Mietrecht-Kaution-Nebenkostenabrechnung

Hilfäääääää, ich weiss nicht merh weiter.

Mein Vermieter hat mir,nachdem ich jetzt schon 3 Jahre in meiner Wohnung wohne,jetzt erst eine Nebenkostenabrechnung vor die Nase gelegt, eben über diesen zeitraum.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih abzurechnen,sondern zu „sammeln“?
    2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist, wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.
    3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen, passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu mindern???

Vielen Dank für die Hilfe

Nicole

Halloo Nicole

zu Deinen Fragen.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih
    abzurechnen,sondern zu „sammeln“?

Nein die Nebenkosten sind jährlich abzurechnen, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist.

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Der Allgemeinstrom muß durch alle Mietparteien geteilt werden, egal ob Wohnungen bewohnt bzw. vermietet werden oder nicht.

3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen
entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend
davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen,
passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine
Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist
schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es
auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu
mindern???

Erst einmal eine Rüge an Dich. Drei Jahre warten ist eine lange Zeit. Mach eine Mietminderungsanzeige und sende diese an Deinen Vermieter und mindere die Miete ab sofort um den halben Mietpreis pro Quadratmeter mal Terrassenfläche, da die Terrasse nicht mehr nutzbar ist. Setze eine Frist zur Mangelbeseitigung. Wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist, meldest Du Ersatzvornahme an und lässt die Terrasse von einem Fliesenleger belegen und bringst die Kosten dann der Miete in Abzug.

Gutes gelingen

Christian

Moien!

Hilfäääääää, ich weiss nicht merh weiter.

Mein Vermieter hat mir,nachdem ich jetzt schon 3 Jahre in
meiner Wohnung wohne,jetzt erst eine Nebenkostenabrechnung vor
die Nase gelegt, eben über diesen zeitraum.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih
    abzurechnen,sondern zu „sammeln“?

Natürlich muß die Abrechnung jährlich erfolgen, wobei du hier sogar Glück haben könntest, denn meines Wissens verjährt das nahc zwei Jahren…sieh mal im Archiv nach oder warte bis Francesco die Frist nennt ;o))

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Blödsinn!! Wer bei euch wohnt zahlt mit und wenn er drei Jahre lang net da war…

3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen
entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend
davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen,
passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine
Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist
schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es
auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu
mindern???

Hier wirds schwierig! Nachträglich die Miete mindern kannst du nicht. Da du ganze drei Jahre lang nichts gemacht hast, wirst du auch ab jetzt Schwierigkeiten haben eine Mietminderung zu begründen. Als erstes mußt du dem Vermieter eine angemessene Frist setzen zur Behebung des „Schadens“ - am Besten zwei Wochen. Damit setzt du ihn in Verzug und wenn er dann nichts macht kannst du weitere Schritte einleiten. Ggf. kannst du ihn anwaltlich zingen lassen, den Schaden zu beheben.

Von der eigenen Reparatur würde ich dringend abraten (zumindest ohne vorher einen Anwalt eingeschaltet zu haben), denn prinzipiell kann dein Vermieter nachher verlangen den Originalzustand widerherzustellen, wenn er nicht vorhatte dort Fliesen zu legen. Dann käme es aufs Gericht an und da wirst du Probelme haben zu erklären, warum es so dringend war wo du vorher drei Jahre nichts gemacht hast! Aus diesem Grunde vergiß es auch lieber mit der Mietminderung, denn dort gilt das Gleiche!

Bernd

Hilfäääääää, ich weiss nicht merh weiter.

Mein Vermieter hat mir,nachdem ich jetzt schon 3 Jahre in
meiner Wohnung wohne,jetzt erst eine Nebenkostenabrechnung vor
die Nase gelegt, eben über diesen zeitraum.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih
    abzurechnen,sondern zu „sammeln“?

Günter Wunderle: Es ist derzeit nach dem alten Mietrecht noch möglich rückwirkend bis auf vier Jahre die Nebenkosten zu berechnen. Nach der Übergangsfrist muss dann ab 2002 innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum abgerechnet werden.

