Wie sollte ich die Schulden eintreiben?

Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit einem Mädchen, dass ich erst seit ein paar Wochen kenne. Und zwar schuldet sie mir 215 DM und sie macht keine Anstalten sie mir zurückzuzahlen. Ich bin auf das Geld nicht an-gewiesen, aber trotzdem sehe ich es nicht ein, dass sie es mir nicht zu-rückgibt. Deswegen möchte ich Euch fragen, welche Erfahrungen ihr mit solchen Situationen gemacht habt. Wie konntet ihr das Problem zu Eurer Zufriedenheit lösen, wenn überhaupt. Könnt ihr mir Vorgehens-weisen empfehlen? Auch wenn bei mir keine Aussicht darauf bestehen sollte, dass ich mein Geld zurückbekomme, möchte ich sie doch etliche Wochen gehörig nerven, damit sie ihre Strafe bekommt. Wie könnte ich das anstellen.
Aber erst mal präsentiere ich euch noch ein paar Fakten.
Sie schuldet mir das Geld seit dem 22. Julie
Wir kennen uns in etwa seit anfang Juli
Sie wohnt nicht weit von mir, alle paar Tage fahre ich an ihrer Wohnung vorbei
Ihre Mutter wohnt im gleichen Eingang
Ich habe ihre Festnetz- und Handynummer
Sie hat eine Lehrstelle und ein Kind, der Kinderwagen steht im Hausflur
Sie ist 21 Jahre alt

Wie könnte ich sie nun dazu bringen, dass sie mir mein Geld zurück-gibt?
a) mit ihrer Mutter freundlich reden und auf Unterstützung hoffen
b) sollte das nichts helfen, dann kann man sie ja ärgern
c) Nerv SMS aus dem Internet schreiben und sie anrufen und an ihrer Haustür klingeln –vornehmlich nachts und am frühen morgen (4.30 Uhr) bevor ich zur Arbeit fahre
d) Eine Anzeige bei der Polizei erstatten? Bestimmt wenig aussichts-reich ohne Quittung.

Bin schon gespannt, was ihr für eine Meinung zu diesem Thema habt

Hallo Matthias,

Und zwar schuldet sie mir 215 DM
und sie macht keine Anstalten sie mir zurückzuzahlen.

Was heißt das? Leugnet sie die Schulden oder zahlt sie nur einfach nicht freiwillig?

Falls letzteres der Fall ist, würde ich sie doch einfach mal drauf ansprechen. Möglicherweise hat sie auch einfach Schwierigkeiten die Summe aufzubringen. Lehre + Kind - das klingt nicht nach finanziell auf Rosen gebettet. Wie wär’s wenn Du ihr Ratenzahlung anbietest?

Vielleicht traut sie sich nicht, Dich um eine solche Lösung zu bitten. Es fällt vielen leuten nicht leicht über Ihre finanzielen Probleme zu reden.

Nur falls sie die Schulden tatsächlich abstreitet würde ich tatsächlich Böswilligkeit unterstellen.

Gruß
Werner

hi matthias

vielleicht kannst du mal bei ihr vorbeigehen und sagen: du, du weisst doch, du schuldest mir noch 215 mark, willst du mir nicht schon mal 20 geben… oder so aehnlich, versuch es dir einfach in kleinen mengen zurueckzuholen. muss ja keine fixe ratenzahlen sein, wie mein vorredner gesagt hat aber die wuerde vielleicht ein bisschen druk aussueben - und dagegen hast du ja nichts, wie ich gelesen habe.

was fuer eine frau ist ihre mutter? ist ihre mutter beruftstaetig („zahlungsfaehig“). wenn die mutter eine eher strenge person ist, denkt sie vielleicht, dass es ehrlich ist, dir das geld aus der eigenen tasche zu geben und es dann von ihrer tochter zurueckzukassieren.

viel glueck
bethje

hallo matthias,

ich habe ein kleines Problem mit einem Mädchen, dass ich erst
seit ein paar Wochen kenne. Und zwar schuldet sie mir 215 DM
und sie macht keine Anstalten sie mir zurückzuzahlen…

wieso leihst du einem wildfremden mädchen, das du noch nicht mal richtig kennst, so hohe beträge? und dann auch noch so krumme? hast du ihr für drinks etc… geld gegeben und sie hat es als einladung aufgefasst?

