Hallo liebe Fachleute,
nachdem ich gestern mal wieder beinahe von einem dieser verrückten Kamikaze-Radfahrer auf dem Gehweg über den Haufen gefahren wurde (wohlgemerkt, zwei Meter daneben gab es einen Radweg!) und mich nur durch einen Sprung zur Seite vor einer Kollision retten konnte, habe ich mich gefragt, was eigentlich ist, wenn ich in einer solchen Situation quasi in Notwehr diesen Radler wegschubse. Nicht daß ich irgendwelche Skrupel hätte, das zu tun; ich hätte ehrlich gesagt auch überhaupt kein Mitleid, wenn dem dann etwas passiert… aber wie ist da die Rechtslage? Genaugenommen hat der ja auf dem Gehweg überhaupt nichts zu suchen. Bin ich trotzdem verpflichtet, zur Seite zu hechten (und mir möglicherweise dabei selber weh tun)? Kann der mich haftbar machen, falls ich mich doch wehre und ihm dann etwas passiert? Wohlgemerkt, das ist jetzt alles nur hypothetisch… aber wenn mich nochmal so ein A**** ('tschuldigung, bin immer noch sauer) beinahe über den Haufen fährt, kann ich für nichts mehr garantieren.
Viele Grüße
„Raven“
(diesolchenIdiotendemnächstmalihrenRegenschirmindieSpeichenklemmt)
Hallo Raven,
ich glaube das mit der Notwehr wird schwierig. Notwehr ist ja ein Abwehren bevor etwas passiert, und einen Radfahrer der auf Dich zukommt wirst Du schwer vom Rad schubsen, er fährt in Dich rein.
Wenn Du zur Seite springst und ihn im Vorbeifahren vom Rad schubst, ist es meiner Meinung nach keine Notwehr mehr, denn die Gefahr hast Du bereits durch das Ausweichen abgewehrt. Alles was danach kommt ist ein Angriff (?) Deinerseits auf den Radfahrer.
Tschüß
Merit
naja, wenn du eine abwehrbewegung machst und der radler dadurch zu sturze kommt, wirst du möglicherweise auf der sicheren seite sein. wenn du aber tätig wirst, nachdem du dich schon in sicherheit gebracht hast, wirds schwierig, denn dann dient deine handlung nicht mehr der gefahrenabwehr, sondern dürfte wohl ein angriff sein.
aber vielleicht ist dir das ein trost: wenn der radler in dich reinrasselt, wird auch er mit fast 100%iger Sicherheit auf die Klappe fallen, und wenn du dann vor schreck noch ein oder zweimal mit den extremitäten zitterst und ihn versehentlich triffst… 
grüsse
malte
Mit der Notwehr ist das so eine Sache.
Dafür müsste zunächst ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen.
Bei der Gegenwärtigkeit bestehen keine Probleme.
Ob ein Angriff überhaupt vorliegt ist dagegen fraglich. Unter Angriff versteht man
ein durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen
oder Güter. Das Angriffsverhalten muss auch vom Willen des Angreifers beherrschbar sein.
Es bedarf keiner gezielten Verletzungshandlung.
Der Fahrradfahrer hat deine Gesundheit gefährdet, auch war es seinem Willen unterworfen,
dass er die falsche Seite benutzte. Ein Angriff liegt m.E. daher vor.
Meinungsstreitigkeiten bestehen bei aber bei der Rechtswidrigkeit.
Nach wohl ganz herrschender Meinung stellt in kurzer Form ausgedrückt darauf ab,
ob der Bedrohte den bevorstehen Erfolg (Rechtsgutverletzung) dulden muss.
Eine Gegenansicht stellt darauf ab, ob der Angreifer objektiv fahrlässig handelt,
also die nötige Sorgfalt außer acht lässt.
M.E. führen bei deinem Fall beide Meinungen zum Ergebnis, dass der Angriff
rechtswidrig ist.
Fazit : Ausweichen brauchst du nicht und darfst dich wehren („das Recht brauch dem Unrecht nicht zu weichen“), deine Verteidigungshandlung sollte aber auch die Mildeste sein. Ob ein Sturz vom Fahrrad milde ist, bzw. ob noch andere Mittel zur Verfügung stehen ist daher von Bedeutung.
Momentan fallen mir da keine ein. Dennoch sollte man vorsichtig handeln. Denn wenn z.B. der Fahrradfahrer stürzt, auf die Fahrbahn gelangt und von einem Auto getötet wird. Mag zwar eine
Körperverletzung gerechtfertigt sein, ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass gleichzeitig eine
fahrlässige Tötung vorliegt. Eine solche Beurteilung bleibt aber dem Einzelfall vorbehalten.
Moien!
Vergiß den Blödsinn, daß du nicht ausweichen mußt - dazu bist du selbstverständlich verpflichtet, sofern du dazu noch die Möglichkeit hast!
Solltest du aber nicht mehr die Möglichkeit haben auszuweichen darfst du dich freilich „verteidigen“. Freie Auswahl hast du aber auch hier natürlich nicht (darfst net deine Pistole rausholen und den Typ vom Fahrrad schießen ;o)))), sondern die Gegenreaktion muß im angemessenen Rahmen liegen, wobei hier natürlich hinzukommt, daß du in der Kürze der Zeit keine großartigen Überlegungen anstellen kannst, sodaß dir kaum eine Reaktion negativ ausgelegt werden kann. Abgesehen davon ist es auf dem Gehweg offensichtlich, daß der Fahrradfahrer der Verursacher ist, wenn ein Radweg in der Nähe ist.
Kleiner Tipp: Falls wirklich ein Zusammenstoß durch Ausweichen nicht zu verhindern ist, so dürfte es ausreichen, wenn du mit ausgestrekctem Arm den Lenker zur Seite schlägst - da hat ken Fahradfahrer mehr die Chance sich zu halten und wird seitlich an dir vorbei „fliegen“…
Bernd
Moien!
Fazit : Ausweichen brauchst du nicht und darfst dich wehren
(„das Recht brauch dem Unrecht nicht zu weichen“),
Verbreite bitte sowas nicht, denn manche könnten dir glauben…
Bernd
Hi Bernd,
soviel moderate Übersicht und Rücksichtnahme kenne ich von dir gar nicht!
Aber so ist es richtig.
Gruß,
Francesco
Moien!
Frag mal meine Frau ;o))) Bin eigentlich recht friedlich, nur bei mancher Art von Personen werd ich rabiat ;o)) Immerhin habe ich so geschafft, daß sogar D2-Mannesmann den Schwanz eingezogen hat und auf Forderungen verzichtet ;o))
Bernd
Moin Bernd!
Vergiß den Blödsinn, daß du nicht ausweichen mußt - dazu bist
du selbstverständlich verpflichtet, sofern du dazu noch die
Möglichkeit hast!
Ja, das ist eben das Problem, viele von diesen Verrückten preschen derart daher, daß man zum Ausweichen eben keine Möglichkeit mehr hat (oder wie’s mir auch schon passiert ist, daß ich aus der Haustür auf den Gehsteig trete und da einer von diesen Kampfradlern daherkommt, den ich vorher nicht sehen kann).
(darfst net deine Pistole
rausholen und den Typ vom Fahrrad schießen ;o))))
Schaaaaaaade! Wie sieht’s mit Eishockeyschlägern aus? *gg*
Kleiner Tipp: Falls wirklich ein Zusammenstoß durch Ausweichen
nicht zu verhindern ist, so dürfte es ausreichen, wenn du mit
ausgestrecktem Arm den Lenker zur Seite schlägst - da hat ken
Fahradfahrer mehr die Chance sich zu halten und wird seitlich
an dir vorbei „fliegen“…
Supi Tip, den werde ich bei nächster Gelegenheit ausprobieren. Natürlich nur wenn ich wirklich in Gefahr bin. ;o)
Danke!
„Raven“
SCHÖÖÖÖN!
Hi,
in letzter Zeit gibst Du so herrliche Vorlagen…
den Schwanz eingezogen hat …
nun weiss ich endlich, wieso die MANNesMANN heißen.
Gruß,
Micha
Moien!
Moin Bernd!
Vergiß den Blödsinn, daß du nicht ausweichen mußt - dazu bist
du selbstverständlich verpflichtet, sofern du dazu noch die
Möglichkeit hast!Ja, das ist eben das Problem, viele von diesen Verrückten
preschen derart daher, daß man zum Ausweichen eben keine
Möglichkeit mehr hat (oder wie’s mir auch schon passiert ist,
daß ich aus der Haustür auf den Gehsteig trete und da einer
von diesen Kampfradlern daherkommt, den ich vorher nicht sehen
kann).
Sehs positiv… denen dürfte meist mehr passieren als Dir ;o))))
(darfst net deine Pistole
rausholen und den Typ vom Fahrrad schießen ;o))))Schaaaaaaade! Wie sieht’s mit Eishockeyschlägern aus? *gg*
Wenn du ihn vorher polsterst gehts vielleicht ;o)
Kleiner Tipp: Falls wirklich ein Zusammenstoß durch Ausweichen
nicht zu verhindern ist, so dürfte es ausreichen, wenn du mit
ausgestrecktem Arm den Lenker zur Seite schlägst - da hat ken
Fahradfahrer mehr die Chance sich zu halten und wird seitlich
an dir vorbei „fliegen“…Supi Tip, den werde ich bei nächster Gelegenheit ausprobieren.
Natürlich nur wenn ich wirklich in Gefahr bin. ;o)
Machs aber net, wenn du in Begleitung bist, sonst bekommt die nen Fahrradfahrer in die Fr… ;o))))
Bernd
Moin !
ausgehend davon, dass es sich wie von mir vorausgesetzt um eine Notwehrsituation handelt, ist wohl in dem Fall unzweifelhaft, dass man sich wehren darf. Es ist wohnt der Notwehr gerade inne, dass man nicht zur Flucht verpflichtet ist, sondern sich wehren darf.
Sicherlich, kann man sich streiten ob eine Notwehrsituation vorliegt, und ich vertrete hier auch wohl eine Mindermeinung.
