Liebe Rechtskundler!
Für folgenden Fall hätte ich gerne Eure Einschätzung zu der
Rechtslage:
Eine 20-jährige Schülerin macht im Sommer 2000 ihr Abitur und
will danach Musik studieren. Um das zu können, muß sie aber an
der Uni eine Prüfung ablegen, die sie zum Zeitpunkt aufgrund
mangelnder Kenntnisse (in Gesang und Klavier) nicht bestehen
kann, weil ihr die Tatsache der Existenz dieser Prüfung aufgrund
eigener Versäumnisse nicht bekannt war. Sie schätzt, daß sie bis
zum Wintersemester 2002/2003 braucht, um diese Prüfung zu
bestehen und sich immatrikulieren lassen zu können. Während
dieser Zeit verlangt sie von ihrem leiblichen Vater den an das
Bafög angelehnten vollen Unterhaltssatz mit der Begründung, die
Vorbereitungen für die Prüfung seien so hart, daß sie nebenher
keiner Beschäftigung nachgehen könne, um ihren Klavierunterricht
sowie ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier liege ihr ein
gleichlautendes Schreiben der von ihr gewählten Musikschule vor,
bei der sie den erforderlichen Unterricht nimmt. Im übrigen sehe
sie diese Prüfungsvorbereitungen durchaus als Studium bzw.
Ausbildung. Der Unterhalt wird ihr jedoch vom Vater verweigert,
er zahlt nicht, da er eben dieser Auffassung, hier eine
anerkennenswerte Ausbildung zu finanzieren, nicht ist. Zur Zeit
jobbt die Tochter, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Mutter ist im übrigen zahlungsunfähig, der Vater müßte also
den kompletten Unterhalt allein zahlen, weil zwar ?Normal-?,
nicht einmal ?Besserverdiener?, aber trotzdem in vollem Umfang
leistungsfähig. Dazu kommt wohl noch einen Anteil der Miete, da
die Tochter aus dem mütterlichen Haushalt aus- und in eine eigene
Wohnung eingezogen ist, weil es ihr als unzumutbar erschien, bei
einer pflegebedürftigen Mutter zu leben. Weiterhin hat der Vater
eine eigene Familie, nämlich eine Ehefrau und zwei kleine Kinder,
die er zu versorgen hat.
Nun ist die Frage:
-
Ist der Vater verpflichtet, während einer Prüfungsvorbereitung
zum Studium der Musik (prüfungsrelevante Klavier- und
Gesangsstunden hätte man der Tochter wohl auch während ihrer
Schulzeit schon zumuten können?) Unterhalt zu zahlen? -
Wenn die Tochter der Meinung ist, bei den
Prüfungsvorbereitungen handele es sich um eine Ausbildung, muß er
dann anschließend auch noch für das reguläre Musik-Studium
Unterhalt zahlen (in diesem Falle wohl 7 Semester =
Regelstudienzeit)? -
Jetzt mal etwas provokativ: Ist diese Tochter eigentlich
?berechtigt?, unter kundgetanem Ausschluß eigener finanzieller
Beteiligung eine derart kostspielige Ausbildung (Anschaffung
eines Klaviers, unzählige Musikstunden à 30 ? 40 DM,
Gesangsunterricht etc.) zu absolvieren, obwohl ihr klar sein muß,
daß diese ganz allein von ihrem knapp unter 100.000 DM (jährlich
- brutto) verdienenden Vater, der zudem ja noch weitere familiäre
Verpflichtungen hat, finanziert werden müßte? Ist es diesem Vater
somit PER GESETZ zuzumuten, sich wer weiß wie viele Jahre lang am
Existenzminimum zu bewegen, um seiner Tochter jeden
Ausbildungswunsch zu erfüllen? (Hier interessiert mich Eure
Einschätzung besonders!!!)
Die Tochter hat ihren Vater übrigens auf Unterhalt verklagt. Hat
sie Chancen?
Vielen Dank und viele Grüße!