homepage - üble Nachrede sowie Verleumdung und übe
Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 1999
Ich habe folgendes Problem:
Auf der Seite www.schmittnet.de habe ich meine Trennungsgeschichte teilweise dokumentiert. Nun ist meine Exfrau darauf gestoßen und fordert anwaltlich, dass ich solche derartige Veröffentlichungen und Publikationen unterlasse, hier insbesondere im Internet. Auch verlangen Sie eine Löschung der Homepage unter www.schmittnet.de und vergleichbarer Internetadressen.
Sie werfen mir üble Nachrede sowie Verleumdung und überdies Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186 und 187 StGB, sowie über § 823 Abs. 2 BGB i. V den vorgenannten Vorschriften und § 823 ABS. 1 BGB, jeweils i. V. m. § 1004 BGB den Anspruch der Mandantschaft auf Beseitigung und Unterlassung, vor.
Was sagen diese §§ aus?
Wie soll ich reagieren?
Anwaltliche Hilfe kostet und muss von mir zweimal überlegt werden. Die Seiten wurden erstellt, um darzustellen, was mir wiederfahren ist. Eine Verleumdung, Beleidigung oder gar üble Nachrede war und ist nicht unsere Absicht, sondern nur eine Darstellung aus unserer Sicht mit erhaltenem Material.
Um baldige Antwort wird gebeten.
