hallo markus,
Ich habe zusammen mit einem „Freund“ einen Kredit aufgenommen
für einen Immobielienkauf in Thüringen.
schau dir mal den kreditvertrag genau an. darin steht wahrscheinlich, dass du und dein freund den kreditvertrag als „gesamtschuldner“ unterschrieben habt. das heisst, für den gläubiger ist es im prinzip gleich, wer von euch beiden zahlt, solange gezahlt wird.
Während ich meine Hälfte der Zinsen korrekt abbezahle, zahlt
mein „Frend“ in letzter Zeit nicht mehr.
wenn nicht oder nicht alles gezahlt wird (hier die schuldzinsen, eventuell auch die vereinbarte tilgung), kann der gläubiger von jedem gesamtschuldner die einforderung der schulden ganz oder teilweise fordern.
Nun kam der Gerichtsvollzieher zu mir, um sich die Rückstände
zu holen.
wenn dein freund nicht zahlen kann, du aber schon, dann hast du den schwarzen peter! (s. § 421 bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html)
Wie kann ich beeinflussen, daß der Gerichtsvollzieher nicht zu
mir, sondern zu meinem Freund kommt?
frag mal den gerichtsvollzieher, der zu dir kommt und vor allem die gläubigerbank, die den gerichtsvollzieher schickt, warum sie nicht zu deinem „freund“ gehen. vielleicht waren sie da schon, haben aber nichts erreicht. oder aber sie haben sich wg. $ 421 bgb gleich die ganze mühe erspart und kommen sofort zu dir, weil bei dir was zu holen ist, nicht aber bei deinem „freund“, was dieser durch die einstellung seiner zahlungen ja bereits hinreichend dokumentiert hat.
Falls das nicht geht: Kann ich wiederum meinem Freund einen
Gerichtsvollzieher schicken, damit ich ihn zwingen kann,
seinen Anteil abzubezahlen?
soweit du die schulden deines freundes gegenüber der gläubigerbank erfüllt hast, gehen deren ansprüche auf dich über, s. § 426 abs. 2 bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html, und du kannst die erfüllung dieser forderungen von deinem „freund“ verlangen.
Oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
rede mal mit ihm, wie er sich das vorstellt.
am besten, du verlangst von ihm die übertragung seiner rechte aus dem immobilienkauf und wickelst das ganze in zukunft alleine ab. vielleicht kann dir auch deine bank sagen, wie du deinen „freund“ los wirst, der sich als belastung erweist.
was ich mich frage, ist warum du die bezahlung eurer verbindlichkeiten über den gerichtsvollzieher regeln lässt. der kostet doch einen haufen geld und gebühren, die wiederum von dir (und deinem „freund“?) als gesamtschuldner zu tragen sind und nichts zu deiner problemlösung (höchstens zur problemlösung deiner bank) beiträgt.
du hattest doch sicher schon schriftverkehr mit deiner bank. haben dir die denn nicht gesagt, wie sie sich das weitere vorgehen vorstellen? und hast du denen nicht geantwortet?
viele grüße
gunnar