochschule studiert an die ich Studiengebühren gezahlt habe. Nun ist diese Schule letztendlich vertragsbrüchig geworden (Dinge die im Curriculum standen, wurden nicht eingehalten) und deswegen haben viele Studenten, unteranderem auch ich, die Schule verlassen. Gottseidank bin ich mittlerweile gut untergekommen. Trotzdem ärgert es mich, das ich drei Semester verschwendet habe und außerdem sehr viel Geld gezahlt habe (ca 14000 DM). Deswegen habe ich einen Anwalt eingeschalten, der auch schon einige andere ehemalige Schüler vertreten hat (die haben zumindest die Hälfte der Studiengebühren zurückbekommen ). Leider,leider wurde kurz vor meiner Forderung der Rückzahlung ein Insolvenzverfahren des Vereins dieser Schule beantragt. Allerding ist die Schule mittlerweile in eine andere Stadt gezogen und hat dort einen neuen Verein gegründet, der die Gelder verwaltet. Also hat mein Anwalt direkt den Vorstand der Schule angeklagt und nicht den alten Verein. Nun zu meiner Frage: die Forderung wurde im April abgeschickt und bis jetzt kam noch keine Reaktion (trotz Frist). Also müßte ich jetzt klagen. Hätte diese Klage Erfolg??? Nachdem mein Anwalt zunächst sehr positiv klang ist er jetzt gar nicht mehr davon überzeut, und das was er mir erklärt hat, habe ich kaum verstanden. Ich würde Klagen,wenn es nur eine Chance auf Erfolg gäbe, allerdings kann ich mir die Anwlalts und Prozeßkosten im Falle eines Nichterfolges nicht leisten.
Also wie seht ihr die Sache??Ist jemandem von euch schon was ähnliches passiert?
ich freue mich über jeden Ratschlag.

viele Grüße
dickie

Hi Dickie,

eventuelle Schadenersatz- und Regressansprüche kannst du nur gegen deinen ehemaligen Vertragspartner geltend machen.
Du mußt also in deinem Vertrag prüfen und feststellen, wer dein Vertragspartner war.
Wenn dieser im Insolvenzverfahren ist, wird der Regressanspruch als Forderung zur Insolvenzmasse anzumelden sein.
Fraglich ist weiterhin, ob es einen Rechtsnachfolger gibt. Die von dir angesprochene Schule könnte Rechtsnachfolger sein. Das müßte dein Rechtsanwalt klären. Auf dieses Problem könnte er verweisen, wenn er wenig Aussichten sieht.
Dann hast du wahrscheinlich keinen angreifbaren Rechtsnachfolger und mußt mit dem Risiko, ins Leere zu gehen, einen insolventen Gegner verklagen.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

danke für deine Antwort. Also den Vertrag habe ich natürlich mit der Schule abgeschlossen, allerdings ist der damalige Leiter der Schule, der mit unterschrieben hat, nicht mehr an der Schule. Und da der eingetragene Verein dieser Schule (hat bei den anderen Studenten die Forderungen zurückgezahlt) Insolvenz beantragt hat, hat mein Anwalt den derzeitigen Vorstand direkt nageklagt. Auch aus dem Grund, da mangels Masse wohl nichts zu holen sein wird. Also das Ganze ist ganz schön komlpliziert und ich wollte auch nur wissen, ob ich die geringste Chance bei einer Klage hätte.

viele Grüße

dickie