homepage - üble Nachrede sowie Verleumdung und übe

Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 1999

Ich habe folgendes Problem:
Auf der Seite www.schmittnet.de habe ich meine Trennungsgeschichte teilweise dokumentiert. Nun ist meine Exfrau darauf gestoßen und fordert anwaltlich, dass ich solche derartige Veröffentlichungen und Publikationen unterlasse, hier insbesondere im Internet. Auch verlangen Sie eine Löschung der Homepage unter www.schmittnet.de und vergleichbarer Internetadressen.
Sie werfen mir üble Nachrede sowie Verleumdung und überdies Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB, sowie über § 823 Abs. 2 BGB i. V den vorgenannten Vorschriften und § 823 ABS. 1 BGB, jeweils i. V. m. § 1004 BGB den Anspruch der Mandantschaft auf Beseitigung und Unterlassung, vor.

Was sagen diese §§ aus?
Wie soll ich reagieren?

Anwaltliche Hilfe kostet und muss von mir zweimal überlegt werden. Die Seiten wurden erstellt, um darzustellen, was mir wiederfahren ist. Eine Verleumdung, Beleidigung oder gar üble Nachrede war und ist nicht unsere Absicht, sondern nur eine Darstellung aus unserer Sicht mit erhaltenem Material.

Um baldige Antwort wird gebeten.

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re: frag mal bei www.recht.de im forum nach

      http://www.recht.de
      jep eine sehr gute seite...

      wer mehr ueber computer/recht wissen will,dem empfehle ich folgende seite

      www.gravenreuth.de

      die www eines jaegers aus laengst vergangenen zeiten (is noch jemand aus der amigascene hier ?)

      mfg
      yuri

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: homepage - üble Nachrede sowie Verleumdung und

    Ich habe folgendes Problem:
    Auf der Seite www.schmittnet.de habe ich
    meine Trennungsgeschichte teilweise
    dokumentiert. Nun ist meine Exfrau darauf
    ... Sie eine Löschung der Homepage unter
    www.schmittnet.de und vergleichbarer
    Internetadressen.
    Sie werfen mir üble Nachrede sowie
    Verleumdung und überdies Beleidigung im
    Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB, sowie
    über § 823 Abs. 2 BGB i. V den
    vorgenannten Vorschriften und § 823 ABS.
    1 BGB, jeweils i. V. m. § 1004 BGB den
    Anspruch der Mandantschaft auf
    Beseitigung und Unterlassung, vor.

    Was sagen diese §§ aus?
    Wie soll ich reagieren?
    etc pp...
    wenn es nur um unterlassung geht:
    wunderbar ... den betreiber der seite auffordern, das ganze rauszunehmen, und dem anwalt dies schriftlich mitteilen mit erklaerung, dass man dies auch in zukunft unterlassen werde..
    muss reichen
    peng
    yuri

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