Mittagsruhe, ab wann bis wann?

Hallo!

In Mexico gibt es die Siesta, wo die Leute einen Nickerchen machen.
Und in Deutschland gibt es anscheinend auch eine Mittagsruhe. Ist dies Gesetzlich geregelt? Falls ja herscht da ein Begrenzungsverbot für laute Musik?

Ciao
Catmad

Hallo auch,
Wenn du zur Miete wohnst, so empfiehlt sich ein Blick in die Hausordnung, ob da was geregelt ist.

Ansonsten gibt es in D keine gesetzliche Regelung über die Mittagsruhe. Es gibt zwar in den Ländern sog. „Immissionsschutzgesetze“, aber mW ist dort nichts über die Mittagsruhe zwischen Privatpersonen ausgesagt. Gleiches gilt auch für die Satzungen der Gemeinde, aber da musst du dich dort erkundigen.

Es hat sich allgemein eingebürgert, dass zwischen 13:00 und 15:00 Uhr es etwas ruhiger sein sollte, aber Pflicht ist es nicht. (man sollte nicht gerade in der Zeit Rasen mähen, es kann einem aber keiner verbieten)
Die Gerichte entscheiden immer den Einzelfall.

Mir stellt sich nur die Frage, warum in D immer alles in Gesetzen und Verordnungen geregelt sein muss, wo es auch ein klärendes Wort zwischen Nachbarn regeln könnte.

Gruß
HaWeThie

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Hallo, hier ist Günter,

die Ruhezeiten werden unterschiedlich geregelt. Die Informationen sind bei den jeweiligen Ordnungsämtern zu erhalten. Normalerweise soll ab 20.00 Uhr , ab 22.00 gnaz bis 7.00 Uhr Ruhe sein,benso in der Mittagszeit je nach Region und Kommune zwischen 11.30 und 14.30 Uhr. Laute Musik ist im übrigen wenn es Ruhestörung ist auch ausserhalb der Ruhezeiten nicht erlaubt und führt zu Ordnungsgeldern. Auch lautstarke Streitigkeiten ausserhalb der Ruhezeiten werden mir Ordnungsgeld geahndet. Und noch ein Hinweis. Viele Hausordnungen enthalten unzuläsige Beschränkungen und Vorschriften zu den Ruhezeiten. Die Hausordnung hat sich an die öffentlichen Vorgaben zu halten.
Es hat sich nicht eingebürgert, wann Ruhestörung ist, sondern es sind klare Urteile und Regelungen vorhanden.

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Hallo, hier ist Günter,

Hallo Günter

die Ruhezeiten werden unterschiedlich geregelt.

Habe ich nicht bestritten.

Die Informationen sind bei den jeweiligen Ordnungsämtern zu
erhalten.

Es wurde doch nach „gesetzlichen“ Regelungen gefragt: die gibt es nicht.

Normalerweise soll ab 20.00 Uhr

Normalerweise?? Also doch nicht eindeutig.

, ab 22.00 gnaz bis
7.00 Uhr Ruhe sein,

Nachtruhe ist ab 06:00 Uhr vorbei. Ab da kann auch ein Gerichtsvollzieher kommen.
Die Frage ging jedoch um die Mittagsruhe.

benso in der Mittagszeit je nach Region und
Kommune zwischen 11.30 und 14.30 Uhr.

Genau - aber keine einheitliche Regelung im Bundesgebiet, noch nicht einmal auf Länderebene.

Es hat sich nicht eingebürgert, wann Ruhestörung ist, sondern
es sind klare Urteile und Regelungen vorhanden.

  1. Genau eben nicht: keine klaren Regelungen.
  2. Urteile sind immer Anlassbezogen
    heute so - morgen so
    „Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen“
    so lautet ein geflügeltes Juristenwort.
    Schade übrigens, dass immer alles und jedes durch Gesetze
    und Urteile geregelt wird - das muss typisch deutsch sein
    (und erhält mir meinen Arbeitsplatz :wink: )

Gruß
HaWeThie

Aber, hallo,

keine Polemik. Sicher gibtes die Rechtsprechung zu Ruhezeiten und auch einschlägige Fachautoren zitieren in den Standardwerken die Entscheidungen.

Hallo, hier ist Günter,

Hallo Günter

die Ruhezeiten werden unterschiedlich geregelt.

Habe ich nicht bestritten.

Die Informationen sind bei den jeweiligen Ordnungsämtern zu
erhalten.

