Mietrecht - wir wollena aus einem Mietvertrag raus
Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Aug 2001
Guten Abend,
foglende Situation: Meine Freundin ist im März diesen Jahres in eine 1 Raumwohnung gezogen. Im Mietprotokoll war auch ein Wasserschaden festgehalten. 1. Frage: wer ist für diesen Wasserschaden zu ständig? ( Der Wasserschaden war von dem Übermieter verursacht worden. Bezahlung ist geklärt, nur wer muss sich darum kümmern, damit renoviert wird (da meine Freundin kaum Zeit hat).
Der Mietvertrag läuft 2 Jahre. Jetzt sind erst 4 Monate rum. Wenn meine Freundin jetzt einen Nachmieter stellt und auch die im Mietvertrag fest gehaltene Bearbeitungsgebühr von 300,- bezahlt - nun die 2. Frage : Darf der Vermieter sagen "ich lasse sie nicht aus dem Mietvertrag raus, ausser sie würden mir 2000,- bezahlen, damit ich sie gehen lasse" - wir finden es echt unmenschlich und würden gerne wissen wie es sich nun verhält mit dem vorzeitigem beenden eines Mietvertrages und würden gerne wissen ob der Vermieter ein Recht hat und sagen kann das wir die Jahre abbezahlen müssen.
