Hallo,
am Wochenende haben wir im Freundeskreis wieder Verbrechen aufgedeckt und suchen jetzt eine Lösung, wie man am besten vorgeht:
Eine Gruppe von Student hat dieses Frühjahr gejobbt und bis heute keinen Pfennig Lohn gesehen. Der „Chef“ hatte Studenten per mündl. Vertrag engagiert und ist mit ihnen einige Wochen von Tennisplatz zu Tennisplatz gefahren um dort diverse Arbeiten zu erledigen, die wohl so jährlich anfallen.
Einige haben danach keinen Pfennig Lohn gesehen und wurden zunächst vertröstet. Ich denke, da es mehrere Studenten sind und so Zeugen existieren, sollte es kein Problem sein an den Lohn zu kommen. Es geht da pro Person um ca 4000 - 5000 DM
Meine Frage: Wie geht man da vor?
Zuerst mal ne schriftliche Mahnung schicken und dann??? Arbeitsgericht? Was für Kosten kommen auf einen zu - Welche Möglichkeiten hat man.
zuerst solltest Du den Arbeitgeber (AG) noch mal anschreiben und ihm eine Frist setzen (gut wäre Einschreiben mit Rüchschein).
Wenn er auf die Frist nicht reagiert kannst Du natürlich noch einen Mahnbescheid zustellen lassen, den er dann aber vermutlich abweisen wird. Dieser kostet - glaube ich - DM 6,80, weiß ich aber nich so genau!
Du kannst aber eigentlich schon sofort Lohn-Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Zuständig ist da das Gericht in dessen Bezirk Du gearbeitet hast. Du kannst da ganz formlos und nicht notwendig juristisch einwandfrei Dein Verlangen schriftlich äußern.
Ob es jetzt nur einen mündlichen Vetrag gab, spielt dabei keine Rolle. Wenn Du das ja beweisen kannst, wie Du sagst, dürfte es kein Problem sein, überhaupt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festzustellen.
Der AG bekommt dann vom Arbeitsgericht die Klage zusgestellt und wird sich eventuell bereits dann schon zu der Sache äußrern. Meistens bleibt es dann auch dschon dabei und Du bekommst Dein Geld. Wenn nicht, wird vom Gericht ein Termin zur Güterverhandlung anberaumt, zu dem Du manchmal persönlich erscheinen mußt. Einen Anwalt brauchst Du aber nicht. Du kannst Dich sogar von jedermann vertreten lassen. Der Richter erklärt aber alles genau für Dich, wenn Du von der Sache keine Ahnung hast.
Bei dieser Güterverhandlung versucht der Richter zu erreichen, daß Ihr Euch einigt. Sollte das keinen Erfolg haben, kommt es erst zur Hauptverhandlung, bei der Du Dich ebenfalls durch jedermann vertreten lassen kannst, aber nicht mußt und ebenfalls keinen Anwalt brauchst.
Das kostet dann aber schon richtig Geld. Was genau, kann ich Dir natürlich auch nicht sagen, aber DM 500,- bestimmt. Diese Kosten zahl dann aber die unterligende Partei.
Wenn Du Dir nun einen Anwalt nehmen solltest, mußt Du aber beachten, daß dieser im Fall eine erfolgreichen Klage nicht von der unterliegenden Seite bezahlt wird.