Bankrecht - Girokonto

Wer kann mir sagen, was -rechtlich gesehen- die Bareinzahlung auf das Girokonto ist?

Moin!

Wer kann mir sagen, was -rechtlich gesehen- die Bareinzahlung
auf das Girokonto ist?

Wie wäre es mit der Bezeichnung Geldeingang? Wie ist Deine Frage zu verstehen? Wenn Du eine Bareinzahlung vornimmst, dann ist das ein Geldeingang, der Deinem Konto gutgeschrieben wird.

Was anderes fällt mir nicht dazu ein.

So long.

Der Dicke MD.

Hi carptor,

Wer kann mir sagen, was -rechtlich gesehen- die Bareinzahlung
auf das Girokonto ist?

Meinst du vielleicht die Bareinzahlung auf ein Girokonte dessen Kontinhaber/Bevollmächtigter du nicht bist?

Grüße
Michael

Hallo,

nein, ich meine mein eigenes Girokonto.
Das Problem ist recht interessant. Es geht um eine sog. Direktbank. Während andere Direktbanken die Bareinzahlung (z.B. bei der Muttergesellschaft) auch selbstredend als Bareinzahlung taggleich oder spätestens am nächsten Tag verbuchen, behauptet die AdvanceBank, es wäre eine Überweisung! Dies deshalb, weil die Einzahlung natürlich bei der Mutter DresdnerBank erfolgt, da keine der „Direktbanken“ eigene Geschäftsstellen unterhält. Und für die Überweisung Mutter > Tochter werden fünf (!) Tage benötigt.

Gruss carptor

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich wollte keine andere Bezeichnung für Bareinzahlung. Zwischen Bank und Kunde besteht ja ein Vertragsverhältnis, ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag. Im Rahmen dieses Vertrages zahle ich also mein eigenes Geld auf mein eigenes Girokonto ein. Die Besonderheit (wenn es denn eine ist, was ich bezweifele) ist, dass es sich um eine sog. „Direktbank“ handelt, die keine eigene Filialen hat, sondern auf Filialen anderer resp. der Muttergesellschaft zurückgreift. (s. auch meine Antwort an den anderen Poster).
Woran ich im Moment also arbeite ist:

  1. Ist die „DirektBank“ aus Vertrag resp. Gesetz verpflichtet, Bareinzahlungen entgegen zu nehmen? Beinhaltet also die Begründung eines Girokontoverhältnisses, dass die Bank sozusagen als Minimalvoraussetzung Barein- und -auszahlungen vorzunehmen hat?

  2. Darf die „Direktbank“ so tun, als ob die Bareinzahlung bei der Vertreterin/ Botin eine Überweisung an sie selbst ist?

  3. Ist es ihr erlaubt, Barauszahlungen anders zu behandeln als -Einzahlungen, da bei Geldautomaten eine taggleiche Wertstellung erfolgt.

  4. Laut AGB/ Preisverzeichnis gilt vereinbart, dass die Bareinzahlung kostenfrei bei der Mutter zu erfolgen hat.

Gruss carptor

Wer kann mir sagen, was -rechtlich gesehen- die Bareinzahlung
auf das Girokonto ist?