Auch wenn bei mir keine Aussicht
darauf bestehen sollte, dass ich mein Geld zurückbekomme,

warum nicht?

möchte ich sie doch etliche Wochen gehörig nerven, damit sie
ihre Strafe bekommt…
Wie könnte ich sie nun dazu bringen, dass sie mir mein Geld
zurück-gibt?
a) mit ihrer Mutter freundlich reden und auf Unterstützung
hoffen
b) sollte das nichts helfen, dann kann man sie ja ärgern
c) Nerv SMS aus dem Internet schreiben und sie anrufen und an
ihrer Haustür klingeln –vornehmlich nachts und am frühen
morgen (4.30 Uhr) bevor ich zur Arbeit fahre
d) Eine Anzeige bei der Polizei erstatten? Bestimmt wenig
aussichts-reich ohne Quittung.

Bin schon gespannt, was ihr für eine Meinung zu diesem Thema
habt

die ideen meiner vorredner (s.u.) würde ich auf jeden fall aufgreifen. gleichzeitig warnen möchte ich dich vor methode b und c. dann kannst du ihr ja gleich die russen-mafia ins haus schicken. auf die art bist DU!!! schneller vorbestraft und hast ärger auf dem hals als dir lieb ist.

anzeige erstatten bei der polizei solltest du nur, wenn eine straftat vorliegt. hat das mädchen dich genötigt, ihr 215 dm zu leihen/geben?

viele grüße
gunnar

Laß sie ganz einfach in Ruhe
„Glücklich ist, wer vergißt, wsa nicht mehr zu ändern ist.“ So heißt es in Deiner Vika.

Ich habe voriges Jahr einem mir sehr symphatisch erscheinenden Auftraggeber nach Monaten der Nichtzahlung die Rechnung noch mal ausgeschrieben.

Das war dumm von mir, sehr dumm sogar, genauer: saudumm.

Der zahlte nämlich weiterhin nicht, und als ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkte, konnte dieser natürlich nur auf eine der beiden Rechnungen lauten, war also für die andere falsch aus formellen Gründen. Also chancenlos und blöd gelaufen.

Muß man einfach vergessen, sowas.

Der Betrag war übrigens nicht bloß wie bei Dir für einmal schön Essengehen, sondern mehr so das hundertfache davon.

Wenn Du das Mädel nicht mehr magst, dann laß es in Ruhe. Rachewünsche hätten nur dann Sinn, wenn Du das Mädel doch irgendwie magst. Aber das wäre dann eine andere Geschichte.

Gruß

Wolfgang Berger

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Hallo,
Wie könnte ich sie nun dazu bringen, dass sie mir mein Geld
zurück-gibt?

Bin schon gespannt, was ihr für eine Meinung zu diesem Thema

habt

Hallo Matthias, es wird ja einen positiven Grund gegeben haben, als du ihr das Geld gabst, oder?
Ich war vor einem Jahr mit guten Freunden in einer ähnlich misslichen Situation. Ich habe mich anfangs nicht getraut, das Geld zurückzufordern, weil ich die finanzielle Lage kannte.
Wir haben dann im August, September und Oktober telefoniert und ich habe um Rückzahlung dann in Raten gebeten. Wies allerdings darauf hin, dass ich es schade fände, um die Rückgabe meines Geldes zu betteln.
Es tat sich nichts.
Nächster Schritt war dann im Dezember mit dem Weihnachtsgruß, legte ich einen extra Brief mit Konto-Nr. und Aufforderung bei.
Es tat sich nichts.
Im Februar01 war ich dann so sauer, daß ich einen formvollendeten Brief aufsetzte mit der Ankündigung, daß ich dann einen Mahnbescheid schicken würde, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen.Ich setzte eine Zahlungsfrist von 4 Wochen für die erste Rate.
Am letzten Tag war die gesamte Summe in Höhe von 221,-- DM auf dem Konto.
Heute können wir uns wieder in die Augen sehen, die Freundschaft hat allerdings einen Knacks bekommen, wir kontakten aber trotzdem.
Vielleicht hilft dir dieser konsequente Weg. Viel Erfolg
CU Christel