Es wurde doch nach „gesetzlichen“ Regelungen gefragt: die gibt
es nicht.

Normalerweise soll ab 20.00 Uhr

Normalerweise?? Also doch nicht eindeutig.

, ab 22.00 gnaz bis
7.00 Uhr Ruhe sein,

Nachtruhe ist ab 06:00 Uhr vorbei. Ab da kann auch ein
Gerichtsvollzieher kommen.
Die Frage ging jedoch um die Mittagsruhe.

Richtig, der GV kann schon um 6 kommen, aber eine ordentliche Antwort auf die Besonderheiten und diversen regionalen Verschiedenheiten muss in einer Beratung angespreochen werden, wenn der Wohnort des Ratsuchenden unbekannt ist. Pauschale Darlegungen sidn aus diesseitiger Sicht deshalb wenig hilfreich. Der Mieter muss wissen, wo er erfahren kann, was gilt.

benso in der Mittagszeit je nach Region und
Kommune zwischen 11.30 und 14.30 Uhr.

Genau - aber keine einheitliche Regelung im Bundesgebiet, noch
nicht einmal auf Länderebene.

Es hat sich nicht eingebürgert, wann Ruhestörung ist, sondern
es sind klare Urteile und Regelungen vorhanden.

  1. Genau eben nicht: keine klaren Regelungen.
  2. Urteile sind immer Anlassbezogen
    heute so - morgen so
    „Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen“
    so lautet ein geflügeltes Juristenwort.
    Schade übrigens, dass immer alles und jedes durch Gesetze
    und Urteile geregelt wird - das muss typisch deutsch sein
    (und erhält mir meinen Arbeitsplatz :wink: )

Gruß
HaWeThie

das mit den geflügelten Worten ist so eine Sache. Die Aussage, dass Urteile immer Anlass bezogen sein sollen, werden diesseits nicht geteilt. Soweit Urteile AGs ( nicht bindend für andere AGs) überschreiten, also LGs die Entscheidung treffen, können die Urteile von anderen LGs heran gezogen werden. Die OLG-Urteile und RE sind bekanntlich bindend, ebenso BGH-Urteile.

Hallo nochmal

Aber, hallo,

keine Polemik. Sicher gibtes die Rechtsprechung zu Ruhezeiten
und auch einschlägige Fachautoren zitieren in den
Standardwerken die Entscheidungen.

Wie du selbst schreibst: Rechtsprechung d.h. nicht anderes als dass es keine eindeutige Regelung in Gesetzen gibt.
Was soll an dieser Aussage Polemik sein??

Nachtruhe ist ab 06:00 Uhr vorbei. Ab da kann auch ein
Gerichtsvollzieher kommen.
Die Frage ging jedoch um die Mittagsruhe.

Richtig, der GV kann schon um 6 kommen, aber eine ordentliche
Antwort auf die Besonderheiten und diversen regionalen
Verschiedenheiten muss in einer Beratung angespreochen werden,
wenn der Wohnort des Ratsuchenden unbekannt ist. Pauschale
Darlegungen sidn aus diesseitiger Sicht deshalb wenig
hilfreich. Der Mieter muss wissen, wo er erfahren kann, was
gilt.

Wenn du schon mal neben einem Supermarkt gewohnt hast, wo morgens um 6 Uhr angeliefert wird, merkst du sehr schnell, wann die Nachtruhe vorbei ist. Insbesondere wenn das zuständige Amt auf Nachfrage mitteilt, dass die Nachtruhe um 6 vorbei ist.

das mit den geflügelten Worten ist so eine Sache. Die Aussage,
dass Urteile immer Anlass bezogen sein sollen, werden
diesseits nicht geteilt. Soweit Urteile AGs ( nicht bindend
für andere AGs) überschreiten, also LGs die Entscheidung
treffen, können die Urteile von anderen LGs heran gezogen
werden. Die OLG-Urteile und RE sind bekanntlich bindend,
ebenso BGH-Urteile.

Zwar werden OLG und BGH-Urteile zur Rechtsfindung herangezogen, aber kein Richter ist an ein Urteil eines anderen Gerichts gebunden. Nach mehreren Jahren Bußgeldstelle bekommt man sehr schnell spitz, das auch BGH-Urteile vom Amtsgericht nicht beachtet werden - und dem Richter/der Richterin passiert nichts.

Gruß
HaWeThie