Online-Aktionen
Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Nov 1999
Hallo!
Ich habe eine sehr dringende Frage. Ich habe bei einer Aktion ein Handy von einer Privatperson ersteigert. Nun hat der Verkäufer mir aber ein falsches Handy geschickt und will es nicht mehr zurücknehmen. Leider hatte ich schon das Geld überwiesen. Kann ich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen Ihn vornehmen oder muß ich das GEld abschreiben. Eigentlich ist das doch grobe Täuschung, oder. Um Antwort wäre ich echt froh.
Matthias
