Ich habe folgendes Problem:
Auf der Seite www.schmittnet.de habe ich meine Trennungsgeschichte teilweise dokumentiert. Nun ist meine Exfrau darauf gestoßen und fordert anwaltlich, dass ich solche derartige Veröffentlichungen und Publikationen unterlasse, hier insbesondere im Internet. Auch verlangen Sie eine Löschung der Homepage unter www.schmittnet.de und vergleichbarer Internetadressen.
Sie werfen mir üble Nachrede sowie Verleumdung und überdies Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB, sowie über § 823 Abs. 2 BGB i. V den vorgenannten Vorschriften und § 823 ABS. 1 BGB, jeweils i. V. m. § 1004 BGB den Anspruch der Mandantschaft auf Beseitigung und Unterlassung, vor.
Was sagen diese §§ aus?
Wie soll ich reagieren?
Anwaltliche Hilfe kostet und muss von mir zweimal überlegt werden. Die Seiten wurden erstellt, um darzustellen, was mir wiederfahren ist. Eine Verleumdung, Beleidigung oder gar üble Nachrede war und ist nicht unsere Absicht, sondern nur eine Darstellung aus unserer Sicht mit erhaltenem Material.
Ich habe folgendes Problem:
Auf der Seite www.schmittnet.de habe ich
meine Trennungsgeschichte teilweise
dokumentiert. Nun ist meine Exfrau darauf
…
Sie eine Löschung der Homepage unter www.schmittnet.de und vergleichbarer
Internetadressen.
Sie werfen mir üble Nachrede sowie
Verleumdung und überdies Beleidigung im
Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB, sowie
über § 823 Abs. 2 BGB i. V den
vorgenannten Vorschriften und § 823 ABS.
1 BGB, jeweils i. V. m. § 1004 BGB den
Anspruch der Mandantschaft auf
Beseitigung und Unterlassung, vor.
Was sagen diese §§ aus?
Wie soll ich reagieren?
etc pp…
wenn es nur um unterlassung geht:
wunderbar … den betreiber der seite auffordern, das ganze rauszunehmen, und dem anwalt dies schriftlich mitteilen mit erklaerung, dass man dies auch in zukunft unterlassen werde…
muss reichen
peng
yuri