Aber solange die Handlung geboten ist und nicht aus purem Haß als eigenständige Handlung, also noch mit Rettungswillen erfolgt, bleibe ich meiner Meinung treu.
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Ist schon richtig so…Aber ärger gibts trotzdem.
Moien!
Fazit : Ausweichen brauchst du nicht und darfst dich wehren
(„das Recht brauch dem Unrecht nicht zu weichen“),Verbreite bitte sowas nicht, denn manche könnten dir
glauben…
Kevin hat das sehr schön durchgeprüft.
Das könnt Ihr auch glauben.
Das ist ein Rechtsgrundsatz bei der Notwehr, man nennt es auch „John Wayne“ Prinzip und das ist kein Scherz.
Eingeschränt wird es nur bei Notwehrprovokation - z.B. ich beleidige den B in der Hoffnung, das er mich schlägt, um ihn richtig verhauen zu können ODER ICH STELLE MICH ABSICHTLICH DEM RADFAHRER IN DEN WEG!!!, oder bei Kindern (6 Jähriger versucht mich zu verhauen, ich schlage ihn zusammen), oder offensichtlich stark betrukenen oder gebrechlichen (völlig besoffener, Einbeiniger ohne Arme versucht mich zu beißen), hier weicht das Recht, ich muß ausweichen, darf mich nicht wehren - ausweichen dürfte auch reichen.
Sollte ich was vergessen haben wird man mich sicher korrigieren.
Aber praktisch würde ich grundsätzlich vom Radfahrer schubsen abraten. Es ist doch so, das man sich geistig schon drauf einstellen muß, sonst macht mans ja doch nicht. Und dann passiert wahrscheinlich folgendes:
- Gibts mit Sicherheit ne Menge Scherereien - bis hin zur Gerichtsverhandlung und wir wissen ja Recht haben ist nicht = Recht bekommen, oder es gibt einfach nur vom Radfahrer aufs Maul - könnt ja sein, das er stärker ist…
- Wird nahezu jeder ein schlechtes Gewissen haben, wenn der Radfahrer, der vielleicht nur einmal so scheiße fährt (man weiß es ja nicht und wird es nie erfahren) mit ner Querschnittslähmung im Rollstuhl sitzt, bloß weil man selbst sein Recht durchsetzten wollte.
Erspart euch das lieber und geht zur Seite.(Bin übrigens sehr selten Radfahrer)
Gruß,
M.
Moien!
Vergiß den Blödsinn, daß du nicht ausweichen mußt - dazu bist
du selbstverständlich verpflichtet, sofern du dazu noch die
Möglichkeit hast!
–
Liegt tatsächlich eine Notwehrsituation vor, - aber auch nur dann - braucht man nicht ausweichen, man darf handeln.
Wird man z.B. überfallen, hat man aber zum einen die Möglichkeit mit Gewalt den Angreifer unschädlich zu machen aber auch zu fliehen, so gestattet es die Rechtsordnung, Gewalt anzuwenden, soweit sie erforderlich und geboten ist. Von Blödsinn kann keine Rede sein.
Dein ZITAT: „Ausweichen brauchst du nicht…“
also schlichtweg Blödsinn und durch das Verteidigen solcher Aussagen wirds net besser
Warum hast du Probleme zu akzeptieren, das in einer Notwehrsituation das Opfer nicht Ausweichen braucht, sondern selber handeln darf.
Dein ZITAT: „Ausweichen brauchst du nicht…“
also schlichtweg Blödsinn und durch das Verteidigen solcher
Aussagen wirds net besser
Hi,
Dein Irrtum ist, das es sich um eine Notwehrsituation handelt.
Sofern Du allgemein Schaden verhindern kannst, musst du das tun.
Nicht ausweichen und auf Notwehr plädieren ginge höchstens dann, wenn Du erwarten könntest, das der Radfahrer, sofern er Dich beim ersten Mal nicht erwischt hat, sofort undreht und es gleich nochmal probiert.
Gruß,
Micha
So offensichtlich ist es gar nicht, dass es sich nicht um eine Notwehrsituation handelt.
Denn wenn der Radfahrer fahrlässig gehandelt hat, ist Notwehr möglich. Beide Ansichten im Schrifttum, die auf das Erfolgs- bzw. das Verhaltensunrecht abstellen, sollten zu diesem Ergebnis gelangen.
Zu dieser Thematik und der Frage, ob ein Angriff vorliegt siehe Wessels Strafrecht AT und Kühl Strafrecht AT.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Jetzt nochmal für alle, die nicht nachvollziehen können, dass man bei einem Angriff trotz Fluchtmöglichkeit selber Gewalt anwenden, u.U. sogar selbst den Angreifer töten darf :
Schaut doch mal im Netz oder einschlägiger juristischer Literatur unter „Rechtsbewährungsprinzip“ nach.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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Alles was danach kommt ist ein Angriff (?) Deinerseits auf den
Radfahrer.
oder ein Reflex, dadurch ausgedrückt, das man beide Hände schützend vor sich hält. Man wollte ja nicht schubsen, sondern…*g*
Gruß
roland