Hallo alle zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage:
Wann gehört das Geld, auf einem Konto rechtlich dem Kontoinhaber?
Gibt es ein Gesetz, das das genau regelt?
Schon mal vielen Dank für Eure Mühe.
Viele Grüße
Heiko
Hallo alle zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage:
Wann gehört das Geld, auf einem Konto rechtlich dem Kontoinhaber?
Gibt es ein Gesetz, das das genau regelt?
Schon mal vielen Dank für Eure Mühe.
Viele Grüße
Heiko
hallo visio.naer
das problem wurde ja erst kürzlich hier im forum diskutiert, s. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?...
das geld, das auf deinem konto ist, gehört dir ganz alleine. damit kannst du machen, was du willst.
allerdings gibt es natürlich einen haufen forderungen, die du begleichen musst: schulden bei deiner kontoführenden bank, schulden bei anderen banken, sonstige schulden.
und diese deine gläubiger können - wenn du nicht gutwillig zahlst - auf dein geld auf deinem konto zugreifen. deine kontoführende bank ziemlich einfach im wege der aufrechnung (s. § 388 ff. bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/388.html), die anderen, indem sie ihre forderung gegen dich gerichtlich durchgesetzt und einen vollstreckungstitel gegen dich erworben haben und mit hilfe dieses titels dein bankkonto pfänden.
wenn z.b. auf deinem konto unabsichtlich/unberechtigterweise eine geldsumme eingeht, die dir gar nicht zusteht, dann hat der absender dieses geldes gegen dich einen herausgabeanspruch. alle möglichen §§ des bgb zu diesem herausgabeanspruch findest du unter http://213.198.25.175/cgi-local/suche?Suchenach=hera….
viele grüße
gunnar
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Hallo Gunnar,
vielen Dank für Deine Antwort. Habe mich leider unverständlich ausgedrückt, deshalb probiere ich es nochmal.
Was ich wissen will ist, wann das Geld rechtlich mir gehört und ob und wo das geregelt ist. Es kann ja z.B. eine Differenz zwischen Buchungsdatum und Valutadatum geben. Gehört mir das Geld, wenn es auf dem Konto verbucht ist, oder wenn es valutarisch gutgeschrieben ist?
Hintergrund ist der, das ich mich intensiv mit dem Schweitzer Zahlungsverkehr beschäftige und es dort eine entsprechende rechtliche Regelung fehlt. Evtl. Streitigkeiten mit Kunden werden dort gütlich zwischen Kunde und Bank geregelt. Die einzige Aussage, die ich bisher bekommen konnte war die, dass das Geld mir gehört, wenn ich frei darüber verfügen kann. Aber wnn das ist und wo das steht konnte man mir leider auch nicht sagen.
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
Heiko
hallo visionär,
frei darüber verfügen kannst du, wenn niemand anders dieses geld beansprucht und es auf deinem konto zu recht gutgeschrieben wurde.
vielleicht hilft dir das urteil des olg dresden http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile43.htm vom 27.08.98 (Az.: 7 U 1648/98) zum besseren verständnis weiter?
viele grüße
gunnar
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Vielen Dank für Deine Mühe (oT.)
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