Hallo,
ich hab das Archiv schon durchsucht, aber nichts entsprechendes gefunden, jetzt hoffe ich auf Eure Hilfe:
Ich habe letztens in einem „aktuellen Tip“ gelesen daß es ein Gerichtsurteil gibt bezüglich EINWURFEINSCHREIBEN.
Der Sachverhalt war war folgendermaßen:
Jemand hat ein Einwurfeinschreiben verschickt, bei der Post wurde es als zugestellt abgezeichnet, der Empfänger behauptete, er habe es nie erhalten. Nun hat der Richter feststellen müssen, daß die Handhabung von Einwurfeinschreiben bei der Post dergestalt ist: Der Zusteller bekommt eine Liste und einen Stapel E-Einschreiben, unterschreibt noch im Postamt mit seinen Kürzel für die Schreiben und stellt sie dann zu. Nachdem also niemand nachweisen konnte, daß das Einschreiben wirklich den Weg in den Briefkasten gefunden hat, da nicht am Briefkasten unterzeichnet wird und es ja die Möglichkeit gibt, daß das E-Schreiben auf dem Weg vom Postamt zum Briefkasten verloren geht, galt in diesem Fall „in dubio pro reo“ und das Schreiben als nicht zugestellt.
Ich bräuchte dringend ein Aktenzeichen und das Gericht, nach Möglichkeit auch noch etwas mehr Details bzw. eine bessere Zusammenfassung (nachdem meine o.g. aus dem Gedächtnis ist und ich mir den Artikel blöderweise nicht ausgeschnitten habe)
Wer kann helfen? Danke
Wendy