Habe vor knapp zwei Wochen einen Arbeitsunfall gehabt, der mir nicht nur eine sehr schmerzhafte Lendenwirbelsäulenprellung mit allen Nachteilen wie Nicht-lange-sitzen-können beschert hat, sondern auch im Zusammenhang mit der Ursache eine derartige psychische Belastung, dass ich inzwischen glaube, da fachliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, wenn ich wieder angstfrei zum Arbeitsplatz gehen möchte!
Nun zu meiner Frage: in meinem relativ kleinen Wohnort gibt es nur zwei Ärzte, die berechtigt sind, sich um Arbeitsunfälle zu kümmern! Nun bin ich also bei einem Unfallarzt, der zwar auf seinem Gebiet sicherlich sehr kompetent ist, aber von psychischen Problemen, die offensichtlich von dem Unfallhergang herrühren, nicht nur die Augen verschließt, sondern auch den Eindruck bei mir hinterlässt, sie nur als vorgeschoben zu belächeln!
Gibt es denn bei Arbeitsunfällen kein Recht auf freie Arztwahl? Sicher, ich kann zur Supervision gehen, aber wird sie mir helfen können, allein schon weil es höchstens zwei Sitzungen geben wird?
Wieso kann ich nicht zu meinem Hausarzt gehen, der mich seit etlichen Jahren behandelt und weiß, dass ich kein Drückeberger bin?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee? Fühle mich einfach als Mensch mit Schmerzen und psychischer Belastung nicht ernstgenommen!
Hallo,
zunächst ist es tatsächlich so, dass grundsätzlich nur
die sog. Durchgangsärzte die Behandlung zu Lasten der
Berufsgenossenschaft durchführen können.
Aber es ist auch möglich, dass der Durchgangsarzt nach der
Erstbehandlung die Behandlung an anderen Arzt delegieren kann
dies ist in letzter Zeit durchaus üblich, vor allen Dingen
dann, wenn es nicht zur Verletztengeldzahlung (Krankengeld)
kommt.
Ob eine psych. Erkrankung (?) im direkten Zusammenhang
mit einem Arbeitsunfalls steht, muesste zunächst einmal
abgeklärt werden.
Ich würde einfach bei der Krankenkasse einen Antrag stellen
und von denen das abklären lassen. Wenn die Krankenkasse
ihre Zuständigkeit erklärt hast Du auch freie Arztwahle
bzw. freie Wahl unter den zugelassenen Psychotherapeuten.
zunächst ist es tatsächlich so, dass grundsätzlich nur
die sog. Durchgangsärzte die Behandlung zu Lasten der
Berufsgenossenschaft durchführen können.
-((
Ob eine psych. Erkrankung (?) im direkten Zusammenhang
mit einem Arbeitsunfall steht, muesste zunächst einmal
abgeklärt werden.
Dürfte bei meiner Angelegenheit kein Problem sein…das liegt sozusagen auf der Hand, dass ich da traumatisiert bin…was ich nicht gleich als psychische Erkrankung bezeichnen würde, da dies für mich eher in Richtung endgültig gehen würde, was ich aber hoffe, nicht zu haben:frowning:
Ich würde einfach bei der Krankenkasse einen Antrag stellen
und von denen das abklären lassen. Wenn die Krankenkasse
ihre Zuständigkeit erklärt hast Du auch freie Arztwahle
bzw. freie Wahl unter den zugelassenen Psychotherapeuten.
Gruss
Günter
Ganz herzlichen Dank für Deine Mühe, es hat mir schon weitergeholfen!