wir, meine Freundin und ich, hatten vor gut einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus besteht aus drei Parteien und ist ein Neubau.
Es hat sich leider erst nach Bezahlen der letzten Baurate ein Mangel eingestellt.
Eine Wohnung wurde später bezogen und erst ab da wurde ein Trittschallproblem offensichtlich.
Ein Gutachten mußten wird dann selbst angehen und es wurden 61dB
anstatt zulässigen 54dB gemessen. Das ist weit über dem Grenzwert !!
Bei vermieteten Wohnungen kann es dadurch zur einer Mietmiederung von 10-15% kommen (LG Karlsruhe 1982).
-Gilt ähnliches, wenn man nicht in Miete wohnt, sondern der Eigentümer ist ?
-Kann ich dies dem Verursacher (Bauträger) in Rechnung stellen, bis der Mangel behoben ist ?
-Welche weiteren Druckmittel kann ich gegenüber den Bauträger geltend machen ? (ALLES ist bezahlt !!!)
-Welche Pflichten und Rechte hat der Eigentümer der verursachenden Wohnung ?
-Gilt ähnliches, wenn man nicht in Miete wohnt, sondern der
Eigentümer ist ?
Für Eigentumswohnungen gelten die gleichen Vorschriften zum Schallschutz wie für Mietwohnungen.
-Kann ich dies dem Verursacher (Bauträger) in Rechnung
stellen, bis der Mangel behoben ist ?
-Welche weiteren Druckmittel kann ich gegenüber den Bauträger
geltend machen ? (ALLES ist bezahlt !!!)
In Rechnung kannst Du erst einmal nichts stellen. Mit der Abahme der Wohnung ist die Beweislast für einen Mangel in Deiner Wohnung innerhalb des Gewährleistungszeitraums auf Dich übergegangen. Du zeigts diesen Mangel beim Bauträger unter dem Verweis auf das Gutachten an und legts eine Kopie des Gutachtens bei. Setze eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung (hier etwa 4 Wochen) und wartest erst einmal ab, wie der Bauträger reagiert. Wenn der Bauträger nicht reagiert oder die Mangelbeseitigung abgelehnt wird, hast Du die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Dazu muß man sich aber vorher in die Unterlagen einlesen bevor man den genauen Weg festlegt. (Welches Unternehmen beauftragen, welches Ingenieurbüro mit der Überwachung beauftragen, Methode und Verfahren festlegen usw.) Die dann entstehenden Kosten nebst Euren Schaden (Mitminderung usw.)könnt Ihr dann vom Bauträger einforden, wahrscheinlich sogar nur im Klageweg.
Da Ihr die Betoffenen in einem Mehrfamilienhaus seid, sind die anderen Bewohner auch betroffen. So solltet Ihr Euch zusammen nach der oben genannten Frist einen Rechtsanwalt leisten.