wenn du etwas bei mir kaufst, das ich nicht am lager habe, dann kann ich es nur liefern wenn ich rechtzeitig „selbst beliefert“ werde von meinem großhändler.
so eine klausel schützt mich also davor, daß du mich schadenersatzpflichtig machst, obwohl ich gar nichts dafür kann, weil nämlich meine lieferanten pennen.
ob das rechtlich wirksam ist, und wann vielleicht auch nicht, das überlasse ich mal unseren juristen hier…