Hatte die Polizei Recht?

Mahlzeit!

Ich bin auch mal wieder da. Und gleich wieder mit ´ner Frage.

Letztens hatte ich ein kurzes Zusammentreffen mit unseren Grün-Weißen Freunden. Die beiden Herren waren spontan der Überzeugung, ein Gespräch mit mir zu wünschen und hielten mich destewegen auch gleich mal an. Scheinen halt sehr kontaktfreudig zu sein, die Herrschaften :smile:

Kurz und gut, die Herren waren der Meinung, ich müßte jetzt sofort ein Bußgeld von DM 100,- löhnen und zusätzlich auch noch drei Punkte in Flensburg bekommen.

Der Grund dafür war, das mein vorderes Kennzeichen nicht wie vorgesehen an der vorderen Stoßstange befestigt war, sondern stattdessen gut erkennbar hinter der Frontscheibe lag. Der Grund dafür ist ein kürzliches Zusammentreffen eines anderen Fahrzeugs mit meinem Auto. Bei diesem ohne meine Anwesenheit und Zustimmung stattfindenden Zusammentreffen wurde neben der Stoßstange meines Autos eben auch die Kennzeichenhalterung beschädigt. Dieses tolle freudige Ereignis fand allerdings bereits Ende Mai statt. Nun streite ich mich seitdem mit der Versicherung des Verursachers rum. Das ist aber ein anderes Thema. Der zwischenzeitlich eingeschaltete Gutachter der gegnerischen Versicherung meinte, bis zur Klärung der Angelegenheit sollte ich am Fahrzeug nix verändern. Genau darum hatte ich auch noch keine neue Kennzeichenhalterung angeschräubelt.

Jetzt meine Frage: Hatten die Herren Recht? Mit 100,- Mücken und Drei Punkten dafür? Ich meine nur theoretisch. Denn nachdem ich den Herren die Situation erklärt hatte und mir einen halbstündigen Vortrag über meine Pflichten als ordentlicher Straßenverkehrsteilnehmer anhören durfte, waren die beiden Herrschaften der Meinung, mit einer Ermahnung und drei Augen zudrücken dürfte ich denn doch weiterfahren.

Aber mich interessiert schon, ob die wirklich Recht hatten. Bin also gespannt auf Antworten und Danke im voraus.

So long.

Der Dicke MD.

Ach Ja, inzwischen habe ich lieber eine neue Halterung angeschraubt. Sicherheitshalber sozusagen.

Moien!

Was die Höhe anbetrifft kann ich kenie Details nennen, aber ansonsten hatten sie eindeutig Recht!

Du bist dazu verpflichtet das Kennzeichen jederzeit sichtbar am Auto anzubringen. Dies ist selbstverständlich hinter der Windschutzscheibe nicht der Fall (z. B. bei sonneneinfall siehst du rein gar nichts…).

Das Gleiche wäre dir passiert, wenn deine Numemrnshcilder durch Dreck nicht mehr zu erkennen gewesen wären…

Bernd
P.S.: Sei froh, daß du an „gescheite“ Polypen geraten bist, denn in deinem Falle wäre es ja wirklich unnötig - aber trotzdem rechtens - gewesen auf die Strafe zu bestehen…

Ja…
Hallo Dicker,

sieh mal hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bgk_40…

was ich nicht verstehe, wie der Gutachter auf die Idee kommt, Dir so was zu sagen. Du mußt doch Dein Auto in einen Verkehrssicheren und Ordnungsgemäßen Zustand versetzen.

Man kann Doch Schäden mit Fotoapparat festhalten.

gruß

dennis

was ich nicht verstehe, wie der Gutachter auf die Idee kommt,
Dir so was zu sagen. Du mußt doch Dein Auto in einen
Verkehrssicheren und Ordnungsgemäßen Zustand versetzen.

Moien!

Ich würde sagen, daß vom Gutachter wohl auch nicht das Nummernschild gemeint war, sondern er solle keine Reparatur durchführen ;o))))

Bernd

Moin!

Ich hatte das befürchtet. Aber ist ja nochmal gutgegangen.

Danke für Deine Auskunft.

So long.

Der Dicke MD.

P.S.: Sei froh, daß du an „gescheite“ Polypen geraten bist,
denn in deinem Falle wäre es ja wirklich unnötig - aber
trotzdem rechtens - gewesen auf die Strafe zu bestehen…

Hast wohl Recht. Sind recht selten geworden, die vernünftigen… :wink:

Moin, Dennis!

sieh mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bgk_40…

Danke. Jetzt weiß ich´s genau. Aber Ganz Recht hatten sie offensichtlich nicht, wäre „nur“ ein Punkt gewesen. Bin ja nochmal so weg gekommen, wäre mein erster gewesen.

was ich nicht verstehe, wie der Gutachter auf die Idee kommt,
Dir so was zu sagen. Du mußt doch Dein Auto in einen
Verkehrssicheren und Ordnungsgemäßen Zustand versetzen.

Verstehen tu ich das auch nicht, er hat aber gemeint, da ich noch fahren kann und keine verkehrsgefährdenden Schäden da wären, sollte ich es so lassen. Der Gutachter hatte aber ohnehin gerade einen Zustand „geistiger Umnachtung“. Jedenfalls scheint es so, wenn man das Gutachten liest. Aber das führt jetzt zu weit.

Danke für Deine Info.

So long.

Der Dicke MD.