Über die Mutter würde ich nicht gehen, denn wenn sie wirklich so schlecht dasteht, hat sie mit dieser sicher genug Probleme. Bring keinen Zwist unnötigerweise in die Mutter-Tochter-Beziehung.

a) mit ihrer Mutter freundlich reden und auf Unterstützung
hoffen
b) sollte das nichts helfen, dann kann man sie ja ärgern
c) Nerv SMS aus dem Internet schreiben und sie anrufen und an
ihrer Haustür klingeln –vornehmlich nachts und am frühen
morgen (4.30 Uhr) bevor ich zur Arbeit fahre
d) Eine Anzeige bei der Polizei erstatten? Bestimmt wenig
aussichts-reich ohne Quittung.

Hallo Matthias,

sorry, aber die aufgezählten Methoden sind entweder wirkungslos oder Du machst Dich sogar strafbar. Bei so einem Lachsack-Betrag, von dem Du selbst sagst, Du bist nicht darauf angewiesen, kannst Du Dich nur ins Unrecht setzen oder schweigend verzichten.
Die Mutter der jungen Frau hat mit dem Vorgang nichts zu tun. Mit ähnlichen Erfolgsaussichten kannst Du auch mit dem Frisuer reden.
Nächtliche Nerverei kann für Dich üble Folgen haben und wirft auch kein besonders gutes Licht auf Dich.
Nun kannst Du noch die Polizei mit Arbeit versorgen. Natürlich setzen die für 200 DM den gesamten Fahndungsapparat in Gang. Haste Beweise? Ach, etwa nicht? Auch mit Beleg wäre die Polizei die falsche Adresse.

Du solltest in Dich gehen und das Geld vergessen.

Im übrigen scheint mir an der Sache etwas faul zu sein, vorsichtig ausgedrückt. Es erweckt den Eindruck eines nicht zum Zuge gekommenen Liebhabers, der zunächst den großzügigen Gönner und Unterstützer spielte.

Gruß
Wolfgang

Hi,

eine Forderung kann man auch über den Gerichtsvollzieher
eintreiben.
Vorher Mahnungen schreiben!!!wichtig!!!, sollte sie nicht zahlen,
gehe zum Amtsgericht und suche dir dort die passende Geschäftsstelle, die helfen dir weiter und geben dir Formulare.

Aber Achtung, das Gericht prüft nicht, ob deine Forderung tatsächlich besteht, sie mahnen das Mädel auch nochmal an, in diesem Mahnschreiben kann sie das Bestehen der Mahnung leugnen.
Dann kommt es u.U. zum Prozeß, dessen Kosten du bei einer Niederlage zu zahlen hast.
Du hast da die Beweislast. In dieser Hinsicht würde ich auch deshalb auch mehrere Mahnschreiben vorher verschicken, wenn sie sich nämlich darauf meldet und das Bestehen der Forderung leugnet, ist dies ein sicherer Indiz dafür, dass die Forderung auch tatsächlich besteht, ansonsten hätte sie das ja schriftlich bestritten.

Wie das genau läuft kannst du beim Amtsgericht erfahren.

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Im übrigen scheint mir an der Sache etwas faul zu sein,
vorsichtig ausgedrückt. Es erweckt den Eindruck eines nicht
zum Zuge gekommenen Liebhabers, der zunächst den großzügigen
Gönner und Unterstützer spielte.

Ja, den Eindruck machte es auf mich auch sofort.
Und sollte es wirklich nicht so sein ist ohne unterschriebene Quittung eh nichts zu machen. Gruß elmore

Nachtrag vom Autor
Ich werde Nancy nocheinmal einen Brief schreiben, indem die Kosten aufgelistet sind. Zusätzlich werde ich ihr den Vor-schlag unterbreiten mir das Geld auf Raten zurückzuzahlen. Meine Kontonummer lege ich ihr auch noch bei.
Zusätzlich werde ich mich ihrer Mutter vorstellen, die ganz nett und vernünftig zu sein scheint, und ihr die Sache darle-gen. Ich erhoffe mir davon, dass sie einen positiven Einfluss auf Nancy ausübt. Ihre Mutter ist verheiratet, geht arbeiten und hat noch eine 16-jährige Tochter, das nur als Anmerkung.
Ich gehe bald dazu über Nancy Böswilligkeit zu unterstellen, denn ich hatte ihr schon vor zwei Wochen einen Zettel in den Briefkasten geworfen, auf dem einzeln aufgelistet Stand, wofür ich noch wie viel Geld von ihr bekomme. Sie stritt ab, dass sie diesen Zettel bekommen habe.
Am Hungertuch scheint sie nicht zu nagen, sonst würde sie nicht jedes Wochenende bis 5 Uhr in den Diskos der Stadt unterwegs sein. Sie konnte es sich auch leisten für zwei Tage noch einmal nach Leipzig zurückzukehren, um einen Jun-gen wieder zu treffen, den sie in der Disko kennen gelernt hat. Hin und Rückfahrt je 40 DM.
Da sie bei der Abfahrt „keinen Zugriff auf ihr Geld hatte, finanzierte ich ihr den Urlaub in Leipzig vor, deswegen kam auch die krumme Summe von 215 DM zustande.

Einen positiven Grund gab es natürlich auch, warum ich ihr das Geld gegeben habe. J Ich nahm sie mit nach Leipzig um meinen Spass mit ihr im Bett zu haben. Dafür war sie mir gut genug, das muss ich zugeben. Die 4 Tage waren für uns auch befriedigend. Für meinen Kumpel übrigens auch, den gab ich ihre Nummer ohne ihr wissen ein paar tage später, nachdem wir uns nicht mehr so recht treffen mochten. An der Sache ist nichts faul von wegen nicht zum Zuge gekomme-ner Liebhaber und großzügiger Gönner und Unterstützer.

Beim letzten Telefongespräch vor ca. 2 Wochen teilte sie mir mit, dass ich mich nun nach ihr zu richten habe wann ich das Geld zurückbekomme, das empfinde ich als eine ganz schön dumme Frechheit!
Ich war so freundlich und habe ihr Geld ausgeliehen und nun muss ich mir solche vorwürfe anhören. Sie meinte sie musste sich erst nach mir richten und nun ist es umgekehrt. Auf meine Anfrage wonach sie sich richten musste gab sie mir keine befriedigende Antwort.

Ich möchte euch meine weitere geplante Vorgehensweise vorstellen, so wie ich es mir bis jetzt gedacht habe.

  1. ein Schreiben mit den kosten in Nancys Briefkasten legen
  2. mit der Mutter von Nancy sprechen- ihr auch einen Zettel geben
  3. Brief an Nancy und ihrer Mutter schicken Zahlungsfrist setzen, Warnung, dass ich beim nächsten einen Mahn-schreiben per einschreiben verschicken, werde
  4. Mahnschreiben per einschreiben verschicken, Mahnbescheid schicken
  5. hilft dies alles nichts
    a. mit sms nerven
    b. sie morgens und abends wach klingeln usw
    c. aber erst, wenn alle anderen mittel versagt habe, was ich nicht glaube.

Grüße, Matthias.

… für unreife junge Männer, die das verauslagte Geld während einer Bettaffäre zurück fordern.

Dein Posting steckt derart voll praller Dummheit, daß ich inzwischen an ein Fake glaube. Falls es aber kein mißratener Scherz von Dir ist, bist Du offenkundig nicht des Lesens mächtig. Dir wurde bereits gesagt, daß man so verliehenes Geld entweder problemlos oder überhaupt nicht zurück bekommt. Rechtsgrundlagen für Forderungen oder Mahnbescheide gibt es für Dich nicht und gegen nächtliche Nerverei pubertierender Flegel gibt es juristische Mittel. Geht das in Deinen Kopf? Begreifst Du das?

Kapierst Du auch, daß Du durch Nötigung der jungen Frau, damit sie z. B. weiteren Geschlechtsverkehr zuläßt, ernsthaft straffällig wirst? Du scheinst ihr nachzustellen. Es gibt Mittel und Wege, solche Leute wie Dich aus dem Verkehr zu ziehen!
Deshalb mein dringender Rat: Laß die Finger von dieser Frau. Laß sie einfach zufrieden!

Gruß
Wolfgang

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Ich nahm sie mit nach Leipzig um meinen

Spass mit ihr im Bett zu haben. Dafür war sie mir gut genug,
das muss ich zugeben. Die 4 Tage waren für uns auch
befriedigend. Für meinen Kumpel übrigens auch, den gab ich
ihre Nummer ohne ihr wissen ein paar tage später, nachdem wir
uns nicht mehr so recht treffen mochten. An der Sache ist
nichts faul von wegen nicht zum Zuge gekomme-ner Liebhaber und
großzügiger Gönner und Unterstützer.

Hallo Matthias, ich bedaure mein Posting sehr. Unter diesen Umständen bist du doch billig zu deinem Vergnügen gekommen. Und die Sanktionen gegen Mutter und SMS solltest du dir reichlich überlegen, mit der Vorgeschichte hat sie die besseren Karten.
Chris

Was heißt hier Nötigung dieser jungen Frau. Ich habe versucht durch den nachtrag letzteUngereihmtheiten aus den Weg zu räumen, aber anscheinend ist das auf nur schriftlichen Wege fast unmöglich.
Niemand hat sie zu irgendwas gezwungen oder genötigt. Das würde ich niemals tun. Alles was abgelaufen war, war völlig freiwillig und ungezwngen ohne irgendwelchen Druck und Hintergedanken

Ich habe versucht
durch den nachtrag letzteUngereihmtheiten aus den Weg zu
räumen, aber anscheinend ist das auf nur schriftlichen Wege
fast unmöglich.

Nein, Matthias, das ist schon alles deutlich geworden. Du hattest ein sexuelles Verhältnis mit der Frau und während der Zeit haben neben Körperflüssigkeiten auch ein paar Mark den Besitzer gewechselt. Letztere willst Du nun zurück haben. Das aber funktioniert entweder aus freien Stücken oder überhaupt nicht. Für jede Weiterung kann man DICH so zur Brust nehmen, daß Dir gehörig die Ohren glühen. Wenn Du der Frau auch noch nachstellst, sie belästigst oder Unbeteiligte damit behelligst (z.B. ihre Mutter), kannst Du sogar ein Fall für den Staatsanwalt werden.

Gruß
Wolfgang

und so endet das ganze Drama.
Nochmal e Nachtrag von mir.

Ich habe heute das erste mal mit nancys Mutter gesprochen und ihr erklärt, dass ich nur hier bin um ihr zu sagen, dass sie doch einmal mit ihre Tochter reden möchte mehr nicht. Im lufedes Gesprächs bot sioe mir dann an, das Geld in monatlichen Raten von je 50 DM abzuzahlen. Sie meinte auch noch, dass ich einen Fehler gemacht habe ihr soviel Geld zu leihen, denn Nancy hat selber wenig und gibt gern mehr aus als sie hat.
Ich gestehe ein, dass mein Feler darin bestand, ihr soviel Geld zu leihen. Bei Menschen die man nicht kennt, kann man sich nicht sicher sein, dass man es auch zurückbekommt.
Damit ist die Sache wohl geklärt uznd ich hatte noch einmal Glück.

Grüße, Matthias.