Wie netkomme ich der Haftung

… bzw. bin ich überhaupt haftbar zu machen???

Sachverhalt:

Ich wohne in einem 17-stöckigen Hochhaus mit ca. 450 Parteien. Ein Herr warf (mindestens ein Jahr lang) Bomben - d. h. mit Wasser gefüllte Milchtüten - auf den Weg ums Haus! Brauch ja wohl keinen erzählen, was passiert, wenn man von sowas (aus dem hohen Stockwerken geworfen) erwischt wird, was manchmal fast passiert wäre (auch mir)!

Ich bin dort im Beirat und bei der letzen Beiratssitzung erfuhr ich, daß der Tütenwerfer erwischt wurde. Ich hatte die zwei letzten (monatlichen) Sitzungen verpasst und auf denen wurde dies schon besprochen. Unser Beiratsvorsitzender kennt diesen Herrn, da er schon seit Jahrzehnten in der Wohnung lebt und da er laut dessen Aussage ansonsten nie negativ aufgefallen ist meinte er, daß er im Haus wohnen bleiben darf!!!
Leider ist es so, daß er schon lange Beiratsvorsitzender ist und bis auf mich und einem zweiten (der im Moment net kommt) eigentlich keiner ne eigene Meinung hat wenns drauf ankommt und ihm nachquatschen! So wurde also beschlossen, daß gegen diesen Kriminellen nichts unternommen wird (außer den Schaden einzuklagen von 10 kaputten Sträuchern und 4 verbogenen Grashalmen - so 600DM)!

Ich finde dies UNFASSBAR!!!

Heute habe ich dann meinen sofortigen Rücktritt vom Beirat erklärt mit der Bitte mit schriftlich zu bestätigen, daß ich gegen diese Entscheidung war… gleichzeitig habe ich beantragt dieses Problem auf der nächsten Eigentümerversammlung zu erörtern.

Nun aber meine Frage: Inwiefern handelt der Beirat/die Hausverwaltung fahrlässig, wenn er nichts gegen diesen Kriminellen unternimmt und inwiefern hänge ich - trotz Rücktritt - mit in der Haftung???

Was kann man überhaupt gegen diesen Typen unternehmen - bisher habe ich allerdings noch net seinen Namen???

Dankääää

Bernd

Hi Bernd,

strafrechtlich handelt es sich um einen Sachverhalt, der nur auf Antrag verfolgt wird. Es gibt keine Bestrafung dafür, dass ein Antrag nicht gestellt wird.
Zivilrechtlich, also Schadenersatzansprüche sind nicht an eine strafrechtliche Verfolgung gebunden.
Diese Ansprüche richten sich an den Verursacher, also den Bombenwerfer und nicht an die Eigentümergemeinschaft.
Ich sehe insofern keine Haftung. Dies könnte anders aussehen, wenn das Bombenwerfen trotz eures Wissens nicht aufhört und ein Schaden entsteht. Aber ich gehe davon aus, dass die Sache erledigt ist und damit besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Menschlich würde ich vor diesem Kranken ausspucken, anzeigen würde ich ihn nicht, wenn keine Wiederholungsgefahr besteht.

Gruß,
Francesco

Dankääääää…

Aber ich sehe ja gerade das Haftungsproblem darin, wenn er halt wieder wirft, was man ja net ausschließen kann…

Naja…mal sehen was die Eigentümerversammlung dazu sgt ;o))

Bernd

Hallo Bernd

wieso zeigst Du den Typren eigentlich nichs selbst an. Wie Du ja schon gelesen hast, ist Körperverletzung ein Delikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Aber Du hast doch geschrieben, daß Du auch selbst einmal fast getroffen worden wärst.

Was hindert Dich dann daran, den Typen wegen versuchter Körperverletzung und eventuell andere Sachen (Sachbeschädigung) anzuzeigen? Traust Du Dich nur, wenn Du den ganzen Mieterbund hinter Dir weißt?

MfG
Tim Treude
http://www.tim-treude.de

Moien!

Angezeigt ist er ja, sonst würd ich das schon noch machen (hihi…habe diese Woche die SCHUFA angezeigt, da werd ich vor so einem Spinner keine Angst haben ;o))), aber viel wichtiger ist es, den aus dem Haus raus zu bekommen!
Da der Beirat selbst nicht tätig wird, wirds halt etwas schwieriger…

Bernd

Hi Bernd,

(hihi…habe diese Woche die SCHUFA angezeigt…

das ist mir aber neu das man Strafdelikte in der Schufa eintragen kann, zumal die Schufa eigentlich nur für die Bonitätszwecken genutzt wird?!?!

Was hast du denn da eingetragen?

Michael

Hi!

Habe nichts bei der Schufa etwas angezeigt, sondern die SCHUFA selbst!

Kleiner Unterschied ;o)))

Bernd