Hallo zusammen!
Wonach wird der Wert eines Hauses im Erbfalle veranschlagt - nach dem eigentlichen Verkaufswert oder nach dem Verkehrswert, der ja um einiges unter dem Verkaufswert liegt? Es geht hier im speziellen Fall um ein Zweifamilienhaus, das einmal drei Erben zu gleichen Teilen gehören wird. Um das Haus halten zu können, müßte ein Erbe die beiden anderen auszahlen. Mit welchem Wert wäre dann hier zu rechnen?
Für informative Antworten bin ich - wie immer - sehr dankbar!
Gruss,
SylviaM
Hallo Silvia,
ich glaub ich hab eine gute Seite gefunden: http://www.erbrecht-ratgeber.de/
Ob sie Dir jetzt ausführlich genug ist, weiß ich nicht. Kannst den Rest ja mal durch lesen.
Tschüß
Merit
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hallo sylvia,
es wird der verkehrswert veranschlagt.
schließlich ist der verkaufswert (oder verkaufserlös) ja kein fester wert, sondern irgendeine summe, deren höhe durch angebot und nachfrage oder das verhandlungsgeschick des käufers/verkäufers nicht unmaßgeblich bestimmt wird.
das verkehrswertgutachten muß auf verlangen mindestens eines erben von einem sachverständigen erstellt werden. die kosten des gutachtens tragen alle erben zu gleichen teilen.
freundlichen gruß
ann
Danke! (o.T.)
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