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Günter Wunderle: Der Vermieter muss die Kosten auf drei Parteien umlegen, es ist unerheblich, ob und wie oft der Mieter anwesend ist.

3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen
entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend
davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen,
passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine
Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist
schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es
auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu
mindern???

Zuerst einmal die Mängelanzeige schriftlich an den Vermieter mit der Aufforderung zur Beseitigung der Mängel (Datum festlegen).

Wenn Termin nicht eingehalten wird nochmals Mängelanzeige mit Verzugssetzung und Nachfrist. Gleichzeitig Mietzahlungen unter Vorbehalt erklären und wegen Unfallgefahr Mietminderung - wenn
die Terrasse nicht genutzt werden kann - mindestens 50 DM an-kündigen. Ggfls. zur weiteren Vertretung einen Mieterverin oder einen Anwalt (sofern Rechtsschutzversicherung besteht)aufsuchen.

Vielen Dank für die Hilfe

Nicole

Moien!

Hilfäääääää, ich weiss nicht merh weiter.

Mein Vermieter hat mir,nachdem ich jetzt schon 3 Jahre in
meiner Wohnung wohne,jetzt erst eine Nebenkostenabrechnung vor
die Nase gelegt, eben über diesen zeitraum.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih
    abzurechnen,sondern zu „sammeln“?

Natürlich muß die Abrechnung jährlich erfolgen, wobei du hier
sogar Glück haben könntest, denn meines Wissens verjährt das
nahc zwei Jahren…sieh mal im Archiv nach oder warte bis
Francesco die Frist nennt ;o))

Günter Wunderle: Sorry, diese Information ist falsch. Derzeit sind nur Vermieter von Sozialwohnungen verpflichtet innerhalb eines Jahres nach der Periode abzurechnen. Erst ab 2002 setzt das Neue Mietrecht dies für alle Abrechnungen fest.

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Blödsinn!! Wer bei euch wohnt zahlt mit und wenn er drei Jahre
lang net da war…

3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen
entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend
davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen,
passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine
Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist
schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es
auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu
mindern???

Hier wirds schwierig! Nachträglich die Miete mindern kannst du
nicht. Da du ganze drei Jahre lang nichts gemacht hast, wirst
du auch ab jetzt Schwierigkeiten haben eine Mietminderung zu
begründen. Als erstes mußt du dem Vermieter eine angemessene
Frist setzen zur Behebung des „Schadens“ - am Besten zwei
Wochen. Damit setzt du ihn in Verzug und wenn er dann nichts
macht kannst du weitere Schritte einleiten. Ggf. kannst du ihn
anwaltlich zingen lassen, den Schaden zu beheben.

Von der eigenen Reparatur würde ich dringend abraten
(zumindest ohne vorher einen Anwalt eingeschaltet zu haben),
denn prinzipiell kann dein Vermieter nachher verlangen den
Originalzustand widerherzustellen, wenn er nicht vorhatte dort
Fliesen zu legen. Dann käme es aufs Gericht an und da wirst du
Probelme haben zu erklären, warum es so dringend war wo du
vorher drei Jahre nichts gemacht hast! Aus diesem Grunde
vergiß es auch lieber mit der Mietminderung, denn dort gilt
das Gleiche!

Bernd

Günter: Teilweise richtig. Wenn der Vermieter mehrfach auf die Beseitigung des Mangels hingeweisen oder angesprochen wurde und die Beseitigung zugesagt hat, ist auch rückwirkend eine Mietminderung möglich. Unter Verzug kann nur jemand gesetzt werden, der zuerst einmal eine ihm gesetzte Frist nicht beachtet hat. Die Mängelanzeige an sich setzt niemand in Verzug. Wenn die terrasse nicht üblicherweise wie eine terrasse genutzt werden kann, genutzt werdne kann wegen eines Mangels, kann selbstverständlich die Miete gemindert werden. Es sind hier jedoch konkrete Fragen zu klären, z.B.was wurde mit dem Vermieter gesprochen, was hat er zugesagt, und wurden Mietminderungen nur deshalb nicht durchgeführt, weil der Vermieter ständig Zusagen gegeben hat, ohne diese einzuhalten.

Grundsätzlich muss der Vorgang in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Hinweise über das Internet können nur in etwa und nur auf Grund der Hinweise die vorliegen erteilt werden. Aus diesem Grund sind rechtliche Aussagen unter Vorbehalt zu erteilen.

Halloo Nicole

zu Deinen Fragen.

  1. ist das überhaupt statthaft,nicht jährlcih
    abzurechnen,sondern zu „sammeln“?

Nein die Nebenkosten sind jährlich abzurechnen, wenn nichts
anderes im Mietvertrag geregelt ist.

Günter: Es ist derzeit nach alten Recht zulässig rückwirkend bis auf 4 Jahre (danach Verjährung) Nebenkosten abzurechnen, sofern nicht innerhalb der 4 Jahre z. B. vor einem Jahr eine Abrechnung vorgelegt wurde, können ältere nicht vorgelegt werden. Wenn aber alle auf einmal für vier jahre vorgelegt werden ist dies - mit Ausnahme bei Sozialwohnungen - nach alten Recht zulässig.

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Der Allgemeinstrom muß durch alle Mietparteien geteilt werden,
egal ob Wohnungen bewohnt bzw. vermietet werden oder nicht.

3.Von meiner Terrasse sind vor meinem Einzug alle Fliesen
entfernt worden,weil sie defekt waren.ich bin stillschweigend
davon ausgegangen dass da auch wieder neue hinkommen,
passierte aber bis heute nichts( 3 Jahre vergangen). Meine
Kinder verletzen sich an dem scharfkantigem Boden,sie ist
schwer zu reinigen,kein Stuhl steht gerade und unschön ist es
auch. HAbe ich nach all der Zeit noch das Recht Miete zu
mindern???

Erst einmal eine Rüge an Dich. Drei Jahre warten ist eine
lange Zeit. Mach eine Mietminderungsanzeige und sende diese an
Deinen Vermieter und mindere die Miete ab sofort um den halben
Mietpreis pro Quadratmeter mal Terrassenfläche, da die
Terrasse nicht mehr nutzbar ist. Setze eine Frist zur
Mangelbeseitigung. Wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist,
meldest Du Ersatzvornahme an und lässt die Terrasse von einem
Fliesenleger belegen und bringst die Kosten dann der Miete in
Abzug.

Günter: Eine Mietminderung ist richtig, aber es muss neben einer Anzeige - die im Rahmen der Mängelanzeige erfolgen muss -
zuerst die Mängelanzeige erfolgen. Zur Ersatzvornahme muss die Mieterin zuerst einen Kostenvoranschlag einholen und diesem dem Vermieter mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung und der gleichzeitigen Erklärung - wenn bis zum … - der Vermieter die Arbeiten nicht vornehmen lässt, würde Ersatzvornahme erfolgen und eine „Aufrechnung mit der künftig fällig werdenden Miete wenn er (Vermieter) die anfallenden Kosten nicht bezahlt“ gegenüber dem Vermieter erklären. In bestimmten Fällen kann die Mieterin sogar Kostenvorschuss vom Vermieter verlangen und im Zweifelsfall einklagen.

Gutes gelingen

Christian

Lieber BerndW,

ich nehme diese Seite zum Anlass, nach Deinen Vorhaltungen, nach zwei Tagen wüsste ich alles besser, um Dich einmal zu fragen, welches Fachwissen Du angeblich hast, wenn Du nicht einmal die einfachsten Verjährungsfristen kennst? Wie kommst Du unter der grundlage welcher gesetze und welcher Rechtsprechung dazu, zu behaupten, der Vermieter habe jährlich abzurechnen. Dies ist bis heute - es wurde nicht nach Sozialwohnungen gefragt - nicht der Fall. Wie kann man derart oft im Internet Halbwahrheiten und falsche Darstellungen treffen, wo Du jederzeit damit rechnen musst, dass jemand Deinen Rat annimmt und dabei Schaden erleidet.
So, lieber Bernd W geht es nun wirklich nicht. Du schadest den Fragestellern. Ein solches Vorgehen ist nicht korrekt. Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter !

