Online-Aktionen

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Nov 1999

Hallo!
Ich habe eine sehr dringende Frage. Ich habe bei einer Aktion ein Handy von einer Privatperson ersteigert. Nun hat der Verkäufer mir aber ein falsches Handy geschickt und will es nicht mehr zurücknehmen. Leider hatte ich schon das Geld überwiesen. Kann ich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen Ihn vornehmen oder muß ich das GEld abschreiben. Eigentlich ist das doch grobe Täuschung, oder. Um Antwort wäre ich echt froh.
Matthias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Online-Aktionen

    hallo mathias,

    tut mir leid, dass dir erst jetzt jemand schreibt. ich gebe dir erst mal recht, der kaufvertrag kann angefochten werden. es stellt sich jedoch die frage der beweisfuehrung. es muss nachgewiesen werden, dass es sich bei dem kaufvertrag um ein ganz bestimmtes handy gehandelt hat und dass du ein anderes handy erhalten hast.

    wende dich bitte erst mal an den ausrichter der internetauktion um ein auktionsprotokoll oder etwas aehnliches zu erhalten, das den nachweis ueber das urspruengliche angebot erbringt. wende dich nochmals an den verkaeufer und bitte ihn nochmals dich guetlich zu einigen. wenn alles nichts hilft kann man das auch auf dem klageweg versuchen. hier gilt es allerdings abzuwaegen, ob sich das lohnt.

    by

    charly

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