Fristablauf an Feiertag
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Aug 2001
Guten Tag zusammen!
Ist eine Fristsetzung wie folgende gültig, wenn der Tag des Fristablaufs ein Sonntag oder Feiertag ist?
"Hiermit fordere ich Sie auf, mir bis zum 15.08.2001 einen Nachweis darüber zu liefern, dass Sie meine Forderung erfüllt haben; sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben"
Danke!
Mona