Günter Wunderle: Es ist derzeit nach dem alten Mietrecht noch
möglich rückwirkend bis auf vier Jahre die Nebenkosten zu
berechnen.

Das ist so nicht allgemeingültig.
Leider gibt es (ausgenommen das neue Mietrecht) kein Gesetz, welches besagt, in welchem Zeitraum ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung zuzustellen hat.

Allerdings sind vier Jahre über der Zeit und ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass ein Vermieter verdammt gute Argumente braucht, um im Zweifelsfall einen Richter davon zu überzeugen, weshalb er vier Jahre für diese Abrechnung gebraucht hat.

Siehe selbst einmal hier :

http://www.maack.de/m0700.htm

Dort wird einmal die
„Pflicht zur Abrechnung“ angesprochen

„Der Vermieter hat während des laufenden Jahres die Nebenkostenvorauszahlungen vereinnahmt. Nach Abschluß des Abrechnungszeitraumes muß er über die Verwendung der vereinnahmten Beträge die Nebenkostenabrechnung fertigen. Bei Sozialwohungen muß die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes gefertigt werden. Im frei finanzierten Wohnungsbau gibt es keine entsprechende feste Frist. Es muß in einem angemessenen Zeitraum abgerechnet werden. Dieser dürfte nach 12 Monaten abgelaufen sein.

und dann die

„Verjährung“

„Betriebskostennachforderungen verjähren nach Ablauf von 4 Jahren . Die Verjährung endet mit dem 1. Januar des Folgejahres. Abrechnungen aus Februar 1998 verjähren also erst mit dem 31.12.2002.“

Ich verstehe letzten Artikel so, dass deine bereits gestellten Forderungen nach vier Jahren verjähren.

Wie siehst du das ?

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Günter Wunderle: Der Vermieter muss die Kosten auf drei
Parteien umlegen, es ist unerheblich, ob und wie oft der
Mieter anwesend ist.

Absolut korrekt.

Ich lese in deiner Postings und entnehme deiner ViKa, dass du in Sachen Mietrecht sehr fit bist :wink:…schön für mich, dies zu wissen…ich stehe mit dem Mietrecht so manches Mal auf Kriegsfuß und bin ein eher sehr genügsamer Vermieter…manches Mal sicher zu genügsam, das wird sich wohl ändern müssen, denn auch ich habe nichts zu verschenken.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Vanessa,

wir, meine Mitarbeiter und ich arbeiten mit diversen Komentaren. es ist leider derzeit noch so - und der Vermieter, der erst nach vier Jahren alle Abrechnungen vorlegt - muss es nicht begründen. Vor Gericht ist da nichts zu holen. Die einzige Möglichkeit - bei Nachzahlungen ist die, wegen der verspäteten Abrechnungen die Nachforderungen durch Ratenzahlung auszugleichen.

Auf der anderen Seite ist doch klar, dass der Mieter nach Ablauf eines Jahres nach der Heizperiode schon heute das Recht hat, die Vorauszahlungen - nach erfolgloser Erforderung zur Vorlage der Abrechnungen - einzustellen, im Extremfall kann er sogar die Vorauszahlungen zurück fordern. Jedoch, der Vermieter kann noch im Verfahren dann die Belege vorlegen. Den Mieter trifft also ein Mitverschulden, wenn er untätig bleibt und wartet.

Hallo Günter !

Günter Wunderle: Es ist derzeit nach dem alten Mietrecht noch
möglich rückwirkend bis auf vier Jahre die Nebenkosten zu
berechnen.

