also .. nach diesem reply musste ich gerade nochmal nauschaun, was ich denn da angeraten haben soll ...
also ...
631 spricht vom unternehmer, soviel ist wahr. tatsache ist auch, dass weiterhin die allgemeinen regeln fuer vertr gelten (d.h. 104ff, 145ff etc ..
und weiterhin stimmt es auch , daß ein werkvertreg uber verbotene schwarzarbeit mit sicherheit zu keinerlei gewanspruechen fuehrt, ausser (!), daß die berufung auf die
nichtigkeit gegen treu und glauben verstoesst. und darueberkann man sich hier schon unterhalten.
wenn sich beide ueber den vertragsinhalt und vor allem die gegenseitige stellung im klaren sind (privatmann vs rentner / nichtunternehmer ;wie man es sehen will), dann koennte man hier schon annehmen, daß der rentner, soweit er bereit war, fuer geld eine leistung zu erbringen und fuer ggb. maengel einzustehen, sich nicht auf die nichtigkeit berufen darf, da er von moeglichen rechtsmaengeln wusste).. das koennte man aus der bezahlung/aus der eigenmotivierten anpreisung etc schliessen.
in diesen faellen haette x gegen den renter auch einen gewaehrleistungsanspruch, obwohl es sich um (ggf) schwarzarbeit handelt.
aber...
grundsaetzlich koennen 2 privatpersonen eine frei zu bestimmende leistung und die verguetung untereinander verabreden.
wenn a dem b anbietet, fuer 5 dm einen gartenzaun zu reparieren, dann ist das mit sicherheit nicht automatisch eine schwarzarbeit ... darueber besteht wohl
einigkeit.
waere dem so (!), dann wuerden wohl knapp 50% oder mehr aller Bundesbuerger schwarz arbeiten, ob fuer mehr oder weniger entlohnung
("ich installier dir den computer neu, dafuer spendierst du mir ein bier" ... "HALT! STEHENBLEIBEN ! STEUERFAHNDUNG !")
das waere ueberaus albern.
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selbst wenn 631 nicht anzuwenden ist, sofern das merkmal des unternehmers nicht erfuellt ist, so gelten zumindest fuer die verbindliche vereinbarung zwischen den beiden die allgemeinen regeln fuer vertraege, d.h. auch fuer jede schlecht/nichtleistung etc ...
darum sehe ich keinen grund, warum hier gewaehrleistungsansprueche aussen vor bleiben sollen.
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achja...
und es geht ausdruecklich NICHT darum (!), geld stillschweigend zu bewegen respektive am fiskus vorbeizuschleusen.
und ehrlich .. meine antwort sollte so nicht verstanden werden (ich weiss auch ehrlich nicht, wie man sie so interpretieren kann).
wuerde ich allen ernstes so etwas anraten, dann koennte ich mich ggf. sogar strafbar machen... so dumm bin ich nicht ;-)
schliesslich will ich ja sehr bald zum examen zugelassen werden. obwohl selbst diese regelung momentan auf der kippe steht, aber das gehoert jetzt wohl nicht hierhin.
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yuri
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