Hallo Wissende,
letzte Woche haben zwei junge Herrn versucht, mein und meines Mannes Motorrad zu klauen. Ergebnis: Bei meiner ist das Zündschloss ab und bei der meines Mannes der Tank verkratzt, verbeult und evt. sogar der Rahmen defekt.
Die zwei Herrn wurden auch gleich in der Nacht drauf mit dem nächsten Motorrad erwischt und einer sitzt jetzt in Untersuchungshaft.
Jetzt möchte ich natürlich den Schaden finanziell ersetzt haben (habe zur Haftpflicht-Vers.). Folgendes Vorgehen habe ich mir ausgedacht:
1.) Über Staatsanwaltschaft Namen und Adressen erfragen (Aktenzeichen habe ich von der Polizei)
2.) Anmahnen
3.) Gerichtliches Mahnverfahren bis zum Vollstreckungstitel.
Geht das so? Oder muss ich erst eine evt. Verurteilung abwarten? Mahne ich alle beide um die vollen Reparaturkosten an? Oder jeden nur um die Hälfte?
Danke schon mal! Tine
(Achtung: Laieneinschätzung)
Hallo!
Ich denke mal, der Weg wäre prinzipiell praktikabel. Aber: Wenn die Tatverdächtigen gegen den Mahnbescheid Einspruch erheben, musst Du beweisen, dass diese es auch tatsächlich gewesen sind., bzw. diese müssen zugeben, dass sie es bei Euch versucht haben und die Schäden verursacht haben. Ein Verdacht ist noch kein Beweis.
Gibt es denn keinen einfacheren Weg, z.b. über Deine Versicherung? Diese würde sich auch mit sicherlich mehr juristischer Durchsetzungskraft um die Rückbeschaffung des Geldes kümmern.
Grüsse
Malte
Vergiß’ es, auf den Kosten bleibst Du sitzen
Hallo Tine,
weißt Du sicher, daß es sich bei den Tätern um die gleichen Personen handelt, die später anderweitig geschnappt wurden? Oder ist das Ganze nur eine Vermutung, egal, wie nahe liegend sie auch sein mag? Hat also jemand die Personen gesehen und sicher
identifiziert oder haben die Täter die Beschädigung Eurer Motorräder gestanden?
Die Verurteilung der Täter für einen anderen Vorfall nützt Dir nichts. Bevor ein Verdächtigter nicht für die Beschädigung Deines Motorrades rechtskräftig verurteilt wurde, kannst Du gegen ihn keinerlei Ansprüche stellen. Ob diese durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Irgendwelche Mahnbescheide verursachen jedenfalls NUR Kosten und bringen ansonsten nichts. Wie es Vermutungen so an sich haben, kann man sich damit auch selbst ins Unrecht setzen.
So bleibt Dir nur der Weg zur Polizei, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dabei solltest Du Dir keine Illusionen machen. Auf den Kosten solcher Beschädigungen, so ärgerlich sie für den Betroffenen sind, bleibt man in aller Regel sitzen. Selbst ein überführter oder geständiger Täter hilft da oft nicht weiter, weil bei ihm meistens nichts zu holen ist. Außerdem werden in jeder Stadt und an jedem Tag eine Vielzahl solcher Vorfälle gemeldet. Der Polizei bleibt oft nur die Verwaltung der eingehenden Anzeigen. Der „Fahndungsdruck“ aufgrund solcher Bagatellen ist gleich Null.
Gruß
Wolfgang
Nachtrag
Hallo Wolfgang,
ich glaube, Du hast mich falsch verstanden. Der Täter ist überführt, aber die Verhandlung hat noch nicht stattgefunden. Meine Frage zielte darauf, ob ich eine Verurteilung abwarten muss oder nicht.
Grüße! Tine
Hallo Tine,
wenn ich das richtig sehe, aber ich bin kein Jurist, muß erst ein Gericht die Schuld festgestellt haben.
Andererseits steht auch der Täter vor Gericht besser da, wenn er den angerichteten Schaden - und es ist ja hier nur ein rein materieller Schaden - bezahlt hat oder wenigstens Raten zahlt.
So gesehen sollte auch der Täter ein Interesse haben, die Angelegenheit möglichst schnell zu regeln.
Wer aber für so einen Mist straffällig wird, kann nicht über größere geistige Gaben verfügen, sehr wahrscheinlich auch nicht über Geld. Du kannst deshalb nicht unbedingt mit der Kooperation des Täters rechnen.
Vielleicht macht ein Kontakt zum Anwalt des Täters Sinn. Finde es heraus, indem Du von der Staatsanwaltschaft dessen Namen erfragst.
Andererseits: Stehen hier Aufwand und Schaden noch in einem nachvollziehbaren Verhältnis? Alle Pferde scheu machen für einen Schaden in der 1000 DM-Größenordnung oder sogar weniger? Wenn es zu sehr nach Bagatelle riecht, will sich damit niemand beschäftigen.
Gruß
Wolfgang