Wandlung beim Autokauf

Hallo Zusammen,

ich habe mir vor 8 Wochen ein nagelneues Auto in „unischwarz“, also nicht metallic oder ähnliches, gekauft.

Nach ca. einer Woche fiel mir ,als der Wagen in der Sonne stand auf das der Lack einige helle Streifen und Flächen aufweist, sogenannte „Hologramme“. Diese sind, wie schon gesagt, nur bei direkter Sonneneinstrahlung zu sehen.

Auf Anfrage bei meinem Händler hieß es, das durch eine Umstrukturierung der obersten Klarlackschicht das Problem zu beheben sei, zumal dieses beim späteren Verkauf eine Wertminderung darstellen würde.

Nun nach bereits drei Versuchen des Händlers die Hologramme zu beseitigen, sieht das Auto schlimmer aus als am Anfang.

Nun meine Frage:

Besteht für mich das Recht der Wandlung da die drei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Hein

Hi,

hier liegt ja wohl ein Kaufvertrag vor, der so kein Nachbesserungsrecht kennt. Analog ließen sich die Vorschriften des Werkvertragsrecht heranziehen, danach könntest du nach erfolgloser Nachbesserung die Wandlung erklären.
Sollte doch ein Werkvertrag vorliegen, so finden die Vorschriften natürlich direkte Anwendung.

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Wie bitte ??
Hä?
Ich habe kein Wort verstanden !
Der Kollege hat sich ein neues Auto gekauft !
Dazu wird es ja wohl einen Kaufvertrag geben. Der Vertrag ist vom Händler nicht erfüllt, weil das Auto fehlerhaft war.
Kann er jetzt die Karre zurückgeben oder nicht ?
Ich meine Ja !!
Aber erklär mir mal in diesem Zusammenhang Werkvertrag ??

Gruß, Stephan

Selbstverständlich hat der Käufer bei Mängeln ein Recht auf Wandlung. Hier wurde jedoch nachgebessert, eine solche Regelung gibt es im Kaufrecht nicht. Es könnte daher sein, dass nunmehr eine Wandlung ausgeschlossen ist. Auf jeden fall ließe sich dann eine Vorschrift des Werkvertrags analog (entsprechend, auf Grund vergleichbarer Interessenlage) anwenden, weil es dort ein NAchbesserungsrecht gibt. Diese Vorschrift sieht nach mehrfacher erfolgloser Nachbesserung vor, dass der Besteller dann auch wandeln kann.
Der Grund ist der, dass der Verkäufer im Gegensatz zum Hersteller nicht immer die Möglichkeit Fehler nachzubessern, daher gibt es dort nur Wandlung, Minderung, Nachlieferungsanspruch.

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Aha !
Wenn ich mir also einen CD-Player kaufe, der von Anfang an nicht richtig läuft, dann kann ich den zurüchgeben und Geld verlangen ? Oder muß ich mich auf einen oder mehrere Reparaturversuche einlassen ?

Gruß, Stephan

Ja selbstverständlich, da kann man sofort Wandelung verlangen.
Reparaturversuche kommen nur im Werkvertragsrecht vor, weil das Werk meist so speziell ist, dass der Hersteller bei einer Wandlung damit meist nichts mehr anfangen kann und ihm die Rechtsordnung daher gewährt durch sein Fachwissen und Können den Mangel erstmal selber zu beseitigen.

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Ja selbstverständlich, da kann man sofort Wandelung verlangen.
Reparaturversuche kommen nur im Werkvertragsrecht vor, weil
das Werk meist so speziell ist, dass der Hersteller bei einer
Wandlung damit meist nichts mehr anfangen kann und ihm die
Rechtsordnung daher gewährt durch sein Fachwissen und Können
den Mangel erstmal selber zu beseitigen.

Laut BGB ist dies tatsächlich so, ich kenne jedoch keine Firma, die sich in den AGB nicht das Recht zur Nachbesserung vorbehalten.

Soviel zu Theorie und Praxis.

Gruß

Matthias

Laut BGB ist dies tatsächlich so, ich kenne jedoch keine
Firma, die sich in den AGB nicht das Recht zur Nachbesserung
vorbehalten.
Soviel zu Theorie und Praxis.

Hallo Matthias,

hierzu folgender Link,

http://www.jura.uni-sb.de/sr/iv0501.htm

dem u. a. entnommen werden kann, dass, obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kfz-Handels i.d.R. dem Recht auf Wandlung oder Minderung das Recht bzw. der Anspruch auf Nachbesserung vorgeschaltet ist, das Wandlungs- oder Minderungsrecht wieder auflebt, wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

Liebe Grüße
und einen schönen Tag!

Birgit

Hallo Matthias,

hierzu folgender Link,

http://www.jura.uni-sb.de/sr/iv0501.htm

dem u. a. entnommen werden kann, dass, obwohl in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kfz-Handels i.d.R. dem
Recht auf Wandlung oder Minderung das Recht bzw. der Anspruch
auf Nachbesserung vorgeschaltet ist, das Wandlungs- oder
Minderungsrecht wieder auflebt, wenn die Nachbesserung
wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

Liebe Grüße
und einen schönen Tag!

Birgit

Hallo,

das ist natürlich klar, dass nicht endlos nachgebessert werden kann. Ich wollte aber nur der Behauptung widersprechen, dass es Nachbesserungen nur bei Werkverträgen gibt.

Gruß

Matthias

Nun, grundsätzlich gibt es auch kein Nachbesserungsrecht im Kaufvertrag, zumindest nicht gesetzlich.
Wenn dann doch aufgrund privater Autonomie eines verabredet wird, unterliegt dieses natürlich den normalen gesetzlichen
Bestimmungen (insb. hier AGBG).

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