Das ist so nicht allgemeingültig.
Leider gibt es (ausgenommen das neue Mietrecht) kein Gesetz,
welches besagt, in welchem Zeitraum ein Vermieter die
Nebenkostenabrechnung zuzustellen hat.

Allerdings sind vier Jahre über der Zeit und ich lege meine
Hand dafür ins Feuer, dass ein Vermieter verdammt gute
Argumente braucht, um im Zweifelsfall einen Richter davon zu
überzeugen, weshalb er vier Jahre für diese Abrechnung
gebraucht hat.

Siehe selbst einmal hier :

http://www.maack.de/m0700.htm

Dort wird einmal die
„Pflicht zur Abrechnung“ angesprochen

„Der Vermieter hat während des laufenden Jahres die
Nebenkostenvorauszahlungen vereinnahmt. Nach Abschluß des
Abrechnungszeitraumes muß er über die Verwendung der
vereinnahmten Beträge die Nebenkostenabrechnung fertigen. Bei
Sozialwohungen muß die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12
Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes gefertigt werden.
Im frei finanzierten Wohnungsbau gibt es keine entsprechende
feste Frist. Es muß in einem angemessenen Zeitraum
abgerechnet werden. Dieser dürfte nach 12 Monaten abgelaufen
sein.

Richtig, nur bei Sozialwohnungen, wie ich schon anderweitig hingewiesne habe, besteht heute noch keine Verpflichtung und nachdem neuen Recht erst am Herbst 2002.

und dann die

„Verjährung“

„Betriebskostennachforderungen verjähren nach Ablauf von 4
Jahren . Die Verjährung endet mit dem 1. Januar des
Folgejahres. Abrechnungen aus Februar 1998 verjähren also erst
mit dem 31.12.2002.“

Soll es hier nicht heissen, beginnt statt endet. Das Ende der Verjährung ist richtig. Voraussetzung ist aber, die Forderung wurde 1998 erhoben oder für 1998 wurde keine Forderung erhoben.

Ich verstehe letzten Artikel so, dass deine bereits
gestellten Forderungen
nach vier Jahren verjähren.

Wie siehst du das ?

2.es wohnen 3 Parteien im Haus,eine Partei davon war so gut
wie nie da und bekam auch den Strom abgestellt,daher will mein
Vermieter den Allgemeinstrom nur durch 2 Parteien teilen.Ich
bin allerdings der Meinung, dass es nicht mein Problem ist,
wenn der betreffende Mieter nicht da ist und ausserdem konnte
er ja den allgemeinstrom trotz allem mitnutzen wenn er dann
doch mal da war, also finde ich müsste durch 3 geteilt werden.

Günter Wunderle: Der Vermieter muss die Kosten auf drei
Parteien umlegen, es ist unerheblich, ob und wie oft der
Mieter anwesend ist.

Absolut korrekt.

Ich lese in deiner Postings und entnehme deiner ViKa, dass du
in Sachen Mietrecht sehr fit bist :wink:…schön für mich, dies
zu wissen…ich stehe mit dem Mietrecht so manches Mal auf
Kriegsfuß und bin ein eher sehr genügsamer
Vermieter…manches Mal sicher zu genügsam, das wird sich
wohl ändern müssen, denn auch ich habe nichts zu verschenken.

Viele Grüße,
Vanessa

Nun, dies ist einfach. Ich habe bis zu meiner Herztransplantation im Dez. 2000 als hauptamtlicher Geschäftsführer in einem Mieterverin gearbeitet und arbeite nun seit Mitte Juli 2001 mit meiner Nachfolgerin, der ich die Feinheiten des komplizierten Systems noch nahe bringe. Ausserdem habe ich für eine Anwaltskanzlei Nebenkostenabrechnungen geprüft und in Einzelfällen auch Klageentwürfe oder - Erwiderungen gefertigt. Zudem habe ich teilweise für Mieter vor Gericht deren Interessen vertreten. Und wir alle haben einen Grundsatz. Mieter wie Vermieter sind Partner und als solches haben wir als Vertretung vorzugehen.

Gruss Günter