kündigungsfrist?

Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 1999

ich:
arbeitnehmer, seit 12 jahren bei ein und derselben firma (davon 6 vor vollendung des 25 lebensjahres) möchte kündigen.

frage:
welche frist muss ich einhalten?

gruss und dank

hans

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    hallo hans !

    wenn du gewerblicher Arbeitnehmer bist
    gilt die 14 tägige Kündigungsfrist zum
    Monatsende.
    Bist du angestellt, 3 Mon. zum Quartalsende.
    gruß manfred

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: kündigungsfrist?

      Hallo Manfred,

      wo steht das denn???

      Ansonsten: Antwort im Brett "Jobs"

      Munter bleiben

      Hubert

  2. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    ich:
    arbeitnehmer, seit 12 jahren bei ein und
    derselben firma (davon 6 vor vollendung
    des 25 lebensjahres) möchte kündigen.
    das spielt nach geltendem recht keine rolle mehr. frage:
    welche frist muss ich einhalten?
    die differenzierung zwischen gewerblichen arbeitnehmern (arbeitern) und angestellten ist bereits seit laengerem aufgehoben, weil sie gegen den gleichbehandlungsgrundsatz verstosen hat. die gesetzliche kündigungsfrist beträgt 4 wochen zum ende eines monats.

    wenn in deinem arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, bzw. wenn vereinbart ist, dass die gesetzlich jeweils gültigen fristen einzuhalten sind gilt das.

    by

    charly

  3. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    hallo hans,

    ich muss noch was ergänzendes zu meiner massage vom 3.12.99 hinzufügen.

    das alter (25 Jahre) spielt prinzipell schon ein rolle und auch die beschäftigungsdauer hat einen einfluss auf deine kündigungsfrist. da schreibt das arbeitsrecht bestimmte staffelungen vor. insbesondere in deinem fall ist es aber so, dass du kündigen willst und nicht dir gekündigt wird. da das kündigungschutzgesetz ein arbeitnehmerschutzrecht ist, kann und soll es auch nicht zum nachteil des arbeitnehmers ausgelegt werden.

    desshalb ist das, was ich in meiner letzten mail geschrieben habe zwar vom ergebnis her schon richtig (4 wochen kündigungsfrist zum monatsende, wenn nichts anderes einzelvertraglich vereinbart ist) bedurfte jedoch dieser ergänzenden anmerkung, damit nicht jemand behaupten kann ich würde hier unwahrheiten in die welt setzen.

    by

    charly

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