Ich mache zur Zeit eine Ausbildung. Kommendes Wochenende ist ein Kurs, zu dem meine Chefin mich und eine andere Auszubildende angemeldet hat. Dieser soll Samstag und Sonntag jeweils von 9 bis 17 Uhr stattfinden.
Nun habe ich erfahren, dass dieser nicht bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen wird, sondern als freiwillig angesehen wird.
Ist das so rechtens? Muss ich hinnehmen, dass ich ein komplettes Wochenende für die Arbeit verbringe und dafür nichts erhalte?
einmal unabhängig von der Rechtslage: Ist das ein Wochenende für die Arbeit oder ist es ein Wochenende an Weiterbildung für Dich? Könnte es sein, daß der Kursus FÜR DICH nützlich ist? Wäre es möglich, daß Du versuchst, es wenigstens so zu sehen (dann fällt es leichter)? Ist es möglich, daß die Chefin ihren Azubis etwas Gutes tun wollte?
Ich kenne keinerlei nähere Umstände, um welchen Beruf es sich handelt und um welche Art der Weiterbildung, aber es sieht schon ziemlich doof aus, wenn ein Azubi für ein Weiterbildungsangebot die Hand aufhält (von vielen anderen Arbeitnehmern bin ich an so ein Verhalten allerdings gewöhnt).
Hallo,
ein Lehrgang, Weiterbildung usw. der vom Arbeitgeber angeordnet wird, ist immer Arbeitszeit und von daher auzugleichen. Freiwillig ist in diesem Zusammenhang ein großes Wort, wie solltest Du denn diese „freiwillige“ Maßnahme ablehnen.
Mir ist natürlich klar, dass Arbeitgeber dies immer gerne anders